Die meisten Verbände unternehmen mit ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes den großen Rundumschlag. Die Alternative ist, sich auf einen einzelnen Aspekt zu konzentrieren. LEITERbAV dokumentiert Auszüge aus verschiedenen Positionspapieren. Heute: IDW.
aba und GDV haben ihre Standpunkte zu dem Entwurf auf je 38 Seiten zusammengefasst. Das Institut der Wirtschaftsprüfer kommt mit deren zweie aus. Grund: Man fokussiert sich auf einen einzigen Aspekt: Das Auseinanderfallen des Diskontzinses für Pensionslasten in der Handels- und der Steuerbilanz (die aba hat die Problematik ebenfalls thematisiert, der GDV nicht).
Milder, aber länger: zum 10-Jahres-Durchschnitt
Zunächst schildert das IDW die bekannte Widersprüchlichkeit der jüngst erfolgten Streckung des Durchschnittszeitraums des HGB-Zinses:
„Durch die Verwendung des Durchschnittszinssatzes der letzten zehn Jahre werden starke Schwankungen in der Rückstellungsbewertung handelsrechtlich zwar abgemildert. Allerdings hat auch die neue Berechnung des Zinssatzes zur Folge, dass selbst bei steigenden Zinsen der handelsrechtliche Bewertungsmaßstab bis auf weiteres auf einem niedrigen Niveau bleiben wird.“
Im Kern der Problematik stehen aber der bilanzpolitische Spread, den der 6a EStG induziert, und die Folgen für die Besteuerung:
„Steuerlich wird der Altersvorsorgeaufwand daher sehr niedrig angesetzt und nicht in voller Höhe des handelsrechtlichen Werts berücksichtigt. Durch diese steuerliche Unterbewertung von Pensionsrückstellungen kommt es zur Besteuerung von Scheingewinnen. Ungeachtet des entsprechenden Bürokratieaufwands für die Unternehmen belastet ein hoher handelsrechtlicher Aufwand ohne gleichzeitige steuerrechtliche Anerkennung die Unternehmen doppelt.“
Das IDW hält es daher für „zwingend geboten, den steuerlichen Zinssatz noch in dieser Legislaturperiode abzusenken“ und schlägt hier einen Satz von 4,5 Prozent vor.
Die Stellungnahme des IDW findet sich hier.
LEITERbAV wird in den nächsten Tagen die Stellungnahmen weiterer Verbände dokumentieren.