Gestern hat Leiter-bAV.de über die Zentrifugalkräfte berichtet, die in der aba in Sachen 17b am Werk sind. Die Ambitioniertheit der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA ist derzeit eine weitere Kardinalfrage, die das Parkett beschäftigt. Heribert Karch nimmt Stellung.
Wie geplant, hat die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA gestern QA und EbAV-Stresstest online gestellt. Weitere Informationen finden sich komprimiert auch in der Pressemitteilung der EIOPA hierzu.
Leiter-bAV.de hatte am Rande der jüngsten aba-Tagung mit aba-Chef Heribert Karch just über die Problematik gesprochen. Im Folgenden:
Herr Karch, auf der aba-Tagung haben Sie schwere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der HBS-Konsultation und des EbAV-Stresstests der EIOPA geäußert und sogar eine Verweigerung der Teilnahme ins Spiel gebracht. Können Sie das erläutern?
Die Befugnisse von EIOPA wurden unter dem Eindruck der Finanzkrise geprägt, wie die Erwägungsgründe deutlich zeigen. Für unser Thema handelt EIOPA im Rahmen der IORP Richtlinie 2003/41 und folglich auch im Rahmen ihrer Erneuerung durch den Vorschlag der Kommission. Darüber hinaus bestehen sehr viel engere Befugnisse, die für eine kohärente Anwendung der Rechtsakte tatsächliche Erforderlichkeit voraussetzen. EIOPA hat nach der einschlägigen Verordnung dazu beizutragen, dass unter anderem die Übernahme von Risiken in der bAV angemessen reguliert und beaufsichtigt wird. Aber dem, was angemessen ist, hat die Kommission durch ihre Rahmensetzung klaren Ausdruck verliehen. Die Kommission hat für die IORP-II-Richtlinie auf die Regelung von Solvency II und Holistic Balance Sheet verzichtet. Alle bekannten Statements dazu aus der Kommission sagen eindeutig aus, dass dies für EbAV nicht geplant ist – auch nicht durch die Hintertür. Das klingt sehr glaubwürdig für uns. Eine HBS-basierte Konsultation ist damit offenkundig nichts anderes als das Verlassen der EU-Rahmensetzung. Wir sind ja normalerweise wirklich keine Totalverweigerer. Aber was in aller Welt soll das Ganze? Deshalb stelle ich einfach die Frage, was man hier überhaupt mitmachen sollte und was nicht.
Wie ist die Haltung innerhalb der aba in dieser Frage?
Bekanntlich halten wir es für extrem kontraproduktiv, schädlich und im Sinne von Sicherheit für die Arbeitnehmer völlig unnötig, den Einrichtungen der bAV ein Solvency II Regime, auch in der Form eines HBS, aufzudrücken. Nun ist – nach jahrelanger, intensiver Diskussion – Brüssel nicht nur in der Regulation selbst, sondern auch in jedem Statement auf unserer Seite. Es ist unerträglich und rechtlich mehr als zweifelhaft, wenn jetzt Frankfurt einfach die fallengelassene Agenda übernimmt. Dort mandatiert man sich selbst zu Fragen die keiner mehr stellt. Die aba hat mit der BDA einen Brief an den zuständigen deutschen Finanzstaatssekretär abgestimmt, die Zugrundelegung des HBS-Ansatzes abzuwenden und eine Klärung der Befugnisse von EIOPA im Hinblick auf EbAV herbeizuführen. Auch der europäische Gewerkschaftsbund und die Politik in Deutschland und anderen Ländern ziehen in dieser Sache ja an einem Strang. Dennoch hat sich EIOPA bisher verhalten wie ein Ochse, den man ins Horn kneift. Das muss aufhören.
Was glauben Sie treibt die EIOPA, die in ihrem Gestaltungswillen – wenn man Stimmen auf dem Brüsseler Parkett Glauben schenkt – offenbar nicht einmal mehr von der Kommission gebremst werden kann?
EIOPA erklärt ja, man wolle nur die möglichen Auswirkungen von finanziellen Schocks ermitteln und den Markt besser verstehen. Das ist angesichts der brisanten Angelegenheit ausgesprochen intransparent und hat Geschmäckle. Welchen Sinn machen solche komplexen Studien, wenn keine regulatorische Ambition genau im Sinne der angezielten Methodik dahinter steht? Ich will hier keine spekulative Antwort geben. Aber EIOPA betreibt das Ganze ja nicht als l’art pour l’art. Es wäre doch absurd, wenn EIOPA nach einer Prüfung nach dem HBS-Ansatz im darauf folgenden Bericht an die Kommission nicht auch genau diesen Ansatz vorschlagen würde! So schafft man Untersuchungsansätze, die dann Beweiskraft für das darstellen sollen, was man sowieso angestrebt hatte. Wir haben zu viele Erfahrungen gemacht, um das nicht zu wissen. Wenn aber stimmt, was Sie in der Frage andeuten, dann stünden wir vor einem Skandal europäischer Regulationsbestrebungen an der Kommission vorbei. Dann stünden viele Fragen der Verfasstheit europäischer Entscheidungsprozesse auf dem Prüfstand. Wenn die Kommission durchblicken lässt, das man EIOPA nicht stoppen könne, dann bedeutet das in der Sprache der Diplomatie außerdem nichts anderes, als uns zu sagen: Wenn ihr euch das in der Form gefallen lasst, dann können wir euch auch nicht mehr helfen.