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Pensionskassen und ihre Sorgen:

Von Einstellung des Neugeschäfts und harter Sanierung

Die Run-off-Tendenzen bei Pensionskassen erfassen weitere Anbieter. Jetzt schließt die Presse-Pensionskasse der Allianz das Neugeschäft, während die in Schieflage steckende Steuerberater-Pensionskasse rückwirkend für 2019 und die Zukunft Leistungen kürzt und sich gleichzeitig gegen den Widerruf der Geschäftserlaubnis wehrt. Pascal Bazzazi und LbAV-Autor Detlef Pohl haben bei beiden Kassen genauer hingeguckt.

 

Die Meldung in einigen Medien, zuerst der SZ, überraschte viele: Firmen der Medienbranche können ihren Angestellten bald keine bAV mehr über die Presse-Pensionskasse bieten, die Teil der Allianz Pensionskasse (APK) ist. Das Neugeschäft wird ab 1. Oktober 2020 eingestellt. „Für die Bestandskunden und deren Verträge hat diese Entscheidung keine Auswirkungen“, sagt Franz Billinger, Unternehmenssprecher Allianz Deutschland, auf Nachfrage von LEITERbAV. Allerdings scheinen die Hintergründe nicht ganz so, wie es die Tonalität in einigen Medienberichten anklingen ließen.

 

Franz Billinger, Allianz.

Billinger: „Tatsächlich hat die Presse-Versorgung entschieden, in der Presse-Pensionskasse zum 1. Oktober keine neuen Verträge mehr anzunehmen.“ Die Kunden der Presse-Versorgung entschieden sich bereits seit längerem, neue Verträge als Direktversicherung anzulegen, die bei gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen eine deutlich attraktivere Lösung bietet, heißt es zur Begründung.

 

Übergeordneter Treiber der Entwicklung für den Run-off der Presse-Pensionskasse der Allianz und damit den kleinen Teil-Run-off der APK dürften aber auch hier vor allem die niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten sein.

 

Nun könnte man (wie manche Medien es getan haben) die Frage aufwerfen, ob die überbetriebliche APK – ein Schwergewicht auf dem Parkett – dauerhaft ihr Neugeschäft für alle anderen Branchen aufrechthalten wird oder die Allianz ihre Kasse in einen kompletten Run-off schickt. Die Niedrigzinsphase trifft schließlich Versicherte und Berechtigte aller Branchen und unterscheidet nicht nach einzelnen Berufsgruppen.

 

Entscheidung der Presse-Versorgung, nicht der Allianz

 

Die Spekulationen zur Allianz-Pensionskasse kann ich nicht bestätigen“, erklärt Billinger salomonisch und bekräftigt ausdrücklich: „Die Presse-Versorgung hat das für ihren Durchführungsweg Pensionskasse entschieden, nicht die Allianz für eine einzelne Branche.“ Auf die Verträge der Presse-Versorgung, die tarifvertragliche Altersversorgung für festangestellte Redakteure bei Zeitungen, habe die Entscheidung betreffend die Presse-Pensionskasse keinen Einfluss. Im Bestand laufe alles so weiter wie bisher, und im Neugeschäft würden die beiden Durchführungswege Direktversicherung und Pensionszusage geboten.

 

Der Bund der Versicherten hat heute jedenfalls ein düsteres Fazit gezogen. In einer Mitteilung teilte der BdV heute morgen angesichts der Schließung der PK für den Bereich der Presse-Versorgung mit, dass die neue Geschäftspolitik des Allianzkonzerns die Interessen der Versicherten hinter die der Aktionäre stelle. Der Verkauf von belgischen und britischen Lebensversicherungsverträgen der Allianz an Run-Off-Plattformen sei ein weiteres Warnzeichen, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein: „Der deutsche Branchenführer gibt das Signal zum Abwickeln und Abverkauf der Lebensversicherung.“

 

Praktisch nur drei Jahre im Einsatz

 

Manfred Hoffmann, Versorgungswerk der Presse. Foto: Heinz Heiss.

Manfred Hoffmann, Geschäftsführer des Presse-Versorgungswerkes, bestätigte gegenüber LEITERbAV die Aussagen Billingers, dass das Versorgungswerk die Entscheidung getroffen hat und nicht die Allianz Pensionskasse, und erläuterte weitere Hintergründe:

 

Der Durchführungsweg war für uns nur im Zeitraum zwischen Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung 2002 und Öffnung der Direktversicherung für die nachgelagerte Besteuerung 2005 von Bedeutung. Seither sind praktisch alle unsere Firmenkunden, die damals einen PK-Gruppenvertrag abgeschlossen haben, auf die Direktversicherung umgestiegen.“

 

Daher sei die Schließung der Kasse für das Neugeschäft in der Praxis weder für das Versorgungswerk noch für die Kunden von Bedeutung, sondern trage lediglich bei, Aufwand für die Bereitstellung der Verkaufsstufe einzusparen.

 

Eine Nachfrage nach diesem Angebot gab es schon seit Jahren nicht mehr, weil die Direktversicherung im Rahmen unserer Branchenlösung Medien bei gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen eine deutlich attraktivere Lösung für den Aufbau einer guten Vorsorge bietet. Auch das tarifvertragliche Geschäft mit den Redakteuren an Zeitungen und Zeitschriften war übrigens nie betroffen, weil es schon immer in Form einer Direktversicherung umgesetzt wird“, so Hoffmann weiter.

 

Und warum ist die Direktversicherung so viel attraktiver? Hoffmann: „Der entscheidende Unterschied ist die Gesamtverzinsung. In der Direktversicherung befinden wir uns in unserem eigenen Sicherungsvermögen, und da gewähren wir in diesem Jahr für die Presse-Perspektive 3,7 Prozent. Bei der Pensionskasse greift die Gesamtverzinsung der Allianz-Pensionskasse, und die liegt 2020 bei 1,2 Prozent.“ Die verhältnismäßig hohen 3,7 Prozent kämen durch die langfristige und zugleich sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie im Presse-Sicherungsvermögen zustande, so Hoffmann weiter.

 

Die Allianz-PK ist laut BaFin-Statistik von 2018 (Datei 260) mit einer Bilanzsumme von 12,79 Milliarden Euro die zweitgrößte Pensionskasse am Markt (nach dem BVV mit mit 29,84 Milliarden Euro).

 

Die Kasse als 100-prozentige Tochter der Allianz Lebensversicherung hatte laut Bafin 2018 insgesamt 838.134 aktive Beitragszahler (Anwärter), während 27.536 Ruheständler bereits Betriebsrenten über die Kasse bezogen. Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor.

 

Kunden der APK müssen sich um die Sicherheit ihrer Garantien ohnehin keine Sorgen machen, da die APK als deregulierte Pensionskasse bereits seit 2011 eine Zinszusatzreserve aufbaut hat und ihre garantierten Leistungen an Kunden somit abgesichert sind“, betont der Sprecher. Die APK „unterliegt denselben Sicherungsmechanismen wie Lebensversicherer und ist Mitglied im Sicherungsfonds Protektor.“

 

Modernere Vorsorgekonzepte mit weniger Risiko für Unternehmen

 

Während man angesichts der Finanzstärke und Anlageflexibilität (und weniger wegen Protektor) sich um die Allianz an sich derzeit vermutlich nicht zu sehr sorgen muss und die Presse von dem Konzern auch zeitnah Antworten selbst bei kritischen Themen wie dem jetzigen Teil-Run-off bekommt, sieht die Sache bei der Deutschen Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs (DSV), und ihrem vielaktigen Drama in Bonn völlig anders aus. Die Kasse (die übrigens nicht Mitglied bei Protektor ist) zeichnet schon seit fast zwei Jahren kein Neugeschäft mehr und wickelt praktisch den Bestand ab – wie auch die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Caritas.

 

Die beiden Kölner Kassen sind zwar ebenfalls im Run-off, haben aber ihre Solvabilitätsanforderungen inzwischen wieder voll erfüllt (KPK) oder sind auf gutem Weg dahin (PKC) und gehen dabei mit weitestgehender Transparenz vor.

 

DSV weiter deutlich unter Mindestkapital

 

Die Ergebnisse 2019 der DSV verheißen dagegen offenbar keine gravierende Besserung. Die Mitgliedervertreterversammlung hat schon am 23. Juni den Jahresabschluss 2019 genehmigt, was die Kasse selbst aber erst mit starker Verzögerung am 20. August vermeldet hat. Laut Geschäftsbericht gibt es zur Umsetzung der im letzten Dezember beschlossenen Sanierung schon 2019 massive Einschnitte bei den Leistungen. Rund 75% der Rentner und Anwärter wird der Garantiezins für die nächsten 20 Jahre auf 2,25% gekürzt – je nach Tarif von 3,5% („Alter Tarif“), 4,0% („Tarif 2000“) oder 3,25% („Tarif 2000 plus“).

 

Past und Future Service

 

Damit dürfte aber nur der Future Service gemeint sein (wenn man als Beobachter auch die Rückwirkung auf 2019 als Eingriff in den Past Service interpretieren könnte). Allerdings hatte die Kasse schon Mitte letzten Jahres per AdHoc-Mitteilung erklärt, dass sie beabsichtige, per vorgesehener Sanierungsklausel den Fehlbetrag auszugleichen – soweit nicht aus der Verlustrücklage möglich, dann aus der RfB, dann durch Herabsetzung der Leistungen und/oder durch Erhöhung der Beiträge. Und, so hieß es schon am 19. Juni 2919:

 

Alle Maßnahmen haben auch Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse, die Herabsetzung der Leistungen auch für laufende Renten.“

 

In der AdHoc vom 12. Dezember wurde dann vermeldet, dass die Vertreterversammlung am Vortag das Sanierungskonzept nach beschlossen hat, mit dem die Leistungen an die Versicherten herabgesetzt werden.

 

Kleine Überschüsse – keine Beteiligung

 

Im vergangenen Jahr hat die DSV rund 3,77 Mio. Euro Überschuss erwirtschaftet (2018: minus 11,9 Mio. Euro). Satzungsgemäß wurden davon 400.000 Euro in die Verlustrücklage eingestellt (2018: minus 11,9 Mio. Euro) und 3,37 Mio. Euro der RfB für künftige Überschussbeteiligungen zugeführt (2018: 0 Euro).

 

Für 2019 erhalten Kunden keine Überschussbeteiligung – kein Wunder, erfüllt die Kasse doch trotz Sanierung die Mindestkapital-Anforderung von 14,05 Mio. Euro 2019 nur zu 35%, heißt es im Jahresabschluss. „Bei der Sanierung wurden sämtliche Eigenmittel zur Fehlbetragsdeckung vollständig eingesetzt“, schreibt der Vorstand. „Durch den diesjährigen Überschuss konnten Eigenmittel in einem niedrigen Umfang neu aufgebaut werden“, so der Vorstand weiter. Allerdings hat die DSV laut Geschäftsbericht nur Eigenmittel in Höhe von 11,7% der Solva-Anforderung aufbauen können (2018: 0).

 

Riskantere Kapitalanlage angestrebt, aber …

 

Damit die nach dem Sanierungskonzept notwendige Verzinsung von durchschnittlich 2,25% pro Jahr überhaupt erzielt werden kann, will der Vorstand die Kapitalanlagestrategie verändern und mehr in risikoreichere Anlagen investieren. „Mangels Eigenmittel kann dies jedoch nur in engen Grenzen erfolgen, da die Risikotragfähigkeit stark eingeschränkt ist“, gibt man selbst zu. Ob der Anlageschwenk angesichts der sehr niedrigen Eigenmittel überhaupt realistisch ist, bleibt abzuwarten – von den komplexen Märkten ganz zu schwiegen. LEITERbAV fragte dazu dezidiert nach:

 

Wann soll die Mindestkapitalanforderung wieder erreicht sein?

 

Mit welchen risikoreicheren Anlagen konkret soll die Kapitalanlagestrategie geändert werden?

 

Ist der Anlageschwenk überhaupt realistisch, wo doch mangels Eigenkapital kaum Chancen bestehen, die Solvenz-Anforderungen zu erfüllen?

 

Der Vorstand hüllte sich dazu – wie stets schon in der Vergangenheit – in Schweigen. Transparenz geht anders.

 

Immerhin: Aus dem Jahresabschluss geht für 2019 eine durchschnittliche Nettoverzinsung von 2,67% hervor (2018: 2,77%). Die Kapitalanlagen stiegen trotz um 19,2% gesunkener Beitragseinnahmen um 0,5% auf 1.027,9 Mio. Euro – und warfen netto Erträge von 38,5 Mio. Euro ab (2018: 32,25 Mio. Euro).

 

das letzte Wort hat in Bonn jemand anders

 

Ob all das reicht, die BaFin zufriedenzustellen, darf bezweifelt werden. Die Behörde hatte die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Oktober 2019 widerrufen (noch nicht rechtskräftig), weil der Versicherer die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllt und die Aufsicht offensichtlich nicht dem vorgelegten Plan traute, diese Anforderung innerhalb von drei Monaten zu erfüllen – wie der Geschäftsbericht zeigt, offenbar zu Recht.

 

Dennoch hat die DSV hat bereits am 11. März fristgemäß Widerspruch gegen den BaFin-Bescheid eingelegt. Gleichzeitig wurde eine Frist zur weiteren Begründung des Widerspruchs erbeten. Nun hat die Mitgliedervertretung der Kasse sich für das Widerspruchsverfahren entschieden.

 

Liegt inzwischen eine Widerspruchsbegründung vor – und wie geht es nun weiter? Dazu wollte die Behörde auf Nachfrage nachvollziehbar nichts sagen. Aufgrund der Verschwiegenheitspflicht kann die Aufsicht sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Unternehmen oder laufenden Verfahren äußern. Die DSV, die sich durchaus äußern könnte, selbst blieb die Antwort dazu ebenfalls schuldig.

 

Auch wenn damit auch unklar bleibt, ob die BaFin über den Widerspruch schon entschieden hat, muss man wohl kein Prophet sein, um zu ahnen, wie die Sache ausgeht. Die Lage an den wilden Märkten ist, wie sie ist und schon für gesunde Akteure schwer zu meistern. Und das gegenwärtig stärkste Medikament gegen Schieflagen – Nachschüsse von Trägerunternehmen, Arbeitgebern oder Aktionären – steht hier auch nicht zur Verfügung. Und am Ende hülfe nicht einmal Protektor.

 

Streit zwischen Kasse und Behörde bald vor Verwaltungsgericht?

 

Es liegt also nicht fern, das die BaFin an ihrer inhaltlich harten Linie festhalten wird. Damit würde wohl verfügt, dass der Geschäftsbetrieb für die DSV endet. Dies muss für Bestandskunden keine terminale Nachricht sein, denn im Bereich Leben/Rente/bAV werden die Verträge dennoch fortgeführt.

 

Gegen die Verfügung der Anstalt wiederum könnte die DSV Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main einreichen. Die Hängepartie um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der DSV ginge dann wohl bis zum Jahresende 2020 oder darüber hinaus weiter.

 

Übrigens wird die BaFin auch nicht kommunizieren, wenn sie über den Widerspruch entschieden hat. Die Aufsicht publiziert Entscheidungen bezüglich einzelner Einrichtungen erst bei Bestandskraft – im vorliegenden Fall also, wenn die Kasse den Rechtsweg entweder ausgeschöpft oder auf den Klageweg verzichtet hat.

 

Da die Kasse gegenüber LEITERbAV erneut alle Fragen unbeantwortet ließ, bleibt Spekulationen weiter Tür und Tor geöffnet. Offenbar will man in aller Stille die ordnungsgemäße Abwicklung des Bestandes vollziehen. Das könnte mittels sehr spärlicher Informationspolitik sogar klappen, denn die DSV hat inzwischen das Delisting ihrer bis 2024 laufenden Nachranganleihe aus dem Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse durchgezogen. Mit Einstellung des Börsenhandels der Anleihe unterliegt die DSV nicht mehr der börslichen Adhoc-Publizität. Eben diese AdHoc-Mitteilungen bei besonderer Lage der DSV waren in der Vergangenheit die wichtigste Informationsquelle zur Schieflage der Kasse. Damit ist es nun vorbei.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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