Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Serie zur Historie – 750 Jahre bAV:

Schwere Zeiten

Mit dem Eintritt in das 20. Jahrhundert brach auch für die deutschen Einrichtungen der bAV ein neues Zeitalter an: das der Professionalisierung. Aber auch Kriege, Krisen und Erholung wechselten sich ab. Dann kam die Diktatur. In einer mehrteiligen Serie blickt Nikolaus Bora zurück. Teil II: Von der Jahrhundertwende bis zum Dritten Reich.

 

Die Vorstände der recht unterschiedlich gestalteten rund 90 deutschen privaten Pensionskassen waren Ende 1911 erleichtert. Sie brauchten nicht mehr zu fürchten, ihre Mitglieder an die gesetzliche Versicherung zu verlieren und damit überflüssig zu werden. Der Deutsche Reichstag hatte nach mehrtägiger heftiger Debatte, in der oft über Nebensächlichkeiten gestritten worden war, am 5. Dezember 1911 das Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA) beschlossen. Alle Angestellten mit einem Jahresverdienst unter 5.000 Mark wurden dadurch versicherungspflichtig. Der Kaiser hatte das Gesetz am 20. Dezember unterschrieben, und acht Tage darauf war es im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden.

 

 

STAATLICHE KONKURRENZ …

 

Damit würde das Gesetz am 1. Januar 1913 in Kraft treten, und bis dahin würde die neue Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) gegründet sein. Durch diese, das zeichnete sich bereits ab, würden die Pensionskassen Konkurrenz bekommen, denn der RfA wurde eingeräumt, nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer als freiwillige Mitglieder aufzunehmen und allen Versicherten eine Höherversicherung anzubieten.

 

 

OHNE GROSZE BEDEUTUNG

 

Als besondere Form der betrieblichen Altersversorgung hat die Höherversicherung keine große Bedeutung erlangt. In den folgenden Jahrzehnten wurde sie fast ausschließlich privat genutzt, durch das Rentenreformgesetz 1992 begrenzt und mit dem Rentenreformgesetz 1999 übergangslos abgeschafft…

 

Ende November ist die vierte Print-Sonderausgabe bAV der dpn in Kooperation mit LEITERbAV erschienen, aus der dieser Beitrag stammt. Der gesamte Beitrag findet sich als pdf zum Download hier (1 MB):

UPDATE 09.55 UHR, 5.12.17: In einer ersten Version dieses Beitrages wurde nicht die korrekte Datei des Artikels hinterlegt. Dieser Fehler ist nun behoben.

 

 

 

Der erste Teil der Serie findet sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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