Pensionskassen auf der Intensivstation, prekäre Zinslage und ausufernde Geldpolitik, die Trägerunternehmen und Nachschüsse in der Corona-Krise, Eingriffe in den Future Service als Risikomanagement und das mediale Echo, Kritik am Aufsichtshandeln… sowie eine allseits beliebte Asset-Klasse, bei der manche Experten eine Blase sehen: Pascal Bazzazi sprach in Bonn für die Tactical Advantage mit Frank Grund, dem Chef der deutschen Versicherungsaufsicht.
Die Lage ist zinsbedingt für alle garantiegebenden institutionellen Investoren nicht einfach, namentlich für Einrichtungen der bAV. Bei manchen Pensionskassen kommt der Stützung durch die Trägerunternehmen derzeit eine entscheidende Rolle zu. Stellt sich die Frage, ob manche diese Träger nun durch die Corona-induzierte Lage selbst in Schwierigkeiten geraten könnten. Auf die Frage, ob die BaFin denn bereits beobachten konnte, dass Träger Rückzieher von zugesagten Stützungen der Kasse ankündigen, eben weil sie selber infolge der Krise nun ihre Mittel zurückhalten oder schlicht weniger leistungsfähig sind, antwortete Frank Grund:
„In wenigen Einzelfällen ist an uns der Wunsch herangetragen worden, finanzielle Unterstützung auf der Zeitschiene etwas zu strecken. Grundsätzlich sind wir gesprächsbereit und werden uns das genau anschauen. Der BaFin kann jedenfalls nicht an insolventen Trägerunternehmen gelegen sein.“
Im Folgenden weitere wichtige Aussagen Grunds aus dem Interview.
Zur Abstimmung mit Trägerunternehmen:
„Je kleiner die Zahl der Arbeitgeber, desto leichter, diese unter einen Hut zu bringen. Dennoch haben auch einige Kassen mit mehreren oder vielen Trägerunternehmen bereits Lösungen gefunden.“
Zur Zinsperspektive:
„Spätestens seit Corona dürfte nun wirklich klar sein, dass es sich bei der Niedrigzinsphase nicht um ein temporäres Phänomen handelt.“
Zu Kürzungen im Future Service und den Folgen für die Arbeitgeber:
„Eine Anpassung des Rentenfaktors, also einen Eingriff in den Future Service, halte ich für vorausschauendes Risikomanagement.“
„Zu gutem Risikomanagement ist der Vorstand einer Pensionskasse verpflichtet, unabhängig von möglichen Auswirkungen auf den subsidiär haftenden Arbeitgeber.“
Zu der neuen Pflicht zur Insolvenzsicherung bei Pensionskassen und der Absicht, bei bei regulierten Pensionskassen künftig regelmäßig nur noch Tarife mit höchstens 0,25 Prozent Rechnungszins zu genehmigen:
„Wenn Sie die Frage nach einer Art Wettbewerbsverzerrung aufwerfen, sollten Sie berücksichtigen, dass Lebensversicherer – anders als Pensionskassen – Solvency II unterliegen.“
Zur Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie in praktisches Aufsichtshandeln:
„Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir die Besonderheiten der deutschen bAV angemessen berücksichtigen werden. Und das tun wir auch.“
Das gesamte Interview findet sich in der kommende Woche erscheinenden Tactical Advantage Vol 5. Das Heft kann kostenlos und unverbindlich hier abonniert werden.
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