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Der alternative Jahresrückblick 2018

Der Wahrheitsgehalt des heutigen Beitrags spielt ausnahmsweise keine so große Rolle, denn was da berichtet wird, das glaubt ohnehin keiner. Oder doch? In Zeiten alternativer Fakten ist alles möglich! Susanna Adelhardt lässt das ereignisreiche Jahr 2018 revue passieren – und macht viele pointierte Haken dran.

 

Susanna Adelhardt, Evonik Industries AG.

Liebes Tagebuch…

puh! War 2018 ein Jahr!

 

Früher, also vor zwei oder drei Jahren, da war alles gut in der bAV. Klar, es gab schon immer wieder große Veränderungen, mal waren es Gesetzesänderungen, wie der neue Versorgungsausgleich (was, der feiert dieses Jahr auch schon Zehnjähriges?) oder die QIS und QA für EbAV, spannende Jahre für die Kapitalanlage, immer war was los. Aber in 2018? Da war alles gleichzeitig los!

 

Schon vor dem 1. Januar ging es los. Hurra! Wir haben als Neujahrsgeschenk eine neue Zusage, die reine Beitragszusage! Gleichzeitig steigt die Spannung: Welches Tandem aus Sozialpartnern traut sich als erstes aus der Deckung und hat den Mut sie einzuführen (mal schnell den Hut Arbeitgeber aus dem Hütekarussell über meinem Kopf nach vorne hol)?

 

Soll doch der Bäcker um die Ecke mit seinen fünf Mitarbeitern einen Haustarifvertrag machen und darin diese Zusage einführen! Der ist Zielgruppe! Wir sehen das sehr entspannt. Gerade erst haben wir unsere Zusage modernisiert und gut dotiert. Dieses neue Gesetz interessiert uns nicht!

 

Das BRSG geht jeden an

 

Zu kurz gedacht! Das BRSG hält auch für uns einige Aufgaben – oder soll ich besser Ausgaben schreiben? – bereit. Ist dem Gesetzgeber eigentlich klar, dass er mit einem spitz abgerechneten Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung kurzerhand die Anzahl unserer Abrechnungen per Gesetz mehr als verdoppelt?

 

Nur mit einer Vergleichsabrechnung ohne Entgeltumwandlung kann ich herausfinden, wie hoch meine Ersparnis an SV-Beiträgen ist, die ich dem Mitarbeiter als meinen Beitrag an den Vertrag weitergeben soll! Auf Jahressicht schaut es nochmal anders aus, wenn im Dezember das Weihnachtsgeld gezahlt wird. Kann ich eigentlich die dann auf Jahressicht zu viel gezahlten Beiträge im Dezember von der Versicherung zurückverlangen? Typische Hotlinefrage, oder? Warum geht denn bei der Versicherung keiner dran? Doch lieber die pauschalen 15% statt spitz abgerechnet? Und wo ziehe ich die Grenze? Bekommen das einfach alle Tarifler? Oder auch die AT-Mitarbeiter? Den schwarzen Peter schiebe ich lieber gleich mal an den Betriebsrat weiter. Haken dran!

 

Die Microfiche-Historie

 

Dann lauert noch die rückwirkende SV-freie Auszahlung von Riestervermögen im Gesetzestext. Ja, wir (diesmal mit Hut Pensionskassenvorstand) haben damals Riester als eigenen Tarif eingeführt. Ein Grund waren die Arbeitgeberbeiträge in den Pensionskassentarifen, auf denen zwar nicht „Riester“ steht, die aber wegen den begünstigten Dotierungsgrenzen der Zuwendung trotzdem teilweise vom Arbeitnehmer versteuert werden müssen. Diese versteuerten Beiträge sind damit immerhin riesterfähig. Leider liegen seit 2002, als wir den Tarif eingeführt haben, schon drei Softwarewechsel hinter uns, und dabei gibt es bekanntlich immer etwas Schwund. Besonders in der Beitragshistorie. Kein Problem, wir haben noch die alten Microfiche (kennt das überhaupt noch jemand außer mir? Wo ist das Lesegerät dafür?) mit den Beitragsverläufen. Unser Werkstudent macht sich gleich an die Arbeit und stellt im Abrechnungssystem die komplette Historie wieder her. Haken dran!

 

Wie viele „finals“ gibt es in der bAV?

 

Vorletztes Jahr, also 2017, hatten wir im Herbst schon gut vorgearbeitet und auch ein Fachkonzept für diese Riesterbeiträge verfasst, das stolz die Endung „…final“ bekam! Haken dran? Haken dran!

 

Da kam im Dezember 2017 ein BMF-Schreiben, in denen das Finanzministerium auch spartenübergreifend Aussagen zur Sozialversicherung trifft. Na gut, Teamarbeit ist immer von Vorteil, auch bei der Regierung. Unser neues Fachkonzept heißt ab Januar „…final_v2“.

 

Im April äußert der GKV eine nochmal leicht andere Variante, welche Voraussetzungen für die SV-freie Auszahlung erfüllt sein müssen. Aus „…final_v2“ wird „…final_v2_doch-nicht-final“ und wir bekommen ein neues Dokument mit der Endung „…final-neu“.

 

Die Umsetzung der SV-freien Auszahlung in unserem System verzögert sich allerdings noch etwas, da ein notwendiges Update alle Programmiertätigkeiten über Monate verhindert (für Insider: HANA). Nicht so schlimm, vielleicht wird aus dem Fachkonzept „…final-neu“ doch noch ein „…final-neu-doch-wieder-veraltet“, bevor wir dann „…final-endgültig-final“ umsetzen. Etwas Aufschub kann nicht schaden und Übung im Umschreiben der Fachkonzepte haben wir mittlerweile!

 

Die Umsetzung der neuen Unverfallbarkeitsfristen war dagegen eine Kleinigkeit und schnell erledigt. Haken schon längst dran!

 

Bitte vorher Bescheid sagen

 

Anfang Mai dann (wieder Hut Pensionskasse nach vorne hol)… Liebe BaFin! Wir verstehen alle Eure Beweggründe, dass ihr die Pensionskassen auf den Radarschirm holen wollt.

Niemand von uns leugnet, dass Pensionskassen denselben Kapitalmarkt wie Versicherer vorfinden, und dass dieser herausfordernd sein kann. Aber bitte sagt uns doch das nächste Mal zwei oder drei Tage vor der Pressekonferenz Bescheid, wenn Ihr solche Aussagen plant. Dann stocken wir rechtzeitig die Anzahl der Mitarbeiter auf und haben vielleicht sogar die Zeit, einen Sprechtext zu entwerfen und diesen mit dem Betriebsrat (paritätische Besetzung im Aufsichtsrat einer regulierten Pensionskasse!) abzustimmen.

 

Ganz toll – aber ich weiß, das werden zu viele Wünsche – wäre es, wenn wir nicht ein paar Tage später aus der Bild-Zeitung erfahren müssten, ob auch unsere Pensionskasse mit Euren Aussagen zu verstärkter Manndeckung gemeint ist oder nicht. Im Rückblick haben wir das alles natürlich gemeistert, ein paar Dutzend zusätzliche Stühle und eine neue Kaffeemaschine zur Selbstbedienung im Wartebereich vor der Altersversorgung verhinderten Langeweile unter den informationssuchenden Versicherten. Wartenummern haben wir einfach per Post-It ausgegeben. Haken dran!

 

Löschen oder nicht löschen, das ist hier die Frage

 

Ende Mai lauert gleich noch die nächste Hürde, die DSGVO oder für Leute mit viel Zeit auch Datenschutzgrundverordnung genannt.

 

Grafik: Carina Crenshaw.

Eine gute Idee, die die Speicherung meiner persönlichen Daten auf ein notwendiges Maß begrenzen so… HAAAALT – Herr Systemadministrator! Nicht die gerade erstellte Beitragshistorie für die SV-freie Auszahlung löschen! Ja, die brauche ich länger als 4 Jahre zurück! Und ja, ich brauche auch das Dokument mit dem Antrag auf Riesterförderung länger als 10 Jahre! Puh – das war knapp! Trotzdem: Haken dran!

 

VAIT öffnet Türen

 

Die Kollegen von der Kapitalanlageseite murmeln immer lauter etwas von „schwieriges Marktumfeld“. Kennen wir doch, das tun sie jedes Jahr aufs Neue und dann kommt doch eine tolle Rendite übers Jahr raus. Deren Probleme möchte ich auch mal haben! Aber dann kam der Juli!

 

Ebenfalls anfang Juli veröffentlicht die BaFin die VAIT, die IT-Richtlinien auch für EbAV. Zum großen Glück kümmert sich der Kollege vom Risikocontrolling hauptsächlich darum, dass wir einige Prozesse neu definieren müssen und nicht mehr ohne weiteres auf die Konzern-IT zurückgreifen können. Ohne Übergangsfrist ist das echt eine große Herausforderung! Für den Kontrollbesuch bei den Kollegen im Serverraum aber habe ich mich freiwillig gemeldet. Das war wirklich interessant, ich habe IT-Sicherheitskonzepte erklärt bekommen, Notfallpläne durchgeschaut und auch den Schutz der Server vor Überflutung genau überprüft. VAIT öffnet plötzlich Türen, die die IT-Sicherheit sonst streng geschlossen hält! Hat echt Spaß gemacht!

 

Alternativlose Sterbetafeln

 

Mitte Juli kommt kurzfristig die Konsultation zur Umsetzung von IORP-II im VAG. Zwei Wochen Zeit für Antworten! Ansatzpunkte für Verbesserungen sehe ich viele. Wozu gibt es die Abende und Wochenenden? Anmerkungen sind rechtzeitig abgegeben – vorläufig Haken dran.

 

Noch im Juli der dritte Paukenschlag: Neue Sterbetafeln!


Mit dem Hut Pensionskassenvorstand sehe ich das sehr entspannt, unsere eigenen Tafeln sind davon nicht berührt. Allerdings kommt drei Tage später die Anfrage vom Konzernvorstand (schnell Hut wechseln), welche Auswirkungen die neuen Tafeln auf die Konzernbilanz haben. Äh – wir sind gerade ganz am Anfang des Bestellprozesses, da können wir noch keine Aussagen treffen. Unser Konzernaktuar hat offensichtlich andere Prozesse und kann die Antwort innerhalb weniger Tage bereitstellen. Danke für diese Hilfe!

 

Natürlich wollen wir auch selbst die neuen Tafeln installieren. Das heißt als Start eine Bestellanforderung an den Einkauf aufgegeben. In den nächsten Wochen füllen wir immer wieder neue Dokumente aus. Wir erklären, warum wir Heubeck als Anbieter ausgewählt haben und nicht auf einen Standardvertragspartner unseres Chemiekonzerns zurückgreifen. Auf die Rückfrage darauf erläutern wir, warum wir auf die europaweite Ausschreibung verzichten wollen und nur Heubeck als Lieferant in Frage kommt. Leider verzögern die Sommerferien die Bearbeitung sowohl bei uns als auch beim Einkauf immer wieder.

 

Die nächste Frage vom Einkauf ist, welche Alternativen es zu dieser Bestellung gibt. Keine. Wir bestätigen in nochmal einem weiteren Schritt, dass es sich um eine Softwarebestellung handelt und keine Arbeitnehmerüberlassung. Mit der letzten Rückfrage aber erwischt uns der Einkauf. Wir müssen zugeben, dass wir noch keine Verhandlungen mit Heubeck über einen Rabatt geführt haben. Liebe Heubecks, könnt Ihr bei Gelegenheit mal vertraulich aus dem Nähkästchen plaudern, welchen Erfolg unser Einkauf hatte?

 

Irgendwann sind genügend Wochen vergangen und alle Hürden genommen – wir bekommen eine Mail von Heubeck mit dem Vouchercode zum Herunterladen von Heurika. Unsere IT-Sicherheit erlaubt allerdings diesen Download nicht (da Heubeck kein präqualifizierter Standardlieferant für Evonik ist – siehe oben). Also Anforderung an IT stellen, dass der Download durchgeführt wird.

 

Es ist mittlerweile Ende September, als sich die Kollegen von der IT melden und den Download durchführen wollen. Liebe Heubecks! Vielen Dank, dass ihr gerade einen Tag davor Bescheid gegeben habt, dass Ihr noch eine Version „final_v2“ der Sterbetafeln 2018 veröffentlichen wollt! Das hat uns wirklich viel Arbeit erspart! Ein Ticket bei der IT können wir sehr einfach um ein paar Tage verlängern, aber diesen ganzen Prozess nochmal zu durchlaufen, das wollen wir keinem antun. Und dann endlich: Hurra! Mitte Oktober haben wir Heurika 4.0 auf unseren Rechnern installiert und gleich in der korrigierten Version. Haken dran!

 

Wer Bild und wer Handelsblatt liest

 

Mitten in den Sommerferien kommt noch ein neuer Arbeitsauftrag, diesmal aus Karlsruhe: Die SV-freie Auszahlung der privat weitergeführten Pensionskassenrenten will nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts bearbeitet werden.

 

Zu der Handvoll Rentner, die überhaupt die Pensionskassenversicherung privat weitergeführt haben, kommen etwa zehnmal so viele Rentner, die deswegen nachfragen. Sommerloch ade! Nach jedem neuen Zeitungsartikel zur Betriebsrente rufen außerdem besorgte Rentner an, ob ihre Pensionskassenrente noch sicher ist. Mittlerweile können wir schon genau sagen, welche Rentner Bild und welche Handelsblatt lesen. FAZ lesen anscheinend auch ein paar. Notiere: Die Hotline bekommt für dieses Jahr einen besonderen Dank! Vielleicht gleich die Kaffeemaschine, die wir im Mai im Wartebereich für die Rentner aufgestellt hatten?

 

Die Kollegen von der Kapitalanlage murmeln mittlerweile nicht mehr nur „schlechtes Jahr“ sondern sprechen das ganz offen und laut aus. Irgendwie klingen sie diesmal anders als sonst, aber dafür habe ich gerade wirklich keine Zeit.

 

Rudi-Dutschke-Stipendium vor IORP-II-Richtlinie


Ende September kommt dann der Regierungsentwurf zur Umsetzung der IORPII-Richtlinie im VAG heraus. Leider wurden unsere Hauptkritikpunkte kaum bis gar nicht angegangen.

Vielleicht haben wir jetzt nochmal eine Chance, dass die Besonderheiten von Firmenpensionskassen stärker berücksichtigt werden. Andererseits drängt in Berlin die Zeit, dass das Gesetz noch rechtzeitig verabschiedet wird. Schlechte Aussichten. Trotzdem ist es einen Versuch wert!

 

Gleichzeitig hoffen wir, dass die Verordnung, wie die Informationspflichten ab Ende 2019 genau aussehen sollen, möglichst schnell kommt, denn ein Jahr zur Umsetzung ist wirklich knapp (Stichwort HANA und Rückstau der Programmierarbeiten!). Ohne diese Verordnung können wir noch gar nicht mit dem Fachkonzept beginnen!

 

Leider waren alle Initiativen, doch noch Änderungen im Gesetzestext zu erreichen, vergebens. Mitten in der Nacht ist Ende November die letzte Gesetzeslesung. Gerade mal eine halbe Stunde ist dafür geplant, während die Diskussion zum Rudi-Dutschke-Stipendium direkt danach mehr Zeit eingeräumt bekommt.

 

Irgendwann ist dann mitten in diesem Wahnsinn doch Jahresende und Weihnachtsruhe. Von kurz vor Überdrehen übergangslos in den kompletten Ruhezustand! Das tut gut!

 

Liebes Tagebuch! Ich wünsche mir, dass 2019 etwas ruhiger wird und wir die Zeit haben, alle offenen Themen aus 2018 abzuarbeiten. Wir wollen das Konzept „…final-neu“ für die SV-freie Auszahlung endlich umzusetzen, außerdem die neuen Anforderungen an die Informationspflichten aus IORPII. Die EIOPA will ebenfalls neue Informationen von uns. Und in 2019 wird es wieder einen EbAV-Stresstest geben. Aber sonst schaut es für 2019 richtig gut aus! Mehr Themen als in 2018 gleichzeitig kann es doch nicht geben. Oder doch?

 

P.S. Die Kollegen von der Kapitalanlage haben es auch 2018 wieder geschafft. Zum Glück gibt es gute laufende Erträge und einen großen Unterschied zwischen Zeit- und Buchwert!

 

 

Die Autorin ist Leiterin Altersversorgung HR Deutschland der Evonik Industries AG.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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