Ein zentrales Element der bAV-Reform ist die Installation von Opting-out-Modellen durch Tarifverträge. Dass dies auf Gegenliebe der Betroffenen stoßen könnte, zeigt eine aktuelle Umfrage.
Vor einem halben Jahr ist das BRSG in Kraft getreten. Doch nur ein Drittel der Berufstätigen in Deutschland (29 Prozent) hat diese Gesetz überhaupt wahrgenommen. Die große Mehrheit (70 Prozent) kennt das Gesetz nicht. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von Fidelity International unter 1.000 berufstätigen Deutschen.
Dass an der breiten Masse die bAV-spezifische Gesetzgebung vorbeigeht, sollte weder verwundern noch verunsichern. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage hat hier schon mehr Gewicht: Die Deutschen befürworten mehrheitlich ein Opting-Out-Modell in der bAV. Zwei Drittel der Berufstätigen, genau genommen 64 Prozent, finden diesen Vorschlag gut.
UK als Vorbild
Michael Hennig, Leiter Investment- und Pensionslösungen bei Fidelity International, kommentiert das Ergebnis: „Das BRSG ist ein wichtiger Impuls, geht aber nicht weit genug. Es muss noch einfacher werden, eine bAV abzuschließen. Wünschenswert ist deshalb ein allgemeines Opting-Out in der Betriebsrente ähnlich wie in Großbritannien. Nur so lassen sich die Teilnahmequoten an der bAV deutlich steigern.“
Im Übrigen fühlen sich die Deutschen insgesamt gut darüber informiert, wie sie über den Arbeitgeber für das Alter vorsorgen können. Nur 30 Prozent der Berufstätigen fühlen sich unzureichend informiert. Diejenigen, die sich mehr Informationen zur bAV wünschen, möchten diese vor allem vom Arbeitgeber (72 Prozent) und der gesetzlichen Rentenversicherung (70 Prozent) erhalten.
Die Details zu der Umfrage finden sich hier:
Licht und Schatten zur bAV-Reform
In den letzten Monaten hat es einige Umfragen und Studien gegeben, die mit Blick auf die bAV-Reform Grund zu Optimismus geben oder auch etwas desillusionieren könnten, so bspw. ergab eine neuliche Untersuchung von Willis Tower Watson, dass die bAV bei den Arbeitnehmern zwar einen hohen Stellenwert genießt, doch nach zehn Jahren Minizins eine risikofreie Anlage der bAV-Sparbeiträge mit Abstand die wichtigste Anforderung darstellt.
Der Consultant Lurse hat jüngst ermittelt, dass die auf dem Parkett bekannten, teils politisch, teils technisch induzierten Defizite des BRSG auch in vielen Unternehmen bekannt sind und die rBZ zumindest dort auf wenig Interesse stößt, wo bereits einsatzfähige bAV-Strukturen bestehen.
Aon Hewitt hat im April einen Blick auf die KMU geworfen und festgestellt, dass diese Geringverdienern in der bAV durchaus entgegen kämen: Trotz erheblicher Wissenslücken zum BRSG im Detail sind Arbeitgeber auch in kleinsten Firmen generell bereit, die bAV ihrer Mitarbeiter anlässlich verbesserter Rahmenbedingungen durch das BRSG zu unterstützen.
Zwei Studien – von WTW und Fidelity – aus dem März haben sich mit den Vorsorgelücken der Deutsche beschäftigt und kamen hier zu ungeschminkten Ergebnissen.
Die Haltung der Arbeitgeber zur bAV im Allgemeinen hat sich im April wiederum WTW angesehen – und dabei unter anderem die Bedeutung der Matching Contribution bestätigt.