Dass die operative Umsetzung des Sozialpartnermodells keine triviale Angelegenheit wird, ist mittlerweile Legion. Jetzt sind erste konkrete Optionen der möglichen Gestaltung ausgearbeitet worden. Vom Ansparmodell bis zur Kommunikation wird kaum ein Aspekt ausgelassen.
Die bAV-Reform dürfte im Laufe des nächsten Jahres in die operative Umsetzung starten. Mit reiner Beitragszusage und garantiefreier Zielrente werden Neurungen auf die deutsche bAV zukommen, deren reale Ausgestaltungen en Detail noch völlig unklar sind. Anlass genug für IVS und aba, einen „Werkzeugkasten“ zur praktischen Umsetzung der rBZ, ihrer möglichen Ansparmodelle und Gestaltungen der Rentenbezugsphase zu erstellen, den beide nun gemeinsam veröffentlicht haben.
Die Ausarbeitung ist insgesamt 124 Seiten stark und dementsprechend detailliert. Auf der Ebene der Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung kommen zu Sprache: kollektive und individuelle Ansparmodelle, Versorgungsbausteinprinzip, Umgang mit Vererbungsgewinnen, Ermittlung von Startrente und Deckungsrückstellung, Anpassung der Rentenzahlungshöhe, Pufferungs- und andere Glättungsmechanismen, Umsetzung der Anlagestrategie, Rechnungsgrundlagen, Ideen zur Finanzierung der Absicherung biometrischer Risiken sowie zur Höhe von Risikoleistungen. Auch Möglichkeiten zur Umsetzung der rBZ, Eigenmittelanforderungen, Kosten, die Integration der reinen Beitragszusage in bestehende Einrichtungen oder die Neugründung einer durchführenden Einrichtung, Bilanzierungsfragen, Kommunikation und Information, Aufsichtsrecht bis hin zum Technischen Geschäftsplan bei regulierten Pensionskassen und natürlich die Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars fehlen nicht. Praktischerweise endet die Ausarbeitung mit Beispielen und Modellrechnungen.
Das Dokument findet sich zum Download hier.
Wert legen die Autoren übrigens auf die Feststellung, dass der Ergebnisbericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und deshalb auch nicht als abschließend zu verstehen ist, sich außerdem an die Mitglieder und Gremien der beteiligten Organisationen IVS, DAV und aba zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse richtet und keine berufsständisch legitimierte Position dieser Organisationen darstellt.