Zum fünften Male hat die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA nun wie angekündigt ihre bAV-Stakeholder Group neu besetzt. Grund zur Klage gibt es nicht: Zwei Deutsche sind dort Mitglied, und die unternehmenseigene bAV Deutschlands ist wieder standesgemäß vertreten. Auch die Gruppe für die Assekuranz wurde turnusgemäß neu besetzt, und auch dort gibt es deutsche Kontinuität.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat gem. Artikel 37 ihrer Verordnung ihre zwei Interessengruppen – die für die bAV (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und die für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG) – neu besetzt.
In den beiden Interessengruppen engagieren sich unter anderem Verbraucher bzw. Berechtigte, Vertreter von EbAV, Industrie, Assekurranz und Verbänden sowie Wissenschaftler. Erstmalig traten die je 30 Köpfe starken Gruppen im März 2011 zusammen.
Bayer und BdV
Als Vertreter der unternehmenseigenen bAV ist erneut Bayers Stefan Nellshen in die OPSG berufen worden. Auch Christian Gülich vom BdV behält sein Mandat in der OPSG.
Ebenfalls berufen wurde der Finne Matti Leppälä, der Generalsekretär des europäischen bAV-Interessenverbandes PensionsEurope.
In der IRSG sind drei Deutsche Mitglied: Neben der erneut berufenen und langgedienten Michaela Koller, Generaldirektorin der Insurance Europe, wurden Claudia Donzelmann von der Allianz SE und Prof. Stefan Materne von der TH Köln bestellt.
Nun vier Jahre Amtszeit
Die Amtszeit in beiden Gruppen läuft nach einer Überarbeitung der EIOPA-Verordnung nun nicht mehr nur zweieinhalb, sondern vier Jahre Jahre. Grundsätzlich sind weiterhin maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten möglich. Wegen dieser Neufassung der Verordnung sind die Gruppen nun etwas vorzeitig neu besetzt werden, und daher können wegen der Einschränkung der nun zu Ende gegangene Amtszeit Mitglieder, die bereits zum zweiten Mal in einer Gruppe sitzen, nun erneut antreten. Das gilt auch für Nellshen.
Zuständig für die Berufung ist das Board of Supervisors der EIOPA. Am 16. Juli soll das „Inaugural meeting“ der OPSG stattfinden, am 23. September das der IRSG.
Die OPSG trifft sich mindestens viermal im Jahr im Haus der EIOPA im Frankfurter Westhafen und ein fünftes Mal gemeinsam mit dem Aufsichtsrat der Behörde. Die Sitzungen werden in Abstimmung mit der EIOPA organisiert.
Die komplette Besetzung der OPSG findet sich hier, die der IRSG hier.