Der Referentenentwurf liegt zwar mittlerweile vor, doch will sich die Bundesregierung in Sachen Digitale Rentenübersicht nicht auf einen Zeitplan festlegen lassen. Das hat sie auf Anfrage der rechten Opposition im Deutschen Bundestag erklärt. In einer anderen Sache, in der die AfD Auskunft verlangte, scheint es übrigens keine Auffälligkeiten zu geben.
LEITERbAV hatte berichtet: Erneut hatte sich jüngst die AfD mit zwei Kleinen Anfragen, welche auch die bAV tangieren, an die Bundesregierung gewandt. Eine davon betraf das Thema Digitale Rentenübersicht (zu der BMAS zwischenzeitlich bereits den Gesetzesentwurf vorgelegt hat).
In ihrer Antwort auf die AfD-Fragen teilt die Bundesregierung nun mit, dass sie noch keine genauen Angaben darüber machen könne, wann die trägerübergreifende Rentenvorsorgeinformation eingeführt werde, Zitat:
„Die Regelungen zur Einführung einer Digitalen Rentenübersicht sind Bestandteil eines vom BMAS vorgelegten Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung
[…]
Zur Vorbereitung wurden umfangreiche Vorarbeiten und Prüfungen durchgeführt und Verbände in Fachgesprächen und einem großen Fachdialog einbezogen. Weil es sich um einen nicht abgeschlossenen Vorgang innerhalb der Bundesregierung handelt, bleiben die weiteren Beratungen abzuwarten.“
Angesichts der Komplexität, v.a. der hohen IT-Komplexität, welcher die Großbaustelle Digitale Rentenübersicht mit sich bringt, ist diese Haltung der Bundesregierung verständlich. Übrigens ist es insofern vielleicht gar nicht schlecht, dass der neue zuständige Ministerialdirektor Thomas Kaulisch (als Nachfolger das langgedienten Hans-Ludwig Flecken) bis dato IT-Beauftragter des BMAS war.
Auffallend viele Fragen hatte die AfD rund um die in der Tat etwas unklare Rolle gestellt, die der Verein Deutsche Renten Information e.V. (DRI) bei der Realisierung des Projektes spielt, v.a. betreffend eine mögliche Finanzierung mit öffentlichen Mitteln.
Hier scheint es jedoch keine Auffälligkeiten zu geben. Nochmal Zitat Bundesregierung:
„Der Verein Deutsche Renten Information e.V. hat im vergangenen Jahr den damals aktuellen Stand des Rentencockpits im BMAS vorgestellt. Der Verein war auch in dem im Jahr 2019 durchgeführten Fachdialog vertreten. Eine darüberhinausgehende Zusammenarbeit mit dem Verein Deutsche Renten Information e.V. besteht nicht.“
Die DRI werde auch nicht aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Mitfinanzierung durch Mittel des Bundes sei auch für die kommenden Jahre nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter.
Im Übrigen lägen der Bundesregierung über die Finanzierung der DRI keine weiteren Erkenntnisse vor. Aber: Inwieweit der Verein aus europäischen Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE) gefördert wird, sei der Bundesregierung ebenfalls nicht bekannt. Für die Umsetzung der EFRE-Mittel seien ausschließlich die Bundesländer verantwortlich, so die Bundesregierung abschließend.
Die Antwort der Bundesregierung 19/21614 auf die Kleine Anfrage der AfD 19/21337 findet sich hier.