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PensionsEurope nimmt Stellung:

„one-stop-shop“-concept

Bekanntlich droht bAV-Einrichtungen innerhalb der EU mit den geplanten Reportingpflichten von EZB und EIOPA eine neue Doppelbelastung. Zwischenzeitlich hat sich auch der europäische Pensionsverband zu Wort gemeldet.

 

Jüngst erst hatten Cornelia Schmid (aba) und Roberto Cruccolini (AKA) auf LEITERbAV den Vorstoß der EIOPA zu neuen Reportingpflichten unter dem Gesichtspunkt der möglicherweise mangelhaften Rechtsgrundlage kritisiert und eine Alternative aufgezeigt – dass nämlich die EIOPA Zugang zu den EZB-Daten erhalte.

 

Die Möglichkeit der Antwort auf die Konsultation der EIOPA hat auch der europäische bAV-Verband PensionsEurope genutzt, und auch dieser stellt die Rechtsgrundlage für den Vorstoß der EIOPA infrage. Und wie Schmid und Cruccolini spricht sich PensionsEurope für ein koordiniertes Vorgehen von EZB und EIOPA (und auch OECD und Eurostat) aus; bestenfalls solle das noch in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichten erfolgen. Auch unterstütze man, den Mitgliedstaaten hier Flexibilität bei der Umsetzung einzuräumen. So schreibt der Verband:

 

A starting point should remain the so-called 'one-stop-shop'-concept, and considering the amount of information already available, the NCAs should play a central role therein. The burden the data requirements set on IORPs can be minimized by assessing the information that the NCAs already have.“

 

Grundlage sollten hier die von der EZB künftig zu erhebenden Daten sein, welche die nationalen Aufsichten nutzen könnten.

 

Stimme man dem Ansinnen der EIOPA, von den nationalen Aufsichten Daten über die EbAV in der EU zu erhalten, zwar grundsätzlich zu, lehne man die gegenwärtig vorgesehene Art und Weise jedoch ab:

 

We disagree that IORPs should be required to report data according to the templates suggested by EIOPA and get – in addition to the current national reporting requirements and the upcoming ECB reporting requirements – a new reporting requirement with a new format.“

 

Und weiter:

 

As the envisaged reporting requirements by the ECB and EIOPA are very different from the current national requirements, the new requirements would lead to additional reporting requirements and information flows for pension funds. Therefore, we would prefer to have the same definitions and classifications nationally and at the EU level.“

 

Außerdem weist der Verband – zu Recht – darauf hin, dass zusätzliche Belastungen erstens stets von irgendjemandem zu bezahlen seien und zweitens die Motivation zu einen Engagement in dem zugrundeliegenden Sinn der Sache – nämlich der betrieblichen Altersversorgung an sich – beschädigen könnten:

 

Any extra costs will be finally paid by the sponsor and/or Members and Beneficiaries. It should be kept in mind that contributions to occupational pensions in some EU Member States are voluntary for employers. Increasing regulation and other requirements make occupational pensions more expensive, making it less likely that pension schemes are being set up and contributions paid.“

 

Daher der Vorschlag einer schlanken Lösung:

 

Streamlining the required reports would adequately reduce the increase of financial and administrative burden for IORPs while delivering both EIOPA and the ECB the relevant data.“

 

Des Weiteren habe die EIOPA nicht die Aufgabe, individuelle Daten einzelner großer EbAV von den nationalen Aufsichten zu erhalten. Auch hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Beaufsichtigung großer EbAV habe weiter im nationalen Kontext zu erfolgen.

 

Die gesamte Antwort der PensionsEurope auf die EIOPA-Konsultation findet sich hier.

 

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