Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


Die kommentierte Presseschau zur bAV:

Kassandra keeps on rockin’ the Free World

Unregelmäßig freitags bringt PENSIONSINDUSTRIES eine kommentierte Presseschau zu bAV. Heute: In Sachen Obligatorium gehen die Dinge exaktihren kassandrisch-düsteren Gang – bis hinein in den deutschen Bundestag. Außerdem muss die bAV erneut in Karlsruhe antreten. In Sachen Standarddepot nimmt die Skepsis an der Realisierbarkeit weiter zu. Was Sie alle hier exklusiv haben. Be careful, what you wish for.

Die Linke im Deutschen Bundestag (11. Juni): „bAV stärken – Freiwillige Beitragszahlung in die gRV erleichtern.“

In Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um das bAV-Obligatorium hat Kassandra schon vor zehn Jahren, aber jüngst erst wieder mehrfach gewarnt, dass politischer Druck entstehen würde, auch Beitragszahlungen in die gRV als Erfüllung dieses Obligatoriums anzuerkennen – mit der Folge, dass die bAV in den Personalabteilungen nur noch als stumpfe Lohnnebenkosten und nicht mehr als Benefit identifiziert wird. Und dass die Arbeitgeber irgendwann sich dem Drang zu dieser zwar sozialpolitisch insuffizienten, dafür aber unschlagbar bürokratiearmen „Lösung“ anschließen könnten.

Wie gesagt, damit wäre die Gleichung Pay and Forget = Race to the Bottom in düsterer Perfektion erfüllt.

Und was passiert? Prompt hat nun die Linke einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem genau dies gefordert wird, Auszug:

…eine bürokratiearme Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung in Höhe von jährlich max. 4% der BBG […] die freiwillige Beitragszahlung in die gRV als betriebliche Altersversorgung anerkennt…“

Dann geht die Sache im Bundestag durch wie Butter..“

Nun ist zwar klar, dass der Antrag der Linken keine Chance auf eine Mehrheit haben wird, aber Gewerkschaften (v.a. DGB und IGM) und dann auch die SPD (und wie gesagt, irgendwann vielleicht auch die Arbeitgeber) dürften dieses Ansinnen beizeiten aufgreifen. Und dann geht die Sache im Bundestag durch wie Butter. Allen, die vom Obligatorium reden, sei von Kassandra zugerufen: Be careful, what you wish for.

GDV (16. Juni): „Großer Handlungsbedarf bei der betrieblichen Altersversorgung – Versicherer schlagen Basisprodukt vor.“

Hier eine Umfrage des GDV, welche Hemmnisse die Arbeitgeber in Sachen bAV sehen: Aufwand (39%), Rechtsunsicherheit (38%), Komplexität (36%) und v.a. Haftung (42%).

Jeder, der mit der Sache zu tun hat, kann dies alles gut nachvollziehen. Und (auch wenn man die Haftung wirklich rechtssicher eliminiert bekäme) diesen berechtigten Sorgen der Arbeitgeber wollen manche begegnen, indem man nun einfach ein Obligatorium oben drauf setzt?

Das wäre industriepolitisch ignorant und arm gleichermaßen – abgesehen davon, dass nun bekanntlich (s.o.) eine Lösung ante Portas steht, die nun auch zum ersten Mal in den Bundestag eingebracht worden ist: die gRV.

Hier wird kein Millimeter aufgegeben.“

Gleichwohl hält der GDV weiter an seiner Linie fest, sich vorsichtig für ein Obligatorium aufzustellen, indem er nun ein verwaltungsarmes Basisprodukt in die Diskussion einbringt. In der Tat muss man konstatieren, dass man vermutlich an der Assekuranz mit ihrer tiefen Verwurzelung in der Gesellschaft nicht vorbeikäme, um einfache, der Arbeitgeberpflicht genüge tuende Produkte unter das zwangsbeglückte Arbeitgeber/-nehmervolk zu bringen (wenn denn, so sollten Investmentgesellschaften dem bitte regulatorisch gleichgestellt werden).

Diese würde am Ende die bestehenden betrieblichen Systeme schnörkellos, in den Run off führen.“

Jedoch: Hier soll der Zwangs-bAV gar nicht das Wort geredet werden. Hier wird kein Millimeter aufgegeben.

Diese Plattform und ihre Kassandra sind und bleiben erklärte Gegner eines jeden Zwanges zur bAV, denn dieser würde am Ende die bestehenden betrieblichen Systeme schnörkellos, in den Run off führen – nicht mehr und nicht weniger. Warum noch sollte ein Industrieunternehmen einen eigenen Pensionsfondsunterhalten, wenn es doch den bAV-Zwangsanforderungen durch einfache Zahlungen in die erste Säule genüge tun kann?

Wie dem auch sei, jedenfalls positioniert sich der GDV zurückhaltend. Erstens will man offenbar nicht in den Verdacht geraten, hier als ein Spitzenverband der deutschen Wirtschaft dem Zwang das Wort zu reden (wohlgemerkt: dem Zwang zu höheren Lohnnebenkosten), und zweitens ist man wohl auch schlau genug zu erkennen, dass man hier keineswegs das Zwangs-Neugeschäft frei Haus geliefert bekäme – sondern eben mit besagter „Lösung“ der gRV hier ein Wettbewerber installiert würde, der das Pay and Forget noch besser kann als die Versicherer.

Union Investment (18. Juni): „Institutionelle Investoren halten an Nachhaltigkeit fest.“

Die Union Investment hat sich bei Institutionellen in Sachen Nachhaltigkeits-Kriterien umgehört. Wenig überraschend auch hier der Wunsch nach Rechtssicherheit und weniger Komplexität. Auch diese Ergebnisse sind gut nachvollziehbar. Das gilt nicht zuletzt für die Aussage, dass für die Investoren am Ende die Rendite zuvorderst zählt.

Das haben Sie alle hier exklusiv.“

Eine Ergänzung für unser Parkett: Einrichtungen der bAV sind ex definitione Sozialeinrichtungen. Sind sie gut gemanagt, tragen sie essenziell dazu bei, dass die Früchte der Kapitalmärkte und damit der Realwirtschaft bei Menschen ankommen, die sonst keinerlei Zugang hierzu hätten.

Jede EbAV kann damit für sich in Anspruch nehmen, dass ihre schiere Existenz grundsätzlich ESG-Kriterien erfüllt. Das haben Sie alle hier, liebe Leserschaft, in Abgrenzung zu Investoren aller Segmente des Institutionellen – von der Stiftung über das Family Office bis zum Staatsfonds – weitestgehend exklusiv.

IWW (15. Juni): „Musterprozess beim BVerfG: Fünftel-Regelung auch bei Kapitalleistung durch Pensionskassen und Direktversicherungen?“

So, einmal mehr landet die bAV in Karlsruhe. Alle paar Jahre sind wir das ja gewohnt. Diesmal also die Fünftelungs-Regelung, zu der jüngst der BFH entschieden hat.

Die Welt (16. Juni): „Die Riester-Alternative hat ein Problem – der Staat kann keine Depots.“

Die Welt berichtet darüber, dass es für den Staat eine nicht zu bewältigende Herausforderung werden könnte, das versprochene neue Standarddepot aufzustellen – nicht, weil er die Ressourcen in der Vermögensverwaltung nicht hätte, sondern weil er an der Einrichtung und Verwaltung der zahllosen, vielleicht Millionen individueller Depots scheitern könnte.

Das erinnert an die seinerzeitige Diskussion um die Kapitaldeckung in der ersten Säule, als Christian Lindner als BMF anfangs geplant hatte, angelehnt am schwedischen Vorbild ebenfalls für jeden Versicherten individuelle Depot-Strukturen zu schaffen.

Kassandra hatte damals von Beginn an geunkt, dass die Bundesrepublik von heute schlicht völlig außerstande sein wird, ein solches Projekt zu realisieren. Und genauso kam es auch, die Sache ging aus wie das Hornberger Schießen. Hier droht nun offenbar ein Déjà-vu.

Der Staat darf sich nicht mit Steuer-Quersubventionen Wettbewerbsvorteile verschaffen.“

Außerdem tritt hier eine weitere Komplexität hinzu, die es in der ersten Säule nicht gegeben hätte: Wie das DIA vor einiger Zeit erläuterte, ist es in der pAV nicht damit getan, dass der Staat viel Steuergeld in die Hand nimmt und damit diese Strukturen aufbaut. Denn hier steht er im Wettbewerb mit privaten Anbietern, und hier hat er die entsprechenden Regeln einzuhalten; d.h. er darf sich nicht mit Steuer-Quersubventionen Wettbewerbsvorteile verschaffen, um private Anbieter zu unterbieten.

Man wird sehen, wie die Sache ausgeht, aber das Hornberger Schießen gehört ja mittlerweile zur Standardfolklore dieses Landes.

OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN

Focus (18. Juni): „Todes-Drama bei Stuttgart: Kleinkind in Auto gelassen — Mutter ging arbeiten.“

Kleines Mädchen wird im Auto zurückgelassen und stirbt alleine in der Hitze – hier im wahrsten Sinne des Wortes mutterseelenallein.

Solche Fälle sind leider gar nicht so selten. Kassandra hat dies in der Vergangenheit schon zweimal aufgegriffen und Vorschläge gemacht. Alles unverändert gültig.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier:

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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