Der Beitrag zur bAV-Insolvenzsicherung ist wie im Vorjahr auch für 2014 weiter rückläufig. Mittlerweile liegen weitere erste Details vor.
Der Pensions-Sicherungs-Verein, Köln, hat wie berichtet am 13. November seinen Beitragssatz für das Jahr 2014 auf 1,3 Promille festgesetzt. Im Vorjahr hatte der Wert noch bei 1,7 Promille, also 0,4 Promillepunkte höher gelegen. Ein Vorschuss fällt erneut nicht an. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr wiederholt einen niedrigeren Betrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als noch im Vorjahr. Noch zur Jahresmitte hatten die PSV-Vorstände in gewohnter Vorsicht eine Schätzung von 2,0 Promille für 2014 abgegeben.
Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2014 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich laut PSV auf runde 320 Milliarden Euro addieren. „Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit 416 Millionen Euro gegenüber rund 529 Millionen Euro im Vorjahr zahlen“, so der Verein.
Der niedrigere Beitrag resultiert daraus, dass gegenüber dem Vorjahr weniger Insolvenzen eingetreten und größere Schäden ausgeblieben sind. Zudem vermeldet der Verein eine deutlich niedrigere Anzahl von Versorgungsberechtigten, die zu sichern sind. „Der für das Jahr 2014 festgelegte Beitragssatz liegt damit wiederum deutlich unter dem langjährigen durchschnittlichen Beitragssatz von 3,0 Promille“, ist man in Köln zufrieden. Mit mehr Details ist erst bei Vorlage des Geschäftsberichtes für das Jahr 2014 zu rechnen.
Im Pensions-Sicherungs-Verein sind derzeit rund 94.000 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz, das dem PSV ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen befiehlt.
Im Krisenjahr 2009 hatte der Beitrag bei 14,2 Promille gelegen, 2010 und 2011 bei jeweils 1,9 Promille und 2012 bei 3,0 Promille. 2013 dann die erwähnten 1,7 Promille, allerdings trat damals letztmalig eine Belastung in Höhe von 1,5 Promille hinzu (bezogen auf die seinerzeitige Bemessungsgrundlage), mit dem die seinerzeitige Ausnahmebelastung aus dem Jahr 2009 auf fünf Jahre gestreckt worden war. Dies ist seit diesem Jahr Geschichte.