Die nationale Umsetzung des zentralen europäischen Regelwerks für Pensionseinrichtungen geht auf die bundesdeutsche Zielgerade. Heute wird der Regierungsentwurf die erste Kammer passieren. Manfred Brüss berichtet.
Die an dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) beteiligten Bundestagsausschüsse haben gestern abschließend über die Vorlagen beraten (Bundestagsdrucksachen 19/4673 und 19/5418).
Der Gesetzentwurf dürfte heute Abend ohne Änderungen vom Plenum des Deutschen Bundestags beschlossen werden. Nach Informationen von LEITERbAV stimmten gestern im federführenden Finanzausschuss CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, die Vorlagen unverändert zur Beschlussfassung dem Plenum vorzulegen.
Die Ausschussvertreter der AfD und FDP stimmten gegen die Vorlage. Die Links-Fraktion enthielt sich der abschließenden Abstimmung. Die Beschlussempfehlung „Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 19/4673, 19/5418 unverändert anzunehmen“ liegt LEITERbAV vor (und findet sich zwischenzeitlich online hier).
Berichterstatter waren Carsten Brodesser (CDU) und Sarah Ryglewski (SPD) für die Koalition sowie der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler. Auch die mitberatenden Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Arbeit und Soziales sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit meldeten keinen Änderungsbedarf an. Von daher ist die Beschlusssache heute Abend im Plenum reine Formsache.
(Keine) Vollharmonisierung durch die Hintertür?
In den politischen Diskussionen und in der öffentlichen Expertenanhörung war verschiedentlich die Sorge geäußert worden, dass die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA eine Vollharmonisierung quasi durch die Hintertür durchsetzen könnte, obwohl die Richtlinie wegen der unterschiedlichen nationalen Systeme der betrieblichen Altersversorgung auf eine Mindestharmonisierung ausgerichtet sei.
In diesem Sinne hatten sich im Vorfeld viele Verbände (sogar BDA und DGB Seit an Seit), aber auch der Bundesrat positioniert. Die Bundesregierung hatte sich auf diese Kritik aber nicht eingelassen.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass dieBaFin klargestellt habe, diese Problematik auf dem Schirm zu haben. Auch die AfD-Fraktion brachte Bedenken einer möglichen Vollharmonisierung vor. Die FDP kritisierte der Beschlussempfehlung zufolge, dass man mit dem Gesetzentwurf nicht dem Anspruch gerecht werde, eine Pensionseinrichtung zu schaffen, die grenzüberschreitend in Europa tätig werden könne. Auch die FDP warnte vor der Gefahr der Vollharmonisierung, die man mit dem Gesetz hätte ausschließen können. Die Liberalen brachten zum Gesetzentwurf drei Änderungsanträge ein, die jedoch allesamt von den Koalitionsfraktionen und den Grünen abgelehnt wurden.
Zwischenzeitlich ließ sich die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann gemeinsam mit Berichterstatter Brodesser zitieren:
„Die Richtlinie sieht bewusst nur eine Mindestharmonisierung vor, die es uns ermöglicht die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland zu berücksichtigen. Eine Vollharmonisierung lehnen wir ausdrücklich ab.“
UPDATE: Der Bundestag hat wie erwartet am Freitag, 30. November, um 00.10 Uhr den Gesetzesentwurf angenommen.