… die Freiwilligkeit in der zweiten Säule, von Start-Ups und Scale-Ups, Berlin und Brüssel, von Klarstellungen in der reinen Beitragszusage, einer neuen Zeitschiene zum Kapitalanlagerundschreiben, von Rückläufigkeit, Legacies und davon, was die Jugend schätzt, was wo weniger trennscharf ist, wo es wofür keinen Bedarf gibt, was entschlackt werden wird, wer welche Kritik ernst genommen hat und wozu das Finanzministerium Sie alle ermuntert. Cornelia Schmid und Xaver Ketterl waren dabei, heute Teil I ihres zweiteiligen Beitrages.
Bonn, 30. September, jährliche aba-Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“: 188 Teilnehmer, davon 134 in Präsenz – so gut besucht wie noch nie in ihrer neunjährigen Geschichte.
Durch den Tag führen die Moderatoren Dirk Jargstorff (stellv. Vorsitzender der aba und Leiter der Fachvereinigung Pensionsfonds, Robert Bosch GmbH / Bosch Pensionsfonds) und Andreas Hilka (Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe).

Im Folgenden wie meist auf PENSIONS●INDUSTRIES alle Aussagen im Indikativ der Referenten:
AGI: Kapitalismus – Populismus – Demokratie … und Vermögensbildung
In dem Eröffnungsvortrag stellt Hans-Jörg Naumer (Allianz Global Investors) fest, dass der Anteil der Weltbevölkerung, der in Diktaturen und Autokratien lebt, in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. Aktuell lebt nur noch weniger als ein Drittel der Menschen in einer Demokratie. Gleichzeitig sind populistische Parteien und Regierungen auf dem Vormarsch, auch in etablierten Demokratien wie den USA und den EU-Mitgliedstaaten. Besorgniserregend in diesem Zusammenhang auch: dass die Mehrheit der EU-Bevölkerung mit dem Status der Demokratie in ihrem Heimatland (eher) unzufrieden ist. Charakteristisch für populistische Akteure ist, dass man sich als „das wahre Volk“ versteht, welches sich gegen „die Eliten“ auflehnt. Aus ökonomischer Sicht ist Populismus ein Verteilungskonflikt über einen Kuchen, dessen Größe konstant bleibt.
„Es bestehen positive Korrelationen zwischen wirtschaftlicher Freiheit und Wohlstand sowie zwischen Demokratie und Eigentumsrechten.“
Allerdings ist zu beobachten, dass sich diese Sichtweise wirtschaftlich nicht auszahlt. Unter populistischen Regierungen entwickeln sich Volkswirtschaften im Durchschnitt schlechter als unter nicht populistischen. Dies trifft sowohl auf das reale BIP als auch auf die Performance der Aktienmärkte zu. Ferner bestehen positive Korrelationen zwischen wirtschaftlicher Freiheit und Wohlstand sowie zwischen Demokratie und Eigentumsrechten – eine offene Gesellschaft braucht demnach eine offene Wirtschaft. Stabile Institutionen und ein stabiler Rechtsrahmen sind wirtschaftsförderlich.
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Populistische Parteien werden vorwiegend von Menschen gewählt, die sich abgehängt fühlen. Entsprechend beendet Naumer seinen Vortrag mit einem Appell an die Politik, ein stärkeres Augenmerk auf Vermögensbildung zu setzen – dazu gehört auch Altersvorsorgevermögen.
MetallRente: Studie 2025 „Jugend, Vorsorge, Finanzen“
Hansjörg Müllerleile stellt die aktuelle MetallRente-Studie vor, im Rahmen derer das Versorgungswerk im dreijährigen Rhythmus 17- bis 27-Jährige zu ihrer Sicht auf die Themen Finanzen und Vorsorge befragt:
Auffällig, so der GF der MetallRente: dass im Lauf des vergangenen Jahrzehnts der Anteil der jungen Erwachsenen, die pessimistisch auf ihre finanzielle Zukunft blicken, deutlich angestiegen ist. Knapp über die Hälfte der Befragten haben Angst vor Altersarmut, gut ein Viertel fühlt sich mit dem Thema Altersvorsorge überfordert.
„Angebote der Arbeitgeber genießen das höchste Vertrauen.“
54% der jungen Erwachsenen sparen bereits für das Alter. Beliebteste Sparvehikel: Aktien und Fonds (62%, starker Aufwärtstrend seit 15 Jahren), gefolgt von festverzinslichen Anlageformen (55%, Abwärtstrend) und der bAV (40%, Aufwärtstrend).

Mit Blick auf die Anbieter genießen Angebote der Arbeitgeber (z.B. betriebliche Pensionskassen) das höchste Vertrauen der Befragten. Gleichzeitig sind vier von fünf jungen Erwachsenen der Auffassung, dass Altersvorsorge über den Betrieb sich v.a. lohnt, wenn der Arbeitgeber sich ebenfalls an der Beitragszahlung beteiligt.
Als wichtigste Kriterien für die ideale Altersvorsorge nennen die Befragten) und dies unabhängig von der Art der Vorsorge) mit lebenslangen Leistungen, sicheren Beiträgen – also Sicherheit, dass die gezahlten Beiträge später auch für das Alter zur Verfügung stehen – und einer guten Wertsteigerung am häufigsten Merkmale, die charakteristisch für die bAV sind.
BMAS: Rentenpolitische Agenda der Bundesregierung

Thomas Kaulisch geht auf das Gesamtpaket der aktuellen Rentenreform ein, welches zum Zeitpunkt der Tagung im Koalitionsausschuss diskutiert wird.
Dieses besteht aus den Einzelgesetzen „Rentenpaket 2025“ (Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau und Einführung der Mütterrente III), „Aktiv-Rente“, „Frühstart-Rente“ und „Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)“, wobei das letztgenannte den Schwerpunkt des Vortrags des Leiters der „Abteilung Sozialversicherung, Alterssicherung“ im BMAS darstellt. Die Rentenreform wird die Grundlage sein, auf die im nächsten Jahr die Rentenkommission aufsetzen wird, um Perspektiven für die Zeit nach 2031 zu entwickeln.
„Die Verbreitung der bAV ist seit 2020 relativ zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten leicht rückläufig.“
Das Ziel des BRSG II ist es, die Verbreitung der bAV zu erhöhen, deren Verbreitung seit 2020 relativ zu der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten leicht rückläufig ist und aktuell bei 51,9% liegt. Besonders in KMU sowie unter Niedrigverdienern gibt es noch signifikante Potenziale für mehr Betriebsrenten, so Kaulisch. Um diese zu heben, setzt die Bundesregierung verstärkt auf das Sozialpartnermodell, welches mit dem BRSG II weiterentwickelt werden soll – etwa durch eine Vereinfachung des tarifvertraglichen „Andockens“ an bestehende Modelle sowie die Klarstellung, dass eine fehlerhafte Beteiligung der Sozialpartner bei der Durchführung und Steuerung keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der reinen Beitragszusage hat.
Ferner macht Kaulisch auf die Evaluationsklausel aufmerksam, nach der das BMAS bis 2030 untersucht, ob es durch die Maßnahmen des BRSG II zu einer signifikanten Erhöhung der Verbreitung der bAV gekommen ist. Sollte dem nicht so sein, könnte es zu einer Debatte über die Freiwilligkeit in der zweiten Säule kommen.
BMF: Aufsichtsrechtliche Entwicklungen zu EbAV in Berlin und Brüssel
Susanne Ahrens, Leiterin des Referates VII B 4 „Versicherungswesen“ im BMF, gibt zu Beginn ihres Vortrags einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen im nationalen Aufsichtsrecht:
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Die überarbeitete Anlageverordnung ist bereits Ende Januar 2025 in Kraft getreten.
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Mit dem Ziel der Ermöglichung einer renditeorientierteren Kapitalanlage für Pensionskassen sieht der Entwurf des BRSG II die Möglichkeit einer temporären Unterdeckung (gebunden an konkrete Anforderungen) vor.
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Sozialpartnermodelle sollen eine zusätzliche Option bei der Pufferbildung erhalten, sodass größere Schwankungen bei den Auszahlungen vermieden werden können.
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In der dritten Säule soll die Riester-Rente in ein neues, von bürokratischen und regulatorischen Hemmnissen (wie z.B. verpflichtenden Garantien) befreites Vorsorgeprodukt überführt werden.
Mit Blick auf die EU-Ebene steht die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion zu einer „Spar- und Investitionsunion“ (Savings and Investments Union SIU) im Mittelpunkt des Vortrags Ahrens’. Im Zuge dieses Vorhabens hat die EU-Kommission ein umfangreiches Arbeitsprogramm verfasst. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der Stärkung der europäischen Kapitalmärkte und der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Priorität haben für Berlin hierbei die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Start-Ups und Scale-Ups, die Stärkung der Beteiligung privater Haushalte am Kapitalmarkt sowie der Bürokratieabbau – hier ermutigt das BMF explizit dazu, auf Vereinfachungspotenziale hinzuweisen.
„Das BMF hält bei der EbAV-II-RL allenfalls punktuelle Anpassungen für notwendig.“
Seit der Veröffentlichung der SIU-Mitteilung der EU-Kommission ist das Thema „Kapitalanlage von EbAV“ in den Vordergrund gerückt. Für EbAV besonders relevant ist auch in diesem Zusammenhang die Überarbeitung der EbAV-II-RL, zu der ein Vorschlag der EU-Kommission noch in Q4 2025 erwartet wird. Das BMF hält hier allenfalls punktuelle Anpassungen für notwendig.

Unklar ist allerdings, inwieweit sich der Technical Input der EIOPA auf den Kommissionsvorschlag auswirken wird – bei vielen der aufgeworfenen Punkte ist die Frage zu stellen, ob diese noch zum Grundsatz der Minimalharmonisierung passen. Aus deutscher Sicht ist zudem bedenklich, dass leistungsorientierte Systeme DB von der EIOPA als „Legacy“ betrachtet werden.
„In vielen Mitgliedstaaten ist die Differenzierung zwischen zweiter und der dritter Säule weniger trennscharf.“
Ebenfalls in Q4 2025 ist mit einem Vorschlag zur Überarbeitung der PEPP-Verordnung zu rechnen, ein (bislang mangels Angebot und Nachfrage gescheitertes) EU-Produkt der dritten Säule. Dabei macht Ahrens darauf aufmerksam, dass in vielen EU-Mitgliedstaaten die Differenzierung zwischen der zweiten und der dritten Säule weniger trennscharf ist als in Deutschland – so wird bspw. über PEPP-Arbeitgeberbeiträge diskutiert. Ferner ist diesem Jahr noch mit Brüsseler Empfehlungen (nicht-gesetzliche Vorschläge) zu Renten-Trackingsystemen, Pension Dashboards und automatischer Einbeziehung zu rechnen. Zum Abschluss weist die Beamtin auf die zeitlichen und inhaltlichen Überschneidungen der Altersvorsorgediskussion zwischen nationaler und europäischer Ebene hin.
Höchster Penka: Europäische Rentenpolitik aus aba-Sicht – Minimalharmonisierung

Christian Röhle stellt fest, dass angesichts des massiven Investitionsbedarfs in den Mitgliedstaaten die kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge derzeit stark im Fokus von verschiedenen EU-Akteuren steht. Entsprechend hat die EU-Kommission Mitte 2025 die umfangreiche „Targeted Consultation on Supplementary Pensions“ veröffentlicht.
In ihrer Antwort auf die Konsultation, die der Leiter PK-Management & Recht der Höchster Penka im Rahmen seines Vortrages vorstellt, betont die aba, dass es insb. in Mitgliedstaaten mit entwickelter zweiter Säule keinen Bedarf für das PEPP gibt. Es sollte daher nicht versucht werden, durch regulatorische Maßnahmen einen künstlichen Markt für dieses Produkt zu erzeugen. Um eine Beschädigung der bAV zu vermeiden, ist insb. davon abzusehen, PEPP auf die zweite Säule auszuweiten bzw. dessen Vertrieb im „workplace context“ zu unterstützen. Die Entscheidung über die Nutzung eines solchen Ansatzes muss auf nationaler Ebene getroffen werden.
„Es sollte nicht versucht werden, durch regulatorische Maßnahmen einen künstlichen Markt zu erzeugen.“
Hinsichtlich der Überarbeitung der EbAV-II-RL ist aus Sicht der aba angesichts der Heterogenität von EbAV in der EU unbedingt am Grundsatz der Minimalharmonisierung festzuhalten. Die in der Konsultation an vielen Stellen vorgeschlagenen zusätzlichen Regulierungsmaßnahmen sind nicht geeignet, den Verbreitungsgrad der bAV weiter zu erhöhen. Zudem fehlen – v.a. angesichts der von der EU-Kommission insgesamt angestrebten Entbürokratisierung – Vorschläge zur Reduktion regulatorischer Vorgaben für EbAV.
Auf die Frage der EU-Kommission, ob die vergleichsweise geringe Größe von EbAV ein Hindernis für eine diversifizierte Kapitalanlage darstellt, entgegnet die aba, dass die Größe nur einer von mehreren hierfür relevanten Faktoren ist. Durch Investments insb. über Spezialfonds (AIF) können auch kleinere Einrichtungen Skaleneffekte nutzen und kosteneffizient operieren.
BaFin (I): die Kapitalanlage der EbAV – Status quo und künftige Möglichkeiten
Andreas Zapp erläutert, dass Pensionskassen noch mehr als der Gesamtmarkt aufgrund der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre verstärkt in Alternatives wie Immobilien, Private Debt und Private Equity investiert haben. Die Kapitalanlage in diese Asset-Klassen, so der Leiter der Gruppenaufsicht LV, Sterbekassen und Kapitalanlage bei der BaFin, erfolgt überwiegend indirekt.
Entsprechend hat die Aufsicht verstärkt diesbezügliche Risiken im Blick und prüft im Jahr 2025 unter anderem Pensionskassen näher hinsichtlich ihres Risikomanagements bei alternativen Kapitalanlagen, der Herleitung ihrer SAA und der Ausgestaltung ihres Kapitalanlage-Limitsystems. Die Erkenntnisse dieser Prüfung werden auf der BaFin-Konferenz am 29. Oktober 2025 vorgestellt.
„Der nächste Stresstest für Pensionskassen wird entschlackt sein.“
Grundsätzlich beeinträchtigen die aktuellen geopolitischen Umbrüche die Finanzmärkte und besonders auch die exportlastige deutsche Wirtschaft. Es ist davon auszugehen, dass sich dies auf das Kapitalanlageverhalten von EbAV auswirken wird, so Zapp.
Der nächste BaFin-Stresstest für Pensionskassen, der voraussichtlich im Januar konsultiert und Ende Februar 2026 veröffentlicht wird, wird voraussichtlich die Struktur des bisherigen Stresstests haben, aber „entschlackt“ sein. Die Szenarien werden überarbeitet, u.a. im Hinblick auf Infrastruktur. Die Definition von Infrastruktur soll dabei so abstrakt wie möglich belassen werden.
„Die bisher geäußerte Kritik wurde jedenfalls ernst genommen.“
Hinsichtlich des Merkblatts der BaFin-Wertpapieraufsicht zur Einflussnahme auf Investmentvermögen soll ein weiterer Entwurf veröffentlicht werden. Es liegt hierzu allerdings noch keine Zeitschiene vor, und es bleibt offen, inwieweit Altersversorgungseinrichtungen in den Prozess eingebunden werden. Die bisher geäußerte Kritik wurde jedenfalls ernst genommen.
Ist der letztgenannte Arbeitsprozess abgeschlossen und sind die technischen Änderungen im Standortfördergesetz erfolgt, wird die Arbeit an der Überarbeitung des BaFin-Kapitalanlage-Rundschreibens wieder aufgenommen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde hierzu vor Januar 2026 konsultieren wird. Zu erwarten ist ferner eine Überarbeitung des Treuhänder-Rundschreibens, und zwar mit dem Ziel der Entbürokratisierung.
Der zweite Teil des Beitrags zur diesjährigen aba-Aufsichtsrechtstagung erscheint in Kürze auf PENSIONS●INDUSTRIES.

Cornelia Schmid ist stellv. Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aba in Berlin und betreut dort die Fachvereinigungen Pensionskasse und Pensionsfonds, den Fachausschuss Kapitalanlage und Regulatorik sowie die Europaarbeit.
Xaver Ketterl ist bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aba ebenfalls für die Europaarbeit zuständig.
Von Autorinnen und Autoren der aba sind zwischenzeitlich auf PENSIONS●INDUSTRIES erschienen:
aba-Aufsichtsrechtstagung 2025 in Bonn (I): aba-Aufsichtsrechtstagung 2024 (II): Cornelia Schmid und Andreas Zimmermann im Gespräch: aba-Aufsichtsrechtstagung (III): aba-Aufsichtsrechtstagung (II): Reform der EbAV-II-Richtlinie (II): aba-Aufsichtsrechtstagung (III): aba-Aufsichtsrechtstagung (II): aba-Aufsichtsrechtstagung (I): Sustainable Finance – Überblick über den aktuellen EU-Stand: EbAV-Aufsichtsrechttagung der aba in Bonn: Anforderungen der Offenlegungsverordnung für EbAV (II): Anforderungen der Offenlegungsverordnung für EbAV (I): aba-Fachtagung „Aufsichtsrecht: EZB-Meldewesen für Altersvorsorgeeinrichtungen: Umfangreiches EU-Meldewesen für EbAV: Trilog ante portas: Interview: „Skandal europäischer Regulationsbestrebungen“ Georg Thurnes im Interview (II): Georg Thurnes im Interview: Heribert Karch im Interview:
Von Demokratie und Debatten über...
von Dr. Cornelia Schmid und Xaver Ketterl, 4. November 2025
Zwischen Goldstandard und geringem Potential ...
von Cornelia Schmid und Xaver Ketterl, 5. November 2024
Ist es FIDA, die da am Eingang steht?
Interview am 26. Januar 2024
Von FIDA, VAIT und DORA …
von Cornelia Schmid und Xaver Ketterl, 31. Oktober 2023
Berliner, Brüsseler und Bonner ...
von Cornelia Schmid und Xaver Ketterl, 30. Oktober 2023
Der Wahnsinn hat Methode?
Interview mit Cornelia Schmid und Hansjörg Müllerleile, 4. September 2023
aba-Aufsichtsrechtstagung (III):
Gleicher Grundinhalt, komplett andere Aufschlüsselung …
Dr. Cornelia Schmid und Xaver Ketterl, 16. Dezember 2022
Gleicher Grundinhalt, komplett andere Aufschlüsselung …
von Dr. Cornelia Schmid und Xaver Ketterl, 15. Dezember 2022
Kommende EU-Regulierung:
Wie jetzt Wald?
Interview mit Cornelia Schmid, 13. September 2022
aba-Tagung Aufsichtsrecht (III):
Whishing well Überarbeitung
Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, 21. November 2021
aba-Tagung Aufsichtsrecht (II):
Come together am Rhein…
von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, 16. November 2021
ESG Offenlegung – proportional, wesentlich, rechtssicher und mit verfügbaren Daten:
Mehr Zeit für Wesentliches
von Verena Menne Dr. Cornelia Schmid und Dr. Roberto Cruccolini, Berlin; München, 15. Dezember 2020
Eine To-Do-Liste nicht nur für EbAV …
von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 11. Dezember 2020
Vom Sechsklang der Hoffnung …
von Dr. Cornelia Schmid und Verena Menne, Berlin, 9. Dezember 2020
Löwenanteil geschafft?
von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 14. Januar 2020
Nachhaltigkeit, Informationsanforderungen, aktuelle anderthalb Stunden und mehr…
von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Bonn; Berlin, 23. Oktober 2019
„Some more Q and A“
von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 13. August 2019
„Q and some A“
von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 12. August 2019
Was 2019 wichtig wird…
von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 30. Oktober 2018
Verordnung veröffentlicht, Meldebeginn verschoben
von Dr. Roberto Cruccolini und Dr. Cornelia Schmid, München; Berlin, 6. März 2018
Zu viel für die EIOPA-Verordnung!
von Dr. Cornelia Schmid und Dr. Roberto Cruccolini, Berlin; München, 24. Oktober 2017
Von Kröten und Gutem
Interview mit Cornelia Schmid, 2. März 2016
Der Ochse von Frankfurt
Interview mit Heribert Karch, 12. Mai 2015
„Viel Aufwand für wenig Erkenntnis"
Interview mit Georg Thurnes, 5. Mai 2015
„Nicht die Katze im Sack kaufen“
Interview mit Georg Thurnes, 16. Dezember 2014
„Lieber auf Reset drücken.“
Interview mit Heribert Karch, 17. November 2014
























