Mit dem Eintritt in das 20. Jahrhundert brach auch für die deutschen Einrichtungen der bAV ein neues Zeitalter an: das der Professionalisierung. Aber auch Kriege, Krisen und Erholung wechselten sich ab. Dann kam die Diktatur. In einer mehrteiligen Serie blickt Nikolaus Bora zurück. Teil II: Von der Jahrhundertwende bis zum Dritten Reich.
Die Vorstände der recht unterschiedlich gestalteten rund 90 deutschen privaten Pensionskassen waren Ende 1911 erleichtert. Sie brauchten nicht mehr zu fürchten, ihre Mitglieder an die gesetzliche Versicherung zu verlieren und damit überflüssig zu werden. Der Deutsche Reichstag hatte nach mehrtägiger heftiger Debatte, in der oft über Nebensächlichkeiten gestritten worden war, am 5. Dezember 1911 das Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA) beschlossen. Alle Angestellten mit einem Jahresverdienst unter 5.000 Mark wurden dadurch versicherungspflichtig. Der Kaiser hatte das Gesetz am 20. Dezember unterschrieben, und acht Tage darauf war es im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden.
STAATLICHE KONKURRENZ …
Damit würde das Gesetz am 1. Januar 1913 in Kraft treten, und bis dahin würde die neue Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA) gegründet sein. Durch diese, das zeichnete sich bereits ab, würden die Pensionskassen Konkurrenz bekommen, denn der RfA wurde eingeräumt, nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer als freiwillige Mitglieder aufzunehmen und allen Versicherten eine Höherversicherung anzubieten.
… OHNE GROSZE BEDEUTUNG
Als besondere Form der betrieblichen Altersversorgung hat die Höherversicherung keine große Bedeutung erlangt. In den folgenden Jahrzehnten wurde sie fast ausschließlich privat genutzt, durch das Rentenreformgesetz 1992 begrenzt und mit dem Rentenreformgesetz 1999 übergangslos abgeschafft…
Ende November ist die vierte Print-Sonderausgabe bAV der dpn in Kooperation mit LEITERbAV erschienen, aus der dieser Beitrag stammt. Der gesamte Beitrag findet sich als pdf zum Download hier (1 MB):
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Der erste Teil der Serie findet sich hier.