Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

PSV-Beitragssatz 2015:

Weniger Insolvenzen, höhere Renten

 

Der Vorstand des PSV hat letzte Woche den Beitragssatz für das laufende Jahr auf 2,4 Promille festgelegt. Dieser bleibt etwas unter der Schätzung von der Jahresmitte, liegt aber deutlich höher als 2014.

 

 

Auf seiner Mitgliederversammlung am 30. Juni 2015 in Köln hatte der PSV-Vorstand mit der ihm üblichen Vorsicht die Schätzung abgegeben, dass der Beitragssatz für 2015 bei gleichbleibendem Insolvenzgeschehen 3,0 Promille erreichen könnte. Dies wurde nun um 0,6 Promillepunkte unterschritten.

 

2014 hatte der Satz bei ungewöhnlich niedrigen 1,3 Promille gelegen. Damit müssen die deutschen Unternehmen in diesem Jahr einen sichtlich höheren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr. Allerdings liegen die 2,4 Promille für 2015 immer noch unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 2,9 Promille (Vorjahr 3,0). Von Krisenmodus kann also weiter keine Rede sein.

 

Dem Beitragssatz zugrunde liegt die von den Arbeitgebern bis 30. September 2015 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage, also vor allem die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen. Diese liegen laut PSV bei rund 326 Milliarden Euro. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr damit circa 782 Millionen Euro aufbringen. 2014 waren es noch rund 416 Millionen Euro gewesen.

 

Der höhere Beitrag resultiert laut PSV daraus, dass trotz einer rückläufigen Zahl von Insolvenzen eine deutlich höhere Anzahl von Versorgungsberechtigten mit einer höheren Durchschnittsrente zu sichern war.

 

Derzeit sind rund 94.200 Unternehmen Mitglied im PSV. Zum 31. Dezember 2014 hatte die Zahl bei exakt 94.034 gelegen. Rechtsgrundlage der Insolvenzsicherung ist das Betriebsrentengesetz. Dort ist dem Verein ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines jeden Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.

 

Im Krisenjahr 2009 hatte der Beitrag bei 14,2 Promille gelegen, 2010 und 2011 bei jeweils 1,9 Promille und 2012 bei 3,0 Promille. 2013 dann 1,7 Promille, allerdings trat damals letztmalig eine Belastung in Höhe von 1,5 Promille hinzu (bezogen auf die damalige Bemessungsgrundlage), mit dem die seinerzeitige Ausnahmebelastung aus dem Jahr 2009 auf fünf Jahre gestreckt worden war. 2014 wurden dann die erwähnten 1,3 Promille fällig.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.