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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Tagung Aufsichtsrecht (III):

Whishing well Überarbeitung

Der herbstliche Tagungs-Marathon im Pensionswesen ist auf LEITERbAV noch lange nicht zu Ende. Heute geht es erneut weiter mit der neulichen Fachtagung zum Aufsichtsrecht. Cornelia Schmid und Verena Menne dokumentieren in zwei Teilen für LEITERbAV die wichtigsten Inhalte. Heute Teil II:Nachhaltigkeit und mehr – der Blick des BMF, der BaFin, der EbAV, der WP und der Industrie.

 

Andreas Hilka, Hoechster Pensionskasse.

Nach der Berichterstattung zum Vormittag der aba-Tagung Aufsichtsrecht hier nun diejenige zum Nachmittag, der von Andreas Hilka moderiert wird, Leiter aba-Fachausschuss Kapitalanlage und Regulatorik sowie Vorstand der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG. Der erste Schwerpunkt ist das Thema Nachhaltigkeit.

 

Nachhaltigkeit aus Berlin und Brüssel

 

Esther Wandel, Leiterin des BMF-Referats Referat VII B 2 (Investmentfonds; Sustainable Finance), gibt mit ihrem Überblicksvortrag den Rahmen für den folgenden Themenblock vor. Sie betont, dass den Finanzmarktakteuren bei der Transformation hin zu einer ressourcen-schonenden Wirtschaftsweise eine wichtige Schlüsselrolle zukommt: Sie sind Kraftverstärker.

 

Für EbAV bedeutet dies sowohl neue Chancen für renditeträchtige Anlagen, aber gleichzeitig können auch neue Risiken entstehen. Diese Chancen und Risiken werden aufgegriffen: auf nationaler Ebene durch die Sustainable Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai, zu der aus dem Sustainable Finance-Beirat wichtige Impulse gekommen sind, und auf EU-Ebene durch die Veröffentlichung der erneuerten EU Sustainable Finance-Strategie vom Juli.

 

 

Die große Regulierungsdebatte läuft auf EU-Ebene, häufig wird über Verordnungen gearbeitet. Es gibt daher– im Gegensatz zu Richtlinien – keine nationale Umsetzung und damit keine Spielräume.“

 

 

 

Die nationale Strategie enthält 26 Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig angelegt sind. Dazu zählt die Nachhaltigkeitsampel für Finanzprodukte, die für mehr Transparenz sorgen soll. Konzeptideen hierzu sollen in den europäischen Diskussionsprozess eingebracht werden.

 

Taxonomie, Offenlegung und Unternehmensberichterstattung

 

Als große Themen spricht Wandel auch den geplanten EU-Standard für grüne Anleihen (Verordnungsvorschlag „EU Green Bond Standard”) und die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (Richtlinienvorschlag) an, die aktuell im Rat diskutiert werden. Die künftigen EU-Standards für die Unternehmensberichterstattung stehen in enger Verknüpfung mit der Taxonomie-VO und der Offenlegungs-VO.

 

Die Referentin betont, wie wichtig es ist, zu diesen und anderen Nachhaltigkeitsthemen im Dialog zu stehen, und begrüßt ausdrücklich, dass die aba sich hier in die Brüsseler Prozesse einbringt. Die große Regulierungsdebatte in diesem Bereich läuft auf EU-Ebene, und häufig wird über Verordnungen gearbeitet. Es gibt daher– im Gegensatz zu Richtlinien – keine nationale Umsetzung und damit keine Spielräume auf nationaler Ebene.

 

Umfrage zum Umgang mit dem BaFin-Merkblatt


Frank Pierschel und Verena De Coster, beide von der BaFin, stellen die Umfrageergebnisse zum Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vor. Die Umfrage im Frühjahr 2021 richtete sich an Versicherer und EbAV. Sie sollte den Status quo der Umsetzung des BaFin-Merkblattes zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Branche ermitteln.

 

In seinem Vortrag stelle Pierschel detailliert die Ergebnisse der Umfrage dar. Von den 260 Antworten stammen 82 von EbAV:

 

In der Umfrage gab der weit überwiegende Teil der EbAV an, sich grundsätzlich bereits mit allen Bereichen der Nachhaltigkeitsrisiken (physische und transitorische Risiken, soziale Faktoren, Governance-Faktoren) zu beschäftigen. Für fast alle Unternehmen steht dabei das Erkennen und Beobachten im Vordergrund. Auch die Vermeidung von Reputationsschäden spielt für fast alle eine große Rolle. Die EbAV weichen dabei vom Gesamtschnitt nur geringfügig ab.

 

Klimastresstests durch alle drei EU-Aufsichtsbehörden…

 

In anderen Bereichen, wie z.B. den unternehmensindividuelle Stresstests für Nachhaltigkeitsrisiken, beurteilte Pierschel das Vorgehen der EbAV als noch ausbaufähig. Klimastresstests werden von allen drei EU-Aufsichtsbehörden kommen.

 

Aus dem Kreis der Tagungs-Teilnehmer wird später darauf hingewiesen, dass die für unternehmensindividuelle Stresstests bzw. Szenarioanalysen erforderlichen Methoden erst noch entwickelt werden müssen.

 

Die Ergebnisse sind inzwischen in einem Bericht, der alle drei Aufsichtsbereiche abdeckt, veröffentlicht worden (Sachstandserhebung Nachhaltigkeitsrisiken) und sollen in die Aufsicht der BaFin einfließen. So soll identifiziert werden, wo noch mehr getan werden kann. Die BaFin hat bei der Auswertung bewusst zwischen Versicherern und EbAV unterschieden. Weitere Umfragen werden in den nächsten Jahren folgen.

 

…und aus Sicht der EbAV: ein wichtiger Impuls …

 

Christian Wolf, BVV.

Der Vortrag von Christian Wolf, Leiter Risikomanagement BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., in dem er die Herangehensweise, Erfahrungen und Herausforderungen des BVV bei der Umsetzung des Merkblattes schildert, zeigt, was bei einer EbAV hinter den Umfrageantworten stecken kann. Er zeigt dabei anschaulich, wie und in welchen Bereichen der BVV das Thema Nachhaltigkeit angeht.

 

Die BaFin-Sonderabfrage zum Umsetzungsstands des Merkblatts hat laut Wolf für EbAV durch die 10 Fragekategorien mit fast 620 Aussageoptionen und durch die komplexe Fragestruktur erheblichen Bearbeitungssaufwand verursacht.

 

Im BaFin-Merkblatt sieht Wolf einen wichtigen Impuls zur Etablierung von ESG im Risikomanagement für Unternehmen und einen guten Beitrag der BaFin zur europäischen Regulierungsdiskussion – aber vieles bleibt Work-in-Progress. Daten und Methoden zur Messung von Nachhaltigkeitsrisiken bspw. haben sich verbessert, sind aber weiterhin ein stark limitierender Faktor.

 

Wolf ergänzt eine kleine Wunschliste für die Überarbeitung des Merkblattes. Dazu zählen eine klare Trennung von Anforderung und Erläuterung, eine aktualisierte Risikomessung, eine stärker prinzipienbasierte Ausrichtung und weniger Methodenvorgaben. Das Merkblatt, das grundsätzlich Methoden-offen ist, sollte dies auch weiter bleiben.

 

Wolf schließt mit der Botschaft, dass eine sinnvolle, strukturierte Entwicklung und Umsetzung des Merkblatts Zeit braucht und daher EbAV und BaFin eine Mehrjahresperspektive einnehmen sollten.

 

Prüfer wechsel’ dich

 

Kristina Stiefel, PwC.

Kristina Stiefel, Partnerin bei PricewaterhouseCoopers, rundet mit einem Überblick über die erwartete Prüfung der Offenlegungs-Verordnung den Nachhaltigkeitsschwerpunkt ab:

 

Ergänzt wurden noch einige Auswirkungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG), die insb. eine externe Rotation des Abschlussprüfers erforderlich machen, wenn der BaFin für mindestens elfaufeinanderfolgende Geschäftsjahre derselbe Prüfer angezeigt wurde. Ein Tagungsteilnehmer weißt dazu auf die auch für EbAV hilfreiche BaFin-Meldung zum Abschlussprüferwechsel hin.

 

Mit DORA digital

 

Jörg Paßmann (Leiter aba-Fachausschuss Digitalisierung sowie Head of Pensions der RWE AG) gelingt es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer trotz des späten Nachmittags und eines komplexen Themas bei der Stange zu halten:

 

Paßmann stellt dar, wie sich die Anforderungen an die IT durch die Novelle des VAIT-Rundschreibens und der künftigen EU-Verordnung über die „Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors“ (oft bezeichnet als: DORA – Digital Operational Resilience Act) auch für EbAV ändern könnten und mit welchen Positionen sich aba und PensionsEurope in die Diskussionen einbringen.

 

Die BaFin hatte im Sommer im Rahmen einer öffentlichen Konsultation den Entwurf des VAIT-Rundschreibens 2.0 veröffentlicht. Bei der Überarbeitung des Rundschreibens, deren Grundlage die in den EIOPA-Leitlinien formulierten Anforderungen an Versicherer (nicht EbAV) sind, sollte die BaFin den Besonderheiten der EbAV angemessen Rechnung tragen. So sollten sich EbAV ohne eigene IT-Infrastruktur darauf beschränken können, angemessene Ausgliederungsvereinbarungen zu schließen und im Weiteren das Outsourcing-Risiko gemäß MaGo für EbAV und im Sinne des VAIT-Rundschreibens angemessen zu steuern. Zudem sollten vorhandene IT-Sicherheitsstandards der Trägerunternehmen angemessen anerkannt werden, um unverhältnismäßige und v.a. unnötige Zusatzaufwendungen zu vermeiden.

 

Für DORA hatte die EU-Kommission am 24. September 2020 einen Vorschlag vorgelegt, der aktuell im Europäischen Parlament diskutiert wird.

 

Come together – again

 

Die nächste EbAV-Aufsichtsrechtstagung, wieder gefolgt von der Pensionskassentagung, wird am 18. Oktober 2022 stattfinden. Doch davor findet die aba-Jahrestagung am 17. und 18. Mai 2022 statt.

 

Anm. der Redaktion: Die Berichterstattung zu Veranstaltungen erfolgt auf LEITERbAV regelmäßig im Indikativ der Referentinnen und Referenten, nicht im Konjunktiv. Mehr zur aba-Pensionskassentagung in Kürze auf LEITERbAV. Und das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

 

Cornelia Schmid, aba.


Cornelia Schmid betreut bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung aba die Fachvereinigungen Pensionskasse und Pensionsfonds, den Fachausschuss Kapitalanlage und Regulatorik, die Europaarbeit sowie den Bereich Statistik.

 

Verena Menne betreut bei der aba ebenfalls die Europaarbeit sowie die OECD-Arbeit im Bereich Private Pensions.


Von ihnen sind (in unterschiedlicher Mit-Autorenschaft) zwischenzeitlich auf
LEITERbAV erschienen:

 

 

 

 

 

Verena Menne, aba.

Umfangreiches EU-Meldewesen für EbAV:

Zu viel für die EIOPA-Verordnung!

von Dr. Cornelia Schmid und Dr. Roberto Cruccolini, Berlin; München, 24. Oktober 2017

 

EZB-Meldewesen für Altersvorsorgeeinrichtungen:

Verordnung veröffentlicht, Meldebeginn verschoben

von Dr. Roberto Cruccolini und Dr. Cornelia Schmid, München; Berlin, 6. März 2018

 

aba-Fachtagung „Aufsichtsrecht:

Was 2019 wichtig wird…

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 30. Oktober 2018

 

Anforderungen der Offenlegungsverordnung für EbAV (I):

Q and some A“

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 12. August 2019

 

Anforderungen der Offenlegungsverordnung für EbAV (II):

Some more Q and A“

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 13. August 2019

 

EbAV-Aufsichtsrechttagung der aba in Bonn:

Nachhaltigkeit, Informationsanforderungen, aktuelle anderthalb Stunden und mehr…

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Bonn; Berlin, 23. Oktober 2019

 

Sustainable Finance – Überblick über den aktuellen EU-Stand:

Löwenanteil geschafft?

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 14. Januar 2020

 

aba-Aufsichtsrechtstagung (I):

Vom Sechsklang der Hoffnung …

von Dr. Cornelia Schmid und Verena Menne, Berlin, 9. Dezember 2020

 

aba-Aufsichtsrechtstagung (II):

Eine To-Do-Liste nicht nur für EbAV …

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, Berlin, 11. Dezember 2020

 

ESG Offenlegung – proportional, wesentlich, rechtssicher und mit verfügbaren Daten:

Mehr Zeit für Wesentliches

von Verena Menne, Dr. Cornelia Schmid und Dr. Roberto Cruccolini, Berlin; München, 15. Dezember 2020

 

aba-Tagung Aufsichtsrecht (II):

Come together am Rhein

von Verena Menne und Dr. Cornelia Schmid, 16. November 2021


aba-Tagung Aufsichtsrecht (III):

Whishing well Überarbeitung

von Dr. Cornelia Schmid und Verena Menne, 18. November 2021

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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