Der aba-Vorsitzende sprach mit Leiter-bAV.de am Rande der aba-Herbsttagung am 4. November in Köln über den Vorschlag des BMAS zur Einrichtung neuer tarifvertraglicher Vorsorgeeinrichtungen und einer reinen Beitragszusage.
Herr Karch, wie man hört, äußern zahlreiche Stakeholder eher Bedenken denn Zustimmung zu dem BMAS-Vorstoß. Welches sind die wichtigsten Befürchtungen, die geäußert werden?
Die größte Befürchtung vieler Kolleginnen und Kollegen in der aba ist, dass die bestehenden Systeme durch ein neues, in Unternehmen nur schwer integrierbares System kontraproduktiv betroffen sein könnten.
Braucht Deutschland noch einen Durchführungsweg?
Viele sagen, es ist faktisch ein Durchführungsweg, obwohl es nicht so heißt. Die Antwort der meisten Kollegen, die bei mir anrufen, lautet: Das brauchen wir nicht. Andere sagen aber, eine reine Beitragszusage finden wir schon seit Jahren attraktiv, wollen es aber im Unternehmen machen können und nicht nur als Privileg für die Tarifparteien.
Wenn man das also von Seiten des Gesetzgebers haben möchte, dann lass es uns doch so diskutieren, dass es alle können und nicht nur die Tarifparteien. Das ist ein Privileg, das diese, wie sich jetzt in der Zwischenzeit zeigt, ja gar nicht haben wollen.
„Wir brauchen wirksame Reformen im System und kein neues System.“
Ist das Thema in der aba schwierig zu diskutieren, weil es zu viele unterschiedliche Interessen gibt?
Gerade hier gibt es kaum unterschiedliche Interessen. Wir sagen in der aba, wir wollen keinen Durchführungsweg weniger, aber auch keinen mehr. Wir brauchen wirksame Reformen im System und kein neues System. Reformen sind viel wichtiger als ein Instrument, durch das sich die Tarifparteien implizit Zwängen ausgesetzt sehen – das mögen Tarifparteien nicht, die wollen autonom miteinander reden.
Gesetz den Fall: Wo wäre ein solches neues Instrument finanziell aufgehängt, wer würde es betreuen?
Die Tarifparteien könnten sich entscheiden, eine eigene Einrichtung zu schaffen, zum Beispiel einen Pensionsfonds. Das kann eine sehr attraktive Option sein, aber auch dafür gilt, das können Sie im bestehenden gesetzlichen Rahmen bereits erreichen.
„Die Enthaftung des Arbeitgebers ist bereits im gegenwärtigen System möglich.“
Eigentlich könnte man das, was jetzt vorgeschlagen wird, also bereits machen?
Korrekt! Der Gesetzgeber zeigt hier aber auch die lobenswerte Einsicht, dass der typische mittelständische Arbeitgeber sich etwas schwerer als ein Großunternehmen damit tut, Risiken, die er nicht genau kennt, zu managen und einzuschätzen. Die Intention war, dem Arbeitgeber den Eintritt zu erleichtern. Aber hier schießt der Vorschlag des BMAS offenbar über das Ziel hinaus, wie inzwischen viele sagen. Denn die Enthaftung des Arbeitgebers ist bereits im gegenwärtigen System möglich und zum Teil schon Praxis – dazu braucht man gar kein neues System zu errichten.
Könnte ein neues System helfen, die Kostentranzparenz zu erhöhen, die ja in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern nicht besonders ausgeprägt ist? Und welche Rolle würden Kosten spielen?
Auch das ist bereits im bestehenden System möglich. Die Tarifparteien haben in den Möglichkeiten, die sie bereits geschaffen haben, bereits eine hohe Transparenz. Aber die Betriebsrente lebt nicht in erster Linie von Transparenz, sondern von sozialpartnerschaftlichem Vertrauen. Ich verstehe zwar, dass wir für Verbraucherschutz Transparenz brauchen, aber die Betriebsrente ist ein anderes System als zum Beispiel private Finanzdienstleistungen. Das tragende Element bei der Betriebsrente ist das Vertrauen, dass die Tarif- und Betriebsparteien mit dem Arbeitgeber das Richtige ausgehandelt haben. Es kommt nicht so sehr darauf an, dass der Arbeitnehmer in allen Details seine Betriebsrente durchschaut, das kann ja kaum jemand. Ich möchte ja auch nicht wissen, was genau in meinem Smartphone ist, ich will aber sicher sein, dass es das tut, wofür ich es brauche. Der Transparenz-Imperativ würde sonst zu etwas führen, was ich viel gefährlicher finde. Nämlich das Delegieren der Verantwortung für das Richtige und Nützliche an das Individuum. Unsere Verantwortung ist doch, das Komplizierte zu denken und das Ergebnis für die Nutzer einfach und vertrauenswürdig zu bauen!
Hat die Diskussion um den Paragrafen 17b Gräben in der aba aufgerissen, weil zum Beispiel die Versicherungswirtschaft glaubt, bei den Vorschlägen übergangen zu werden?
Nein. Die Versicherungswirtschaft sagt natürlich, wieso will der Gesetzgeber ein Privileg schaffen, das dann nur Einrichtungen der Tarifparteien zusteht und ein Sicherungsniveau herstellt, das wir bereits selbst anbieten, nämlich eine Enthaftung des Arbeitgebers und damit auch eine Sicherheit für den Arbeitnehmer durch das Vehikel selbst – dieses Argument ist nicht so einfach von der Hand zu weisen.
Die Diskussion reißt deshalb keine Gräben auf, weil auch Vertreter von Einrichtungen und Arbeitgebern selbst sagen, wieso sollen wir das nicht auch können. Die Diskussion wäre einfacher, wenn man nur über das spricht, was wohl die Intention des Gesetzgebers ist, nämlich die Etablierung einer reinen Beitragszusage, die in Deutschland bisher nicht möglich ist.
Wie sollte die Diskussion jetzt weitergehen?
Von Seiten der aba sage ich ganz klar, wenn beide Tarifparteien eine neue Option wollen, dann bringen wir den fachlichen Support dazu. Wenn es offenkundig ist, dass sie das nicht wollen, dann sollte man den Vorschlag in den Papierkorb werfen, und dann hat sich das. Das ist doch nicht ehrenrührig, denn der Vorschlag war vom BMAS sehr wohlwollend gemeint. Aber wenn er nicht angenommen wird, dann tut man ihn einfach weg und redet weiter. Das muss jeder aushalten, der einen Vorschlag macht. Ich weiß, wovon ich rede.
Wenn der Gesetzgeber trotzdem Beitragszusagen will, dann diskutieren wir das doch dort, wo es hingehört, nämlich im Betriebsrentengesetz Paragraf 1 Absatz 2, wo der Katalog der Zusagen festgeschrieben ist. Und wenn man möchte, dass die Tarifparteien mehr tun, dann muss man mit ihnen reden, was sie dazu brauchen. Die aba schlägt übrigens seit 2011 vor, dass die Regierung die Tarifparteien mal einlädt, um gemeinsame Ziele, Handlungsoptionen und konkrete Ideen zu diskutieren.
„Mit dem Vorschlag des BMAS droht eine Ersatzhandlung.“
Und was sollte wirklich diskutiert werden?
Was wir sehr erstaunlich finden ist, dass der Gesetzgeber am Kern nicht rütteln will, also an wichtigen Themen wie der Versteuerung und der Versicherungsverbeitragung, obwohl er weiß, dass das gewünscht wird. Mit dem Vorschlag des BMAS droht eine Ersatzhandlung. Und der Gesetzgeber könnte sagen, er hat etwas getan und den Koalitionsvertrag erfüllt – die Pferde an die Tränke geführt, aber sie wollen nicht saufen – na sowas.
Da sage ich aber: Drücken wir lieber auf Reset und denken die Thematik neu – alles sollte auf den Tisch kommen ohne zu sagen, wir haben kein Geld, denn dieses Argument ist nicht sachgerecht. Eine Einpunktmaßnahme nützt gar nichts. An einem Werkstück kann man immer arbeiten, aber aus einem Winkeleisen kriegt man nun mal keine Kurbelwelle raus.