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Das Parkett in Bewegung (LIII):

Abschied in Erfurt

Zur Jahresmitte ist derjenige unter Deutschlands höchsten Arbeitsrichtern in den Ruhestand getreten, der für die deutsche bAV in den vergangen Jahren maßgebliche Weichen gestellt hat: Bertram Zwanziger – der im Zuge seiner Laufbahn bekanntlich gleich zwei Mal in den Dritten Senat eingetreten ist.

 

Kurz nach der jüngsten HR-Berichterstattung auf LEITERbAV gibt es neuerlich Bewegung auf dem Parkett.

 

Bertram Zwanziger. Foto: BAG.

Zum 1. Juli ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Bertram Zwanziger, in den Ruhestand getreten.

 

Zwanziger, geboren 1956 in Halle/Saale, war nach dem Studium zunächst als Rechtsanwalt tätig. Im Januar 1991 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen ein, promovierte und wurde im Dezember 1993 zum Richter am Arbeitsgericht ernannt.

 

Im November 2001 wurde Zwanziger an das BAG berufen. Hier gehörte er zunächst dem Neunten, ab März 2005 dem Dritten Senat an, und dies ab November 2009 als stellvertretender Vorsitzender. In gleicher Funktion wurde er im Februar 2012 dem Siebten Senat zugewiesen.

 

Im Oktober 2014 dann die Rückkehr in den Dritten Senat, dem er seitdem vorsaß.

 

Mit Zwanziger geht ein Richter in den Ruhestand, der der deutschen bAV seinen Stempel aufgedrückt hat wie kaum ein anderer – das BAG betont hier in einer Mitteilung nur auszugsweise die Rechtsprechung zur Neuordnung von Versorgungsregelungen, zur Anpassungsprüfungs- und -entscheidungspflicht des früheren Arbeitgebers, deren Entfall bei mittelbaren Durchführungswegen, zum Zugewinnausgleich, zum Antidiskriminierungsrecht, zur Einstandspflicht des Arbeitgebers für die über Pensionskassen durchgeführten Versorgungsleistungen und zur Eintrittspflicht des PSV im unionsrechtlichen Kontext. Jüngst erst seine Entscheidung zur Escape-Klausel bei regulierten Pensionskassen.

 

Wer statt seiner in den Dritten Senat eintreten und diesem vorsitzen wird, ist in Erfurt noch nicht entschieden. Bis zu einer Nachfolgeregelung führt den Vorsitz des Dritten Senats der Vorsitzende des Zehnten Senats in Stellvertretung.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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