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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Jahrestagung (III) – FV DZ, Mathe, U-Kasse:

Erstens lebt man länger …

und zweites als Google denkt: Heute erneut Berichterstattung zum wichtigsten bAV-Event des Jahres. Auf der Agenda: die Berichte dreier FV-Chefs, wie ein Versicherer in seiner fast neuen VO im Niedrigzins erneuten Handlungsbedarf sah, wo bei 60 Prozent Schluss ist, wie der Prinzipal-Agent-Konflikt in der bAV aussieht, inwiefern Sicherheit nichts Nominales ist und viel mehr … Korbinian Kolb war dabei, Teil I seines dreiteiligen Beitrags.

Berlin, 14. Mai 2025, aba-Jahrestagung: Nachdem am Vortag wie am Eröffnungstag der 87. Jahrestagung bereits die Lage der Dinge und viele Ideen zu mehr und besserer Altersvorsorge in Deutschland diskutiert wurden, begrüßt Dietmar Droste, bis dato Leading Expert Pensions der E.ON SE, zum gemeinsamen zweiten Tag der Fachvereinigungen Direktzusage, Mathematische Sachverständige und Unterstützungskasse. Auch heute wieder im Zentrum: Die Zukunft der deutschen bAV (wie auf PI üblich alle Aussagen im Indikativ der Referenten).

Dietmar Droste, vorm. E.ON,. Henriette Meisser, Stuttgarter. Stefan Oecking, Mercer (v.l.n.r.).

Begrüßung und Berichte der FV Direktzusage …

Dietmar Droste, vorm. E.ON.

Droste beginnt selbst mit seinem Bericht für die FV Direktzusage:

Das vergangene Jahr war bekanntlich stark geprägt durch den Dialog rund um den Entwurf eines BRSG 2, welches allerdings durch das Ampel-Aus nicht mehr beschlossen werden konnte. Die FV konnte dabei einige Punkte in den Diskurs einbringen: Erhöhung der Abfindungsgrenzen, Wegfall des Zustimmungserfordernisses bei Abfindung und Opt-out-Modelle auch ohne verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss.

Die FV wird sich auch weiterhin für das Entschlacken des Regelungsrahmens einsetzen, wo immer sich die Gelegenheit bietet, so Droste. Die im Vorjahr bereits angekündigten Pläne zu einer Schulungsveranstaltung zur Direktzusage sind in der Umsetzung und werden in einem eigenen Vortrag von Eike Burmann vorgestellt (dazu später mehr). Der Leiter Rentenmanagement bei VW wird zudem die Leitung der Fachvereinigung von Droste übernehmen, wodurch auch weiterhin ein profilierter Vertreter eines großen Direktzusagen-Hauses die Interessen für diesen Durchführungsweg vertritt.

der FV Unterstützungskasse und …

Henriette Meissner, Stuttgarter.

Henriette Meissner, Chefin der Stuttgarter Vorsorge-Management, berichtet letztmalig für die FV U-Kasse, bevor sie den Staffelstab an Samir Koudhai, Senior Director bei Lufthansa Compensation & Benefits sowie Vorstand der Versorgungskasse Kabine, weitergibt:

Vor zehn Jahren wurde für die U-Kassen die eigenständige FV gegründet – und hat sich seitdem mit Steuer- und Arbeitsrecht sowie insb. Verwaltungsfragen allen Schlüsselbereichen dieses komplexen Durchführungswegs angenommen und auch die aba-Geschäftsstelle bei Stellungnahmen unterstützt. Zu den aktuell wichtigsten Themen zählen nennenswerte Verwaltungserleichterungen zu erreichen, v.a. den Wegfall des Schriftformerfordernisses und vor allem eine Verbesserung der Portabilität. Zum Stichwort bAV-Verbreitung betont Meissner abschließend, dass die Unterstützungskasse für eine vor allem auch der Höhe nach angemessene Altersversorgung der breiten Mittelschicht ihren Beitrag leisten kann.

der FV Mathematischen Sachverständigen

Stefan Oecking, Mercer.

Die FV Mathe, für die Stefan Oecking, Vorstand des Mercer Pensionsfonds, berichtet, feierte im letzten Jahr ihr 75. Jubiläum:

In diesem Jahr kann mit dem zehnjährigen Bestehen des Newsletters ebenfalls ein kleines Jubiläum gefeiert werden.

Die FV stellt sich und ihre Arbeit neuerdings auch über kurze Videos auf der aba-Seite auf LinkedIn vor. Nach der Präsentation eines dieser Videos folgt der direkte Einstieg in das weitere Fachprogramm:

LVM: Zweifache Neuordnung der bAV: BOLZ mit …

Peter Bredebusch, Abteilungsleiter Aktuariat Leben bei LVM, eröffnet die Fachvorträge mit einem Praxisbericht zur erfolgten Neugestaltung der bAV im LVM Konzern:

Die seit 1979 bestehende Versorgungsordnung mit einer endgehalts- und dienstzeitabhängigen Leistungszusage mit bis zu 22,75% des letzten Gehalts im Alter 65 bot eine sehr komfortable Regelung. Aufgrund der Wirkung auf die bilanzielle Situation wurde diese VO im Jahr 2004 durch eine BOLZ mit einem Beitrag inkl. Arbeitnehmerbeteiligung von 5,04% des Gehaltes für den Neuzugang abgelöst. Durch die zusätzliche Auslagerung des Bestands auf den LVM Pensionsfonds sowie des Future Services der Versorgungsordnung 1979 auf die LVM U-Kasse wurden aus damaliger Sicht alle Ziele erreicht: attraktive Versorgung, klare Planbarkeit, keine Bilanzberührung durch externe Versorgungsträger und Beteiligung der MA an der Finanzierung.

Peter Bredebusch, LVM.

Ein Teil des Anlagerisiko wird seitdem durch die MA getragen. Aber: Durch die auf die Neuordnung folgende Niedrigzinsphase fielen die zu erwartenden Rentenleistungen deutlich niedriger aus als geplant, berichtet der Aktuar.

Um das angestrebte Versorgungsniveau dennoch zu erreichen, entstand erneut Handlungsbedarf. Eine einfache Ausweitung des Dotierungsrahmens innerhalb der bestehenden Regelung stand aufgrund der bereits marktüblichen Dotierung sowie fehlender Eigenbeteiligung der MA dabei nicht im Raum. Die neue Versorgungsregelung zielt darauf ab, das Versorgungsniveau zu verbessern und die Eigenverantwortung der MA über einen freiwilligen Zusatzbeitrag zu stärken.

80 Prozent Garantieniveau

Um das Versorgungsniveau zu verbessern, war das Ziel eine höhere Rente bei gleichbleibender Dotierung. Hierzu dient in der Kapitalanlage eine Kombination aus garantierten Leistungen und maximal möglicher Investitionen in Sachwerte über dynamische Hybridprodukte mit einem Garantieniveau von 80%. Bei diesen Hybriden erfolgt die Anlage maximal möglich in Aktien, Fonds, etc., erst beim Unterschreiten eines Sicherheitsniveaus wird in das Sicherungsvermögen umgeschichtet. Auswertungen zur neuen Strategie zeigen signifikante Unterschiede in den möglichen Rentenleistungen gegenüber den bisherigen Produkten. Darüber hinaus wurde im Sinne von Flexibilität der Ausschluss von BU-Leistungen ermöglicht sowie ein Kapitalwahlrecht eingeführt.

Quelle: LVM. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Zum Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Versorgungsniveaus wurde allen MA der neuen Versorgungsregelungen ergänzend eine freiwillige Zusatzversorgung angeboten, die reine Altersrenten über das dynamische Hybridprodukt mit einem Arbeitgeber-Zuschuss von 100% für bis zu 200 Euro monatlich vorsieht.

Um für den freiwilligen Zusatzbeitrag eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen, wurde bei der Einführung auf umfassende digitale MA-Information sowie auf eine einfache Online-Teilnahmeerklärung Wert gelegt. Die Einfachheit durch die Auswahl von nur vier Beitragsgruppen führt bisher zu einer Beteiligung von 88,7%. Damit bilanziert Bredebusch auch bei dieser Neuordnung wieder: „Ziel erreicht“.

Anschließend widmen sich gleich zwei Vorträge dem Konflikt zwischen dem Wunsch nach Garantien für (vermeintlich) mehr Sicherheit bei gleichzeitig hohen Renditechancen:

Mercer: Das IVS und die Garantien

Zunächst stellt Olena Roman, Senior Principal bei Mercer Deutschland, den Ergebnisbericht des IVS zu diesem Thema bzw. der DAV-Arbeitsgruppe „Garantien in der bAV“ vor:

Mit Modellrechnungen wurde die Wirkung des Niedrigzinsumfelds auf die in der versicherungsförmigen bAV üblichen Garantien untersucht. Klar ist, dass bei niedrigem HRZ die vorhandenen Kosten einem Garantieniveau von 100% der Beitragssumme im Wege stehen. Zur Lösung müssen daher entweder die Kosten durch einen Dritten (z.B. dem Arbeitgeber) getragen oder die Garantien reduziert werden – so auch die Idee der RBZ. Bei einer BOLZ kann die Reduktion der Garantien durch eine Verteilung des Anlagerisikos auf Arbeitgeber und -nehmer über die bereits erwähnten Hybridprodukte geschehen.

Olena Roman, Mercer.

Auswertungen zeigen, so Roman, dass die mittlere Rendite bei einer Reduktion des Garantieniveaus ansteigt. Bei unter 60% erfolgt jedoch keine signifikante Verbesserung mehr.

Quelle: Mercer. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Der Referentin Fazit: Bei 60% der Beitragssumme ist eine sinnvolle Untergrenze für das Mindestgarantieniveau der BOLZ erreicht.

MarketVector Indexes: Don’t mess with Inflation

Jonas Weber, Market Vector Indexes.

Jonas Weber, Digital Asset Analyst bei MarketVector Indexes, hat sich in seiner Masterarbeit ebenfalls diesem Thema angenommen und warnt davor, die Inflation als Risikofaktor zu unterschätzen:

Ein Garantieniveau von 100% sichert bei einer Inflationsrate von 2% p.a. weniger als 60% der realen Kaufkraft. Sicherheit sollte daher nicht mit einer Nominalwertgarantie gleichgesetzt werden, sondern sich vielmehr auf den Erhalt der Kaufkraft konzentrieren.

Die wesentlichen Ziele der bAV mit dem Wunsch der Arbeitnehmer nach einer hohen Versorgungsleistung ohne Kaufkraftverlust einerseits und dem Versorgungsträger, der eine gute Leistung ohne der Gefahr einer Nachschusspflicht anbieten möchte andererseits, lässt sich als Prinzipal-Agent-Konflikt darstellen. Untersucht hat Weber für diesen Konflikt die Frage, welches Garantieniveau das nominale Unterdeckungsrisiko des Versorgungsträgers minimiert, gleichzeitig die reale Rendite des Arbeitnehmers maximiert, und welche Investmentstrategien bei gegebenem Garantieniveau optimal sind, um hohe reale Renditen bei minimalem nominalen Unterdeckungsrisiko zu erzielen:

Wie auch die Arbeitsgruppe der DAV kommt Weber zu dem Ergebnis, dass ein 60%-Garantieniveau den Prinzipal-Agent-Konflikt minimiert. Aus Arbeitnehmersicht stellt er heraus, dass – auch wenn es scheinbar paradox klingt – weniger Nominalgarantie mehr reale Sicherheit bedeutet, da das niedrigste Garantieniveau die Aktienquote und damit bei einem langfristigen Anlagehorizont den Kaufkrafterhalt maximiert.

WTW: Sicherung des Lebensstandards nur bis 85?

„85 Jahre: Geld alle – Leben noch da“ mit diesen Worten stellt Oecking das Thema vor, dem sich Hanne Borst, Head of Retirement Germany bei WTW, im Folgenden widmet:

Die Aktuarin verweist auf einen Erfahrungsbericht aus UK vom Vortag. Dort ging der Trend zunächst weg von der Rentenleitsung zur vollen Flexibilität, nun kann man den Rückwärtsgang beobachten, da viele Menschen offenbar nicht wissen, wie sie das Geld aus einer Einmal- oder Ratenzahlung sinnvoll zur Altersabsicherung nutzen können.

Hanne Borst, WTW.

In Deutschland wurde 2001 Riester mit der Auszahlungsform lebenslange Rente eingeführt – gedacht als Ausgleich für Kürzungen in der GRV. Da Riester bekanntlich nicht die gewünschte Durchschlagskraft entfaltet, war schon in der vergangenen Legislaturperiode klar, dass ein Anschlussmodell gefunden werden muss. Die Pläne der alten Regierung sahen vor, dass es nicht nur neuer Ideen in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlungsphase bedarf. Daher kam der Auszahlungsplan mit einer befristeten Entnahme bis mindestens zum 85. Lebensjahr ins Spiel. Offen bleibt, ob die neue Regierung diese Ideen wieder aufgreift. Nach einem Blick in den Koalitionsvertrag erinnert zwar vieles an die Ampel aber in der aktuellen Diskussion geht es z.B. mit der Frühstartrente deutlich mehr um die Vermögensanlage als um den Leistungsbezug, so Borst.

Wenn selbst der Algorithmus irrt: 40 > 90

Auch in Deutschland wird die Lebenserwartung häufig deutlich unterschätzt, und zwar nicht nur durch die Menschen selbst, sondern auch durch Google, weiss Borst zu berichten:

Der Suchalgorithmus gibt als Ergebnis für die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen zwar ca. 78 bzw. 83 Jahre aus; durchaus korrekte Zahlen von Destatis für die Lebenserwartung bei Geburt.

Auf diesem Parkett weiss man es besser: Für die Altersplanung ist vielmehr die Lebenserwartung im Alter 67 (sog. „ferne Lebenserwartung“) einschlägig. Diese ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit zusätzlichen fünf bis sieben Jahren, je nach Langlebigkeitstrends, deutlich höher.

Quelle: WTW. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Hinzu kommt, dass auch ein signifikanter Anteil der Menschen deutlich länger als der Durchschnitt lebt. Mehr als 25% der Männer, die im Jahr 2025 im Alter 67 in Rente gehen, werden älter als 90, bei den Frauen sind es sogar mehr als 40%.

Für den Einzelnen ist es daher schwer eine passende individuelle Finanzplanung bis zum Lebensende durchzuführen. Dies stellt insb. Menschen, die im Alter wenig Geld zur Verfügung haben, vor hohe Herausforderungen. Borst mahnt daher, jetzt den Fokus einer staatlich geförderten Altersversorgung nicht ausschließlich auf der Ansparphase zu legen, sondern auch auf eine Leistungsphase im Kollektiv. Und: Die bAV hat hierfür mit dem SPM und den darin vorgesehenen Puffermechanismen bereits gezeigt, wie ein solches Modell aussehen kann.

Korbinian Kolb, H2B.

Teil II der Berichterstattung zur diesjährigen aba-Jahrestagung folgt in Kürze auf PENSIONSINDUSTRIES.

Alle Fotos auf der aba-Jahrestagung und von Sandra Wildemann.

Eines der beiden zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Korbinian Kolb ist Aktuar bei der H²B Aktuare GmbH in München.

Von ihm bzw. anderen Autorinnen und Autoren der H2B sind zwischenzeitlich auf PENSIONSINDUSTRIES erschienen:

aba-Jahrestagung (III) – FV DZ, Mathe, U-Kasse:
Erstens lebt man länger …
von Korbinian Kolb, 10. Juni 2025

aba-Mathetagung (II):
... und der Ritt in den Sonnenuntergang
von Korbinian Kolb, Oktober 2024

aba-Mathetagung (I):
Der Nebel, der sich nicht lichten will …
von Korbinian Kolb, Oktober 2024

86. aba-Jahrestagung (V):
Von zu lichtendem Nebel …
von Korbinian Kolb und Lisa Martin, 17. Juni 2024

86. aba-Jahrestagung (IV):
Von Spagaten …
von Lisa Martin und Korbinian Kolb, 10. Juni 2024

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (II):
Alle für eine
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

aba-Tagung Mathematische Sachverständige (I):
Zwischen Hoffnungsschimmer und ...
von Korbinian Kolb, 23. Oktober 2022

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (IV):
Zurück zur Sieben?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 28. Juni 2023

Neulich in Berlin – aba-Jahrestagung 2023 (III):
Quo vadis, lebenslang?
von Lisa Martin und Sven Scholz , 13 Juni 2023

aba-Tagung Mathematische Sachverständige:
Kostenlose Vertragsprüfung von Amts wegen
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 24. Oktober 2022

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Von DRÜ und doppelten Steuern, von Wiki UND IAS 19 ...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
De-Risking mit und ohne EBIT-Power
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 19. Oktober 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Alte Welten, neue Welten, dritte Quartale
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2021

Versorgungsausgleich:
Karlsruhe konkretisiert Karlsruhe …
von Jan Hartloff, 14. Juni 2021

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (IV):
Rückwirkende Disqualifikation?
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 26. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (III):
Live and let die...
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 21. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (II):
Aktuare pandemiefest
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 16. Oktober 2020

Deutschland im Herbst – aba-Mathetagung (I):
Von 79 Milliarden, Optimisten, Pessimisten …
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 15. Oktober 2020

Neulich in Erfurt:
Altersteilzeit kann Teilzeit sein
von Dr. Günter Hainz, 25. März 2020

aba-Pensionskassentagung in Bonn (II):
Auch rückwirkend Schluss mit Privilegien ...
von Caroline Braun und Günter Hainz, 10. Oktober 2019

aba-Pensionskassentagung in Bonn (I):
Ora live on Stage
von Caroline Braun und Dr. Günter Hainz, 2. Oktober 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (III):
Wenn best practices Druck machen…
von Dr. Günter Hainz, 11. Juni 2019

81. aba-Jahrestagung in Bonn (II):
Kaum mehr zu bewerkstelligen“
von Sven Scholz, 28. Mai 2019

Die aba neulich in Königswinter (IV):
Von Einstandspflichten und Portfolios. Und ein Abschied.
von Caroline Braun, 22. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (III):
Von Vaus und Feldberg
von Caroline Braun, 15. Oktober 2018

Die aba neulich in Königswinter (II):
Wir brauchen ein bAV-PEPP“
von Caroline Braun, 2. Oktober 2018

Die aba in Königswinter (I):
Der Aktuar in der Funktion
von Caroline Braun, 27. September 2018

BGH zum Versorgungsausgleich:
Was wie zu teilen wäre...
von Jan Hartloff, 24. Mai 2018

BMF-Schreiben vom 30. November 2017:
Auf BFH folgt AIFM folgt BMF
von Dr. Günter Hainz, 7. Dezember 2017

aba-Tagung Fachvereinigung Pensionskassen:
Kein Strom aus der Steckdose
von Dr. Günter Hainz, 17. Oktober 2017

Neues BMF-Schreiben:
Zwischen praktikabel und kompliziert
von Dr. Günter Hainz, 28. September 2017

BGH zum Versorgungsausgleich:
Externe Teilung fondsgebundener Zusagen
von Dr. Günter Hainz, 7. September 2017

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.