Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Aufsichtsrechtstagung (III):

Gleicher Grundinhalt, komplett andere Aufschlüsselung …

und daher zwei EDV-Systeme nötig: Mitte Oktober 2022 fand am Rhein die 6. Auflage der aba-Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ statt. Ihre Inhaltsdichte bestätigt jedes Jahr aufs Neue die Berechtigung der noch jungen Tagung. Heute Teil III der Berichterstattung: Von großzügigen Rückmeldefristen, von Herausforderungen für Kleine und von Mindestharmonie berichtet Cornelia Schmidt.

Bonn, 18. Oktober, wie stets einen Tag vor der aba-Pensionskassentagung findet die turnusgemäße aba-Aufsichtsrechtstagung statt. Rund 150 Fachleute nahmen teil, davon die Hälfte vor Ort.

LEITERbAV hatte bereits zwei Mal kurz über die Tagung berichtet, seinerzeit ging es um Kritik an der um sich greifenden EbAV-Regulierung samt Thurnesschen Nutzen/Kosten-Verhältnis sowie um die alte, gleichwohl weiter unbeantwortete Frage der Pflicht zur dauernden Bedeckung von Pensionskassen. Heute weitere Einzelheiten zu der Tagung (und wie stets alle Aussagen im Indikativ der Referenten).

Aufsicht (I): Kostenberichtswesen, Klimawandelstresstest, EbAV-II-RL, Vertriebsrundschreiben

Dirk Jargstorff, Robert Bosch GmbH.

Moderiert von Dirk Jargstorff, Vorstandsvorsitzender des Bosch Pensionsfonds sowie stellvertretender aba-Vorsitzender und Leiter der Fachvereinigung Pensionsfonds, beginnt die Tagung mit einem Vortrag von Andreas Seiltz, Leiter der Abteilung VA 1 mit den Themenschwerpunkten bAV und Krankenversicherung bei der BaFin, in dem angesichts von Energiekrise, steigender Zinsen und hoher Inflation eine Vielzahl von regulatorischen Trends und Herausforderungen in der aufsichtlichen Praxis in Hinblick auf EbAV dargestellt werden:

Hinsichtlich der EIOPA-Stellungnahme zum EbAV-Kostenberichtswesen vom Oktober 2021 plant die BaFin eine Bestandsaufnahme bei den EbAV, im Rahmen derer auch indirekte Kosten abgefragt werden. Die Entscheidung über eine regelmäßige Kostenberichterstattung wird von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme abhängen. Seiltz sagt zu, dass für die Abfrage eine großzügige Rückmeldefrist eingeräumt werden wird.

Beim diesjährigen EIOPA-Stresstest für EbAV (dessen Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen) war infolge der geforderten Marktabdeckung von 60% ein im Vergleich zu den Vorjahren größerer Teilnahmekreis erforderlich. Neben dem Thema Nachhaltigkeit bzw. dem „Klimawandelstresstest“ waren auch die Auswirkungen der Inflation auf die gezahlten Renten zu untersuchen.

Nach Ansicht der BaFin hat sich der Ansatz der EbAV-II-RL als EU-Mindestharmonisierungsrichtlinie bewährt und soll beibehalten werden. Seiltz rechnet allerdings damit, dass erweiterte Anforderungen u.a. im Bereich Nachhaltigkeit auf EbAV zukommen, was vor allem für kleinere Einrichtungen eine Herausforderung darstellen wird. Es ist daher richtig, das Thema Proportionalität in den Blick zu nehmen.

Mit der Aussage, dass EbAV in Zukunft zumindest in Teilen auch noch das BaFin-Vertriebsrundschreiben einhalten sollen, dürfte Seiltz viele Teilnehmer überraschen. Die EbAV waren nicht im Anwendungsbereich der Vertriebs-Richtlinie, doch die nationale Umsetzung im VAG ging darüber hinaus.

Verband (I): neue RL erst mit neuer Kommission – und weiter ohne delegierte Rechtsakte

Matti Leppälä, PensionsEurope.

Matti Leppälä, Generalsekretär & CEO von PensionsEurope, behandelt in seinem Beitrag die Überprüfung der EbAV-II-RL:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich der Prozess der Überprüfung aufgrund der späten Umsetzung in den Mitgliedstaaten verzögert. So hat sich die Europäische Kommission erst im Juni dieses Jahres mit einem am 1. Juli 2023 fälligen Beratungsersuchen („Call for Technical Advice“) an die EIOPA gewendet. Insofern ist klar, dass erst von der nächsten Kommission, die sich 2024 konstituieren wird, Änderungsvorschläge hinsichtlich der EbAV-II-RL zu erwarten sind.

Das Hauptanliegen von PensionsEurope ist es, den Charakter von EbAV-II als EU-Mindestharmonisierungsrichtlinie ohne die Möglichkeit delegierter Rechtsakte beizubehalten und für alle Altersversorgungssysteme eine angemessene Regulierung zu haben.

Der Verbraucherschutzrahmen der dritten Säule eignet sich auch nicht für DC-Systeme, so der Referent. Zufrieden zeigt sich Leppälä, dass das Thema „Proportionalität“ ein zentraler Bestandteil der Überprüfung ist: Ein wichtiges Anliegen von PensionsEurope ist es, v.a. kleinere EbAV von exzessiven aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu befreien – diese administrativen Pflichten haben bereits in einigen Mitgliedstaaten zur Konsolidierung von EbAV geführt, weiss der Finne zu berichten.

Feststehen dürfte, dass Nachhaltigkeit/ESG ein zentrales Thema bei der Überprüfung sein wird. PensionsEurope wird darauf drängen, dass dem Existenzgrund von EbAV, ihren Mitgliedern angemessene Rentenleistungen bereitzustellen, angemessen berücksichtigt wird.

Dementsprechend benötigen EbAV Autonomie in der Frage, inwieweit sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Anlagen berücksichtigen. Grundsätzlich ist es kritisch, so Leppälä, dass EbAV in der EU-Gesetzgebung zunehmend undifferenziert als Finanzdienstleister behandelt werden, ohne der primär sozialen Funktion der Einrichtungen und ihre Einbindung in das jeweilige nationalen Arbeits- und Sozialrecht Rechnung zu tragen.

EbAV: Kritik an CBS, an zu viel Transparenz und zu wenigen technischen Schnittmengen

Stefan Nellshen, Bayer AG.

Stefan Nellshen, CEO der Bayer-Pensionskasse VVaG sowie Mitglied der EIOPA-Interessengruppe bAV (OPSG) und stellv. Leiter das aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, stellt in seinem Vortrag aktuelle aufsichtsrechtliche Herausforderungen aus Sicht einer deutschen EbAV dar (über den auszugsweise auf LbAV bereits berichtet worden ist, s.o.):

Beim aktuellen EIOPA-Stresstest gibt es gegenüber früheren Stresstests sowohl Verbesserungen als auch Kritikpunkte. Positiv hervorzuheben ist der neue „Toolbox-Ansatz“, demzufolge nicht mehr immer alle Stresstest-Tools in jedem Stresstest einzusetzen sind.

Zu bemängeln ist allerdings weiterhin, dass das Common Balance Sheet ungeeignet ist, um die Finanzstärke von EbAV zu messen. Ferner ist die Eingruppierung aller Trägerunternehmen nach NACE-Codes sehr aufwändig und häufig gar nicht eindeutig möglich. Der Referent kritisiert, dass die Ergebnisse des Stresstests vermutlich wieder mit den Namen der teilnehmenden Institutionen veröffentlicht werden wird (in der Tat zwischenzeitlich so geschehen, Anm.d.Red), denn dies zieht regelmäßig einen hohen Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit nach sich, um die Resultate ins rechte Licht zu rücken.

Hinsichtlich der EIOPA-Datenanforderungen beanstandet Nellshen, dass die EIOPA- und BaFin-Abfragen zwar den gleichen Grundinhalt, aber eine komplett andere Aufschlüsselung erfordern, was einen hohen Mehraufwand nach sich zieht. Dies betrifft schon das technische Datenformat für die Übermittlung, sodass eine EbAV ein zusätzliches EDV-System kaufen und zwei Systeme für regulatorisches Reporting parallel betreiben muss.

In Hinblick auf die Bedeckungsanforderungen kritisiert Nellshen, dass die gegenwärtigen Aufsichtssysteme, die feste Quoten für die jederzeitige Bedeckung von Verpflichtungen durch Assets vorsehen, nicht zum Geschäftsmodell von EbAV passen. Da bei EbAV in der Regel kein Storno-Risiko besteht, ist stattdessen eine langfristige Ausfinanzierung der Leistungen zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ausreichend.

Der Beitrag kann auf LEITERbAV Dynamics kommentiert werden.

Der erste Teil der Berichterstattung zur aba-Aufsichtsrechtstagung findet sich auf LEITERbAV hier, der zweite Teil hier, der vierte Teil zwischenzeitlich hier.

Die erste Teil der mehrteiligen Berichterstattung zur aba-Pensionskassentagung findet sich auf LEITERbAV hier.

Cornelia Schmid, aba.

Cornelia Schmid ist stellv. Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aba und betreut dort die Fachvereinigungen Pensionskasse und Pensionsfonds, den Fachausschuss Kapitalanlage und Regulatorik, die Europaarbeit sowie den Bereich Statistik.

 

 

Xaver Ketterl, aba.

Xaver Ketterl ist bei der der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aba ebenfalls für die Europaarbeit zuständig.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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