Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Betriebsrente to go:

Komm mit mir …

meine liebe bAV. Ging es gestern auf LbAV um die Arbeitgeberseite und ihre Haltung zur bAV, sind heute die Arbeitnehmer an der Reihe, explizit die jüngeren: Eine kleine Umfrage bestätigt die herrschenden Erkenntnisse, dass die Altersvorsorge über den Arbeitgeber gern gesehen ist, Gestaltungsspielräume aber auch.

 

Gestern erst gab es auf LEITERbAV Berichterstattung zu einer globalen Studie der Fidelity, bei der en Detail untersucht wurde, welche Prioritäten HR-Verantwortliche in diesen Zeiten setzen und wie bemerkenswert viele von diesen einer bAV-Affinität aufweisen.

 

Heute korrespondierend dazu Ergebnisse einer Umfrage von Aon zu der Haltung, mit der junge Arbeitnehmer der bAV begegnen:

 

Kernthese der Aon-Umfrage: bAV stehen bei jüngeren Arbeitnehmern hoch im Kurs. Besonders attraktiv sind Modelle, die einen flexiblen Renteneintritt beinhalten. Der Bezugszeitpunkt der Betriebsrente sollte dabei, so Aon, vom gesetzlichen Renteneintrittsalter entkoppelt sein.

 

Auch die Möglichkeit, die Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel problemlos fortführen zu können, wird offenbar verstärkt begrüßt (s.u.). Dahinter sieht Aon das Bedürfnis, die bAV an wechselnde Lebenssituationen anpassen zu können.

 

Angelika Brandl, Aon.

Je flexibler und anpassungsfähiger die Angebote zur Betriebsrente sind, desto besser werden sie angenommen,“ so Angelika Brandl, Partner bei Aon. „Dieses Wissen ist für Arbeitgeber sehr relevant. Damit lassen sich Leistungen gestalten, die für jüngere Arbeitnehmer das entscheidende Plus bei der Wahl ihres Arbeitsplatzes sein können.“

 

 

Betriebliche Altersversorgung – Was erwarten junge Arbeitnehmer?“ Diese Frage stellte der Consultant im Juni 2022 rund 1.000 Arbeitnehmern im Alter von 18 bis 35 Jahren aus privatwirtschaftlichen Unternehmen unterschiedlicher Größen.

 

 

Das Angebot einer Betriebsrente schätzen die Befragten demzufolge sehr – vor allem dann, wenn diese flexibel und ausgestaltet ist und individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Das gilt sowohl für die Ansparphase als auch für den späteren Leistungsbezug. Der weitaus größte Teil der Arbeitnehmer (18-24 Jahre: 82%, 25-29 Jahre: 89,7%, 30-35 Jahre 87,5%) wünscht sich bspw., dass die Betriebsrente bei einem Arbeitsplatzwechsel reibungslos übertragen wird.

 

Abb. 1: Junge Arbeitnehmer legen sehr viel Wert darauf, dass sie Ansprüche aus ihrer bAV mitnehmen und weiter aufbauen können, wenn sie den Arbeitgeber wechseln.

 

Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Die Ergebnisse unserer Umfrage spiegeln unter anderem die Tatsache wider, dass gerade die beruflichen Biografien junger Arbeitnehmer heute von Dynamik und Veränderung geprägt sind und sein werden“, erklärt Pascal Stumpp, Senior Consultant bei Aon. „Vor diesem Hintergrund ist der Wunsch nach Portabilität und generell nach flexibleren Systemen bei der Altersversorgung äußerst nachvollziehbar.“

 

Auch beim Start der Auszahlungsphase wünschen sich junge Arbeitnehmer mehr Flexibilität. Für den Großteil der Befragten sollte dieser Zeitpunkt losgelöst vom gesetzlichen Renteneintrittsalter sein. Über 88% der Befragten sehen dies als wichtige Komponente einer bAV.

 

Abb. 2: Vielen jungen Arbeitnehmern ist eine Entkopplung der bAV vom gesetzlichen Renteneintrittsalter wichtig.

 

Quelle: Aon. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

LEITERbAV hatte erst vorgestern im Zuge der Berichterstattung zur Lage der bAV im Einzelhandel darauf hingewiesen, dass die Studien Legion sind, die das große Vertrauen der Arbeitnehmer in die Altersvorsorge über ihren Arbeitgeber bestätigen. Analoges gilt für den Wunsch nach Flexibilität in der Vorsorge v.a. bei Jüngeren. Die jüngste Studie von Aon widerspricht beidem jedenfalls nicht.

 

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier. Und wenn es hier und heute auf LEITERbAV um das Alter geht: die Mittelalten unter der Leserschaft sollten den Sänger kennen, die Alten den Gitarristen (will LEITERbAV doch hoffen!).

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.