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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Gestern in Köln:

Nicka goes PSV

Ja, die Rede ist vom Pensionschef der BASF. Und nein, der Vorstand des PSV wird nicht erneut umgebaut, sondern Richard Nicka tritt in den Aufsichtsrat des Vereins ein. Dies und zahlreiche weitere Informationen und Neuigkeiten rund um die deutsche bAV-Insolvenzsicherung gab es gestern auf der virtuellen Mitgliederversammlung 2021, darunter erstaunlich gute.

 

Erst Anfang Mai hatte der PSVaG – frisch umgezogen von Rodenkirchen nach Gremberghoven – seine Zahlen 2020 vorgelegt, und LEITERbAV hatte zu zahlreichen Details berichtet.

 

Gestern nun gab es aus Köln derartig viele Details zu Lage und Perspektive, dass LEITERbAV sich im folgenden auf einige Ausschnitte im Stakkato beschränken muss:

 

2021: 2,8 Promille und mildernde RfB

 

  • Beitragssatz von 4,2 Promille 2020 führte inf. von im weiteren Jahresverlauf zurückgehenden Schäden zu einer freien RfB von fast 360 Mio. Euro; wird Beitragslast 2021 mildern.

  • Seit 2020 können Mitglieder Beitragsbemessungsgrundlagen elektronisch mitteilen, schon im ersten Jahr 30% Teilnahme.

  • In HJ I 2021 Insolvenzgeschehen moderat, im Vergleich zum Vorjahr Rückgang der Sicherungsfälle um rund 40%. Auch deutlich weniger Großschäden mit Schadenaufwand von mehr als 8 Mio. Euro.

  • Daher Beitragssatz 2021 voraussichtlich niedriger und nicht oberhalb des langjährigen Mittels von 2,8 Promille (Festsetzung im November).

 

Menschen

 

Richard Nicka, BASF.
  • Prof. Dieter Hundt übergab nach 15 Jahren Vorsitz im neu gewählten PSV-Aufsichtsrat an Nachfolger Ingo Kramer.

  • Ebenfalls nach 15-jähriger Zugehörigkeit stand auch stlv. AR-Vorsitzender Jörg v. Fürstenwerth (ehem. GDV) nicht zur Wiederwahl (alle übrigen wiedergewählt).

  • Neu in AR gewählt: Richard Nicka, Vice President Pension Fund der BASF SE, und Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer.

 

Melde- und Beitragspflicht für Pensionskassenzusagen

 

  • Durch Start im laufenden Jahr rund 2,9 Mio. weitere Versorgungszusagen mit Verpflichtungsumfang ca. 100 Mrd. Euro.

  • Verein schätzt ca. 20.000 Arbeitgeber mit erteilten PK-Zusagen unter PSV. Da viele dieser Arbeitgeber mehrere DFW nutzen und deswegen bereits zu den rund 95.000 Mitgliedern zählen, wohl nur ca. 15.000 neue Mitglieder, so dass 100.000 voraussichtlich 2021 überschritten wird.

  • Damit künftig rund 14 Mio. Versorgungszusagen und über 80% (bzw. 650 Mrd. Euro) des privaten bAV-Verpflichtungsumfangs in Deutschland unter PSV.

  • Beitragssatz für Verpflichtungen aus PK-Zusagen für 2021 gesetzlich auf 3 Promille festgelegt, fließt vollständig in Ausgleichsfonds. Zur dessen weiterer Dotierung für Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtigen PK-Zusagen von 2022 bis 2025 zusätzlicher Beitrag von 1,5 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage fällig.

 

Kapitaldeckung

 

  • Ab 2006 Finanzierungsverfahren auch bezüglich der Anwartschaften auf Kapitaldeckung umgestellt, Volumen von rund 2,2 Mrd. Euro. Einmalbeitrag konnte in 15 gleichen Jahresraten ab 2007 gezahlt werden; viele Mitglieder unternahmen vorzeitige Tilgung.

  • Ende März war letzte Rate fällig, so dass diese Belastung für die Mitglieder jetzt entfällt und nun auch die gesicherten Anwartschaften mit aktuellem Volumen von rund 4 Mrd. Euro finanziert sind.

 

Kapitalanlage

 

Benedikt Koester, Vorstand PSV.
  • Im PSV-Portfolio Anfang 2020 Absicherungsmaßnahmen durchgeführt, die für deutlich stabileren Verlauf der Wertentwicklung sorgten. Trotz schlechter wirtschaftlicher Lage in vielen Märkten positive Rendite.

  • Grundsätzlich werden Festverzinsliche bis zur Endfälligkeit gehalten.

  • Allerdings alle Emittenten im Direktbestand bezüglich möglicher Auswirkungen durch Pandemie überprüft: Aus Risikoüberlegungen Anleihen von 120 Mio. Euro vorfällig verkauft.

  • Zeitgewichtete Wertentwicklung der Kapitalanlagen 2,5 %, Nettoverzinsung 1,1 %.

  • Weiter konservative Anlagepolitik.

 

  • Insb. im Direktbestand (Inhaber- und Namensschuldverschreibungen sowie bei Schuldscheinforderungen) auf hohe Bonität geachtet.

  • Anlagen in Investmentanteilen überwiegend in PSV-Spezialfonds.

  • Anlagen fristenkongruent zur Passivseite.

  • Im Vergleich zu einem LVU deutlich geringere Duration auf Passivseite, 70 % der Verpflichtungen in den nächsten 10 Jahren fällig.

  • Anfang 2020 Aktienquote gemäß neu ermittelter SAA etwas erhöht, insb. durch Auflage eines dividendenorientierten Mandats, welches auch zu Stabilisierung der Kapitalerträge beitragen soll.

  • Hoher 2020er-Beitrag wurde und wird in Direktbestand und Fondsinvestments angelegt.

  • 2021 Performance bislang leicht positiv.

  • Derzeit Vorbereitungen für behutsame Investitionen in Alternatives.

  • Nachhaltigkeitsansatz für Kapitalanlagen weiterentwickelt, wird sukzessive umgesetzt. Alle beauftragten Asset Manager Unterzeichner der UN PRI.

 

Legal: Besserungsklausel

 

  • PSV hat Anspruch auf eigene Gruppe bei Insolvenzplanverfahren erhalten.

  • Dies nach PSV-Einschätzung kein ausreichender Schutz gegen den Missbrauch des PSV als Sanierungsinstrument.

  • PSV-Forderung nach gesetzlicher Stärkung der Besserungsklausel aktuell war nicht durchsetzbar. Nach BTW neuer Anlauf.

 

Legal: Veränderungssperre

 

Marko Brambach, Vorstand PSV.
  • Der Fall: Insolventer Arbeitgeber mit Direktzusage, PSV-Haftung nur für Zeitpunkt der Insolvenz erdiente Anwartschaft, da Veränderungssperre. Besonderheit hier: nach Insolvenz erfolgte Betriebsübergang. Klar: PSV haftet bis zur Insolvenz (hier: 800 Euro), Erwerber für Zeitraum danach (150 Euro), insg. 950 Euro. Rente wäre ohne Insolvenz bei 1.100 Euro. Unklar: Wer haftet für Lücke inf. der Veränderungssperre (hier 1.150–950 Euro = 150 Euro)?

  • BAG rief EuGH an und entschied dann, dass Erwerber nicht haftet, aber nach nationalem Recht PSV auch nicht. Allerdings muss Bundesrepublik nach Art. 8 Insolvenzschutzrichtlinie Schutz gewährleisten. Daher haftet PSV für Differenz nach Maßgabe der Richtlinie (vorrangig vor nationalen Recht), also nur, wenn entweder gesamte Rente um 50% gekürzt oder Fall unter Armutsgefährdungsschwelle.

  • Vermutlich seltene Fälle. Falls doch, wird PSV mit Bundesrepublik Verständigung über Ausgleich suchen.

 

Viele der durchaus interessanten Details der Mitgliederversammlung, die hier nicht aufgegriffen werden können, finden sich aufbereitet im Geschäftsbericht 2020 des Vereins.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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