Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur bAV-Reform im Bundestag ist vorüber, und Ende März wird es eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben. Teilnehmer wie Tagesordnung stehen bereits fest.
Nachdem es angesichts der neulichen ersten Lesung im Bundestag derzeit danach aussieht, dass an den wesentlichen Grundprinzipen des BRSG nicht mehr gerüttelt werde, wird – bevor es Ende April zur zweiten Lesung kommt – am 27. März ein Zwischenspiel in Form einer öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfinden. Der einzige Tagesordnungspunkt der Ausschuss-Sitzung ist eben diese Anhörung, die wiederum zwei Unterpunkte hat:
„a) Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
(Betriebsrentenstärkungsgesetz)“
und
„b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine faire und nachhaltige betriebliche Altersversorgung und ein stabiles Drei-Säulen-System.“
Fest steht bereits auch schon die Riege der Sachverständigen. An Verbänden und Behörden eingeladen sind:
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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB).
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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
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Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba).
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Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Auch die eingeladenen Einzelpersonen dürften den meisten auf dem Parkett keine Unbekannten sein:
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Prof. Gregor Thüsing (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn).
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Prof. Dirk Kiesewetter (Julius-Maximilians-Universität Würzburg).
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Prof. Astrid Wallrabenstein (Goethe-Universität Frankfurt).
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Prof. Oskar Goecke (TH Köln).
LEITERbAV wird berichten. Doch wer sich persönlich ein Bild machen will:
Deutscher Bundestag.
Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Öffentliche Anhörung Betriebsrenten.
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200, Eingang Paul-Löbe-Haus West.
Montag, 27. März 2017, 14.00 Uhr.
Der oben unter b) erwähnte Antrag der Grünen findet sich hier.