Wie üblich hat die BaFin in ihrem Jahresbericht zahlreiche Details auch zur Entwicklung der Pensionsfonds veröffentlicht.
Ende Juni hatte LEITERbAV bereits die für das Pensionskassenwesen wichtigsten Auszüge aus dem Jahresbericht zum Stichtag 31. Dezember 2015 dokumentiert. Heute folgen nun die Aussagen der Anstalt zu den 31 unter Aufsicht stehenden Pensionsfonds.1)
Angaben zu dem jüngsten BaFin-Stresstest (denen das Pensionsfondswesen wegen der mehrheitlich fehlenden Versicherungsförmigkeit ohnehin nicht unterworfen ist) finden sich übrigens nicht in dem Bericht, sondern hier.
Zur Geschäftsentwicklung der Pensionsfonds:
Die Pensionsfonds verbuchten 2015 Brutto-Beiträge in Höhe von 2,17 Mrd. Euro, eine deutliche Zunahme gegenüber dem Vorjahr (1,684 Mrd. Euro). Die Schwankungen erklären sich insbesondere daraus, dass bei Pensionsfonds die Beiträge oft als Einmalbeitrag geleistet werden.
Die Zahl der Versorgungsberechtigten sank im Berichtsjahr auf 889.247 gegenüber 949.038 im Vorjahr. Davon waren 560.666 Anwärter aus beitragsbezogenen und 39.261 Anwärter aus leistungsbezogenen Pensionsplänen. Bei den in Vorjahren zuletzt neu zugelassenen Pensionsfonds überwogen Pensionspläne mit nicht-versicherungsförmiger Leistungszusage gemäß 236 Absatz 2 VAG. Die Aufwendungen für Versorgungsfälle sanken von 1,9 Mrd. Euro auf 1,643 Mrd. Euro und verteilten sich auf 286.493 Personen.
Zu den Kapitalanlagen der Pensionsfonds:
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Pensionsfonds erhöhten sich im Berichtsjahr von 1,78 Mrd. Euro auf 2,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Zuwachs um 23 % (Vorjahr: +11,1 %). Im Portfolio waren überwiegend Verträge mit Lebensversicherungsunternehmen, Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Investmentanteile.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 summierten sich die saldierten stillen Reserven in den Kapitalanlagen auf rund 127,5 Millionen Euro. Die Höhe der für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und -gebern verwalteten Kapitalanlagen reduzierte sich nur leicht von ca. 29,5 im Vorjahr auf 29,4 Milliarden Euro. Diese bestanden zu etwa 93 % aus Investmentanteilen. Die Bewertung erfolgt gemäß § 341 Absatz 4 HGB zum Zeitwert.
Alle 31 Pensionsfonds, die Ende 2015 unter Aufsicht der BaFin standen, konnten ihre pensionsfondstechnischen Rückstellungen vollständig bedecken.
Zu den Prognoserechnungen:
2015 nahm die BaFin zum Stichtag 30. September auch bei allen 31 Pensionsfonds eine Prognoserechnung vor. Im Fokus standen dabei insbesondere das erwartete Geschäftsergebnis, die erwartete Solvabilität sowie die erwarteten Bewertungsreserven zum Ende des laufenden Geschäftsjahres. Als Szenarien gab die BaFin die Kapitalmarktsituation zum Erhebungsstichtag und ein negatives Aktienszenario mit einem Kursrückgang von 22 % vor. Außerdem ließ sie Szenarien rechnen, welche die beiden zuvor genannten Szenarien jeweils mit einem Anstieg der Zinsstrukturkurve um 50 Basispunkte kombinierten. Die Auswertung der Prognoserechnungen zeigte, dass die 31 einbezogenen Pensionsfonds die unterstellten Szenarien wirtschaftlich tragen können.
Zur Zinszusatzreserve:
Die Pensionsfonds tragen zwar weitgehend keine Garantien für die übernommenen Verpflichtungen. Die übernommenen Garantien sind teilweise durch kongruente Rückdeckungen abgesichert. Allerdings hält es die BaFin für erforderlich, dass sich auch die Pensionsfonds mit den möglichen mittel- und langfristigen Auswirkungen einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase auseinandersetzen. Daher hatten die Pensionsfonds mit der Prognoserechnung auch eine Schätzung der Aufwendungen für die Zinszusatzreserve für die nächsten vier dem laufenden Geschäftsjahr folgenden Geschäftsjahre vorzunehmen und anzugeben, ob der Aufwand voraussichtlich durch entsprechende Erträge gedeckt werden kann und ob die Solvabilitätsvorschriften auch künftig voraussichtlich erfüllt werden können. Von 21 Pensionsfonds, die versicherungsförmiges Geschäft betreiben, hatten bislang neun eine Zinszusatzreserve zu bilden. Die Finanzierung ist bei diesen neun Pensionsfonds derzeit durch kongruente Rückdeckung oder durch laufende Erträge gesichert.
Zur Solvabilität der Pensionsfonds:
Laut Prognoserechnung 2015 verfügten sämtliche beaufsichtigten Pensionsfonds über genügend freie unbelastete Eigenmittel. Damit erfüllten sie die Anforderungen der Aufsicht an ihre Solvabilität. Bei den meisten Pensionsfonds entsprach die aufsichtsrechtlich geforderte Eigenmittelausstattung dem Mindestbetrag des Garantiefonds in Höhe von 3 Millionen Euro für Aktiengesellschaften und 2,25 Millionen Euro für Pensionsfondsvereine aG. Bei diesen Pensionsfonds liegt die individuelle Solvabilitätsspanne unter dem Mindestbetrag des Garantiefonds. Dies ist entweder durch den relativ geringen Geschäftsumfang begründet oder aber durch die Art des betriebenen Geschäfts.
Soviel aus dem Jahresbericht 2015 der BaFin zu den Pensionsfonds.
Mehr zu der Entwicklung findet sich auf LEITERbAV (zwischenzeitlich) hier:
BaFin Jahresbericht 2015 (II):
Mehr Beiträge und weniger Berechtigte bei Pensionsfonds
1. August 2016
Nachlassende Dynamik bei Pensionskassen
29. Juni 2016
Also aktuell keine akute Gefährdungslage?
12. Mai 2016
11. Mai 2016
Von Manndeckung, Umsetzungsdruck und Radikal-MiFIDisierung…
21. Mai 2015
13. Mai 2015
4. August 2014
Regulierte Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:
Wenig Transparenz, aber Zusatzreserven für den Zins
17. Juni 2014
Wettbewerbs-Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:
Licht und Schatten und Zinszusatzreserve
2. Juni 2014
27. Mai 2014
Pensionskassen: Nonchalance im Angesicht des Niedrigzinses
22. Mai 2014
21. Mai 2014
29. Mai 2013
FN 1: Die Zitate aus dem Jahresbericht der Anstalt sind durch LbAV zur besseren Lesbarkeit leicht redigiert, gestrafft und mit Hervorhebungen versehen.