… könnten dem deutschen Pensionswesen drohen. Doch auch die Haben-Seite der bAV ist derzeit nicht leer. In diesen Minuten hat die diesjährige aba-Jahrestagung begonnen. Zum Auftakt gibt der Vorsitzende einen Bericht zur Lage.
„Die Absenkung von Mindestgarantien, die Renditechancen überhaupt erst ermöglichen, darf nicht mit Leistungssenkungen gleichgesetzt werden. Das ist sachlich falsch und für die zu Versorgenden die völlig falsche Botschaft,“ erklärt soeben Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., im Rahmen der heute Morgen begonnen digitalen aba-Jahrestagung 2021.
In Betriebsrenten-Kollektiven sei Sicherheit auch jenseits von Garantien, aber dafür mit Chancen darstellbar. „Die anstehende Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 auf 0,25 Prozent kann und muss daher verbunden werden mit einer gleichzeitigen Absenkung der Garantieforderungen bei der Beitragszusage mit Mindestleistung,“ fordert Thurnes. Andernfalls stehe den Unternehmen ab 2022 keine risikoarme Form der Betriebsrentenzusagen mehr zur Verfügung. „Ziel muss es sein, dass die BZML auch 2022 noch nutzbar ist.“ Gerade für die dringend notwendige Ausweitung der bAV bei Klein- und Mittelunternehmen sei dies sonst ein herber Schlag.
Allerdings ist Thurnesens Optimismus in dieser Sache begrenzt: „Momentan sieht es leider nicht so aus, dass man unseren Forderungen zeitnah entsprechen wird. Eher nimmt man eine Verlangsamung der Ausbreitung der bAV in Kauf.“
Doch das Problem geht weiter, betont der aba-Chef: „Und das wäre Wasser auf die Mühlen derer, die staatlich verwaltete Sparfonds oder Staatsfonds propagieren. Statt solchen Modellen Vorschub zu leisten, muss das Motto lauten: Betriebsrenten statt staatlicher Sparfonds“, so Thurnes weiter. In dem Zusammenhang habe er zwei Wünsche:
Zum einen mutige Sozialpartner, die ihren Arbeitnehmern zu kostengünstigen, ertragreichen und sehr sicheren Betriebsrenten mit einer durchdachten Leistungsphase verhelfen. Und zum anderen einen Gesetzgeber, der solche Modelle auch dort zulässt, wo Betriebe es möchten, aber mangels Geltungsbereichs von entsprechenden Tarifverträgen nicht können oder wegen noch bestehender Rechtsunsicherheiten nicht wagen.
Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht – wird aber schon
Doch die Haben-Seite ist nicht leer: Thurnes erwähnte hier zum ersten die neue – und längst überfällige – Ergänzung des § 234 VAG, so dass Trägerunternehmen dergestalt in eine Pensionskasse nachschießen können, dass dies explizit den auf sie entfallenden Teilbestand der Kasse stützt.
Zum zweiten konnte bei dem geplanten Gesetz für faire Verbraucherverträge – bei deren Redaktion die bAV offenbar schlicht „übersehen“ worden war – mit Unterstützung des BMAS eine Anpassung des Gesetzentwurfs erreicht werden, berichtete Thurnes.
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