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BaFin-Stresstest 2015 (I):

Sieben PK-Durchfaller

 

Bei dem jüngsten Stresstest der BaFin sind sieben Pensionskassen durchgefallen, erneut zwei weniger als im Vorjahr. Das bestätigte die Anstalt gegenüber LEITERbAV nach ihrer gestrigen Jahrespressekonferenz in Frankfurt am Main. Und auf dieser wählte die Aufsicht drastische Worte.

 

 

Sieben Pensionskassen haben nach derzeitigem Stand den aktuellen jährlichen Stresstest der BaFin zum Jahresende 2015 nicht in allen Szenarien bestanden. Die Unterdeckungen der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung seien allerdings überwiegend gering, wie die Anstalt gegenüber LEITERbAV erklärte.

 

Bei drei der sieben Pensionskassen liege die Unterdeckung bei unter 0,4 Prozent, bei zwei weiteren bei maximal 1,78 Prozent und bei zwei weiteren Kassen bei maximal 4,23 Prozent. Es handele sich bei den sieben durchgefallenen PK außerdem um kleinere Pensionskassen, die nicht zu den 40 größten Unternehmen der Branche gehören, so die BaFin. Im Vorjahr hatten neun Pensionskassen den Stresstest nicht bestanden.

 

Von 140 unter Bundesaufsicht stehenden Pensionskassen waren 17 Unternehmen von der Pflicht zur Vorlage des Stresstests befreit worden. Eine dieser 17 Kassen habe trotz Befreiung einen Stresstest vorgenommen. Somit wurden 124 Stresstests vorgelegt. Bei acht dieser 124 Kassen handele es sich um Kassen mit vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr (darunter auch ein Durchfaller).

 

Befreiungen von der Pflicht zur Vorlage spricht die BaFin nur dann bei Pensionskassen aus, wenn die Risikotragfähigkeit aufgrund risikoarmer Kapitalanlagen ohnehin gegeben ist. Insgesamt seien somit 133 Pensionskassen oder 95 Prozent (Vj: 94 Prozent) aller Pensionskassen auf Basis des Stresstestmodells als ausreichend risikotragfähig einzustufen.

 

Pressekonferenz der BaFin am 10. Mai 2016 in Frankfurt am Main. Foto: Eschweiler / BaFin.
Pressekonferenz der BaFin am 10. Mai 2016 in Frankfurt am Main.
Foto: Eschweiler / BaFin.

 

Um welche Kassen es sich bei den Durchfallern handelt, teilt die Anstalt grundsätzlich nicht mit. Zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt hat die BaFin auch (noch) keine Angaben darüber gemacht, wie die Stresstestszenarien aussahen, ob die Durchfaller reguliert oder unreguliert sind, ob es sich um AG oder VVAG handelt und ob darunter Kassen ohne Trägerunternehmen sind.

 

 

Der Ernstfall: Schutzmechanismen vor dem Einsatz?

 

Ungeachtet der recht moderaten Stresstestergebnisse wählte Frank Grund, Exekutivdirektor der deutschen Versicherungsaufsicht, auf der Pressekonferenz drastische Worte:

 

Frank Grund. Chef der BaFin-Versicherungsaufsicht. Foto: BaFin Ute Grabowsky.
Frank Grund.
Chef der BaFin-Versicherungsaufsicht.
Foto: BaFin Ute Grabowsky.

Grund bekräftigte nicht nur, dass das Niedrigzinsniveau die Lebensversicherer belaste (dass sie sich verstärkt auf riskante Vermögenswerte stürzten, um ihre Garantiezusagen erfüllen zu können, konnte die BaFin derzeit übrigens nicht bestätigen).

 

Doch noch mehr als die Lebensversicherer litten laut Grund die Pensionskassen unter dem niedrigen Zinsniveau. Im folgenden ein leicht geraffter Auszug aus seinem Redemanuskript, der die Brisanz der Situation deutlich macht:

 

Lassen Sie uns nicht nur über Lebensversicherer reden. Noch mehr als sie leiden Pensionskassen unter dem niedrigen Zinsniveau. Sie haben fast nur Verträge im Bestand, in denen sie sich dazu verpflichtet haben, lebenslang Renten zu zahlen. Die werden im Durchschnitt immer älter, was die Ergebnisse zusätzlich belastet.

 

Die Kassen haben unter unserer Begleitung schon früh begonnen gegenzusteuern, um ihre Risikotragfähigkeit zu erhalten; fast alle haben zusätzliche Rückstellungen gebildet. Der durchschnittliche Rechnungszins liegt aber immer noch bei 3,28 Prozent, und die lassen sich in diesen Tagen nur schwer stemmen.

 

Möglicherweise können daher bald einzelne Pensionskassen nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen. Mit ihnen besprechen wir aktuell, wie es weitergehen kann. Im Interesse der Pensionsberechtigten bestärken wir sie darin, ihre Träger, also die Arbeitgeber, zu ermuntern, Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Pensionskassen, die AG sind, könnten die Aktionäre nachlegen.

 

Aber was passiert, wenn Arbeitgeber oder Aktionäre dieser Bitte nicht nachkommen? Verpflichtet sind sie dazu in aller Regel nicht. Pensionskassen in Form eines Versicherungsvereins haben in ihrer Satzung meist eine Sanierungsklausel. Danach werden Leistungen gekürzt, wenn Fehlbeträge nicht durch vorhandene Eigenmittel ausgeglichen werden können.

 

Meist ist dann aber über die Subsidiärhaftung nach dem Betriebsrentengesetz der Arbeitgeber in der Pflicht. Er muss dafür einstehen, dass seine Mitarbeiter die volle Leistung erhalten. Das kann er natürlich nur, wenn es ihn noch gibt und er auch leisten kann. Der PSV spränge in dieser Konstellation nicht in die Bresche.

 

Ist die Pensionskasse eine AG, haftet ebenfalls in aller Regel der Arbeitgeber. Die meisten AGs gehören zudem Protektor an und sind darin mit den Lebensversicherern vergleichbar.

 

Das Niedrigzinsniveau setzt auch die Pensionsfonds unter Druck, doch sie haben größtenteils selbst keine Garantien abgegeben. Im Fall der Fälle müsste der Arbeitgeber nachschießen. Sollte der nicht in der Lage sein, wäre der PSV in der Pflicht.

 

Weder die Kunden der Lebensversicherung noch die Pensionsberechtigten der Pensionskassen und –fonds stehen also ohne Schutzmechanismen da. Was die Pensionskassen angeht, werden diese Mechanismen möglicherweise bald einem Praxistest unterzogen. Wir sind uns im Klaren, welche Verantwortung wir dabei tragen.“

 

Man muss wohl in der Historie lange zurück gehen, um derartig Drastisches von der deutschen Versicherungsaufsicht in den Archiven zu finden. Die harschen Worte Grunds – der hier nicht weniger als den aufsichtsrechtlichen Ernstfall andeutet – passen dabei nicht unmittelbar zu den moderat wirkenden Stresstestergebnissen. Daher könnte man annehmen, dass er sich mit seinen Mahnungen nicht auf die sieben Durchfaller – wie erwähnt sogar zwei weniger als im Vorjahr – beschränkt, sondern die Branche als Ganzes im Blick hat. Umso bedenklicher müssen seine Ausführungen stimmen.

 

Die pessimistischen Töne Grunds stehen dabei nicht singulär. Erst jüngst hatte auch das IVS Bedenken angesichts des Drucks des Niedrigzinses auf Pensionskassen geäußert und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.

 

 

 

Mehr zu der Entwicklung findet sich auf LEITERbAV (zwischenzeitlich) hier:

 
 

BaFin Jahresbericht 2015 (I):

Nachlassende Dynamik bei Pensionskassen

29. Juni 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (II):

Also aktuell keine akute Gefährdungslage?

12. Mai 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (I):

Sieben PK-Durchfaller

11. Mai 2016

 

 

Felix Hufeld vor der Presse:

Von Manndeckung, Umsetzungsdruck und Radikal-MiFIDisierung…

21. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Neun PK-Durchfaller

13. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller (II)

4. August 2014

 

 

Regulierte Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Wenig Transparenz, aber Zusatzreserven für den Zins

17. Juni 2014

 

 

Wettbewerbs-Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Licht und Schatten und Zinszusatzreserve

2. Juni 2014

 

 

Die BaFin zu Pensionsfonds:

Beyond Stresstest

27. Mai 2014

 

 

Pensionskassen: Nonchalance im Angesicht des Niedrigzinses

BaFin bringt Bewusstsein

22. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller

21. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest: Korrektur:

Acht PK-Durchfaller

29. Mai 2013

 

 

BaFin-Stresstest: Korrektur:

Acht PK-Durchfaller

29. Mai 2013

 

 

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