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bAV-Prax Advertorial:

In der Spitze über 7 Prozent Rendite

Was lohnt sich für Arbeitnehmer mehr? Eine ungeförderte private Altersvorsorge der dritten Schicht? Oder ein vergleichbares Produkt der betrieblichen Altersversorgung mit ihren diversen Fördermöglichkeiten? Eine scheinbar einfache Frage, die aber schwer zu beantworten ist, ohne Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Thomas Dommermuth und Fabian v. Löbbecke haben sich an einer methodisch sauberen Analyse versucht.

Diese Analyse ist schon deshalb komplex, weil zahlreiche relevante Parameter zu berücksichtigen und in eine gesamtheitliche Betrachtung einzubeziehen sind, beispielsweise

Durchführungsweg

Leistungsform

Steuer- und Sozialabgabenersparnisse

teilweise steuer- und sozialabgabenfreie, bei Höchstbetragsüberschreitung jedoch auch -pflichtige Arbeitgeberzuschüsse in der Beitragsphase

Belastungen mit nachgelagerter Besteuerung

Verbeitragung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und

Reduzierung der gesetzlichen Rente infolge der steuerfreien Entgeltumwandlung.

Thomas Dommermuth, TH Amberg-Weiden.
Thomas Dommermuth, IVFP.

Hinzu kommen Interdependenzen zwischen einzelnen Parametern. Zum Beispiel müssen Wirkungen von Sozialversicherungsersparnissen und -belastungen sowie Folgen der Reduzierung der gesetzlichen Rente auf die Steuerzahlungen (Änderung der Vorsorgeaufwendungen bzw. der sonstigen Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG) berücksichtigt werden. Und es geht noch weiter:

Die Verringerung der gesetzlichen Rente reduziert die Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können – und sinken die Vorsorgeaufwendungen, steigt bekanntlich die Steuerbelastung.

Fülle der Parameter und Interdependenzen erschwert den Vergleich

Fabian von Löbbecke, HDI Pensionsmanagement.

Bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen ist der Vergleich zusätzlich zu differenzieren. Denn hier besteht nicht nur die Möglichkeit, die bAV mit § 3 Nr. 63 EStG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV aus dem Bruttoeinkommen zu finanzieren. Alternativ kann die bAV in diesen Durchführungswegen aus dem versteuerten Nettoeinkommen heraus mit Riester-Zulagen gem. §§ 79 ff. EStG und Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG gefördert und damit die sozialversicherungsrechtliche Einbuße auf der Leistungsseite gekappt werden. Gleichzeitig muss der Arbeitnehmer aber dann auch auf den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss und die Sozialabgabenersparnis in der Beitragsphase verzichten.

Abgerundet wird der Katalog der relevanten Parameter durch Kollektivkonditionen, die Vorsorgesparern in der bAV, nicht jedoch in der privaten Altersvorsorge zur Verfügung stehen, sowie durch dynamische Entwicklungen: Gehälter, Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen über die Jahre an, was zu Progressionseffekten führt.

Bezieht man all diese Kriterien und Wechselwirkungen in die Analyse ein, ergibt sich folgendes Gesamtbild:Grafik zur PDF-Volldarstellung anklicken.

bAV auf sicherem Renditefundament – selbst ohne Produktrendite

Schon auf den ersten Blick wird klar, dass die bAV der privaten Altersvorsorge unter Renditegesichtspunkten weit überlegen ist.

Die staatlichen Fördermechanismen der bAV sowie die sie begünstigenden gesetzlichen Arbeitgeberzuschüsse und Rabattierungen durch Kollektivtarife sorgen selbst dann für ein sicheres Renditefundament, wenn die bAV-eigene Produktrendite kalkulatorisch mit 0% angesetzt würde (s. Fall 2).

Übersteigt die Produktrendite 0%, kann die bAV die Renditepotenziale der kapitalmarktorientierten Schicht 3 der privaten Vorsorge erreichen, ohne den Arbeitnehmer dabei in gleicher Weise den Risiken des Kapitalmarkts auszusetzen.

Kommt im Fall 3 – wie durch das BRSG geschehen – der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss hinzu, steigt der Effizienzvorteil der bAV – mit Ausnahme des Einkommens von 90.000 Euro, bei dem der Arbeitgeber mangels Sozialabgabenersparnis keinen Zuschuss zahlen muss – weiter an.

Mindestrendite von mehr als 3 Prozent – ganz ohne Risiko

Die durch das GKV-BRG zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Regelung zum Freibetrag für fällige Versorgungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung führt in Fall 4 zu weiteren ganz erheblichen Rendite- und Vorteilssteigerungen:

Die bAV kommt in den untersuchten Szenarien auf Renditen um die 3,5% und auf Vorteile gegenüber der Schicht 3 von im Schnitt ca. 70%, ohne dafür eine eigene Produktrendite erwirtschaften zu müssen. Mit anderen Worten:

Die Mindestrendite der bAV beträgt bei einer sicheren Geldanlage grundsätzlich mehr als 3%. Dies kann eine Altersvorsorge der Schicht 3 gegenwärtig zweifellos nicht leisten; vielmehr kann sie positive Renditeperspektiven nur erwirtschaften, wenn der Anleger bereit ist, Risiken einzugehen.

Wird die bAV mit Riester kombiniert (Fall 5), wirkt sich dies ab zwei Kindern grundsätzlich positiv aus, wobei die erfreuliche Wirkung bei hohen Gehältern tendenziell abnimmt. Diese Vorteile kann allerdings nur nutzen, wessen bAV-Vertrag für die Riester-Förderung geeignet ist. Ein Aspekt, der bei der Tarifauswahl entscheidenden Einfluss haben sollte.

In der Spitze über 7 Prozent Gesamtrendite in der bAV

Erzielt die bAV schließlich eine eigene Rendite (Fall 6 unterstellt 3% p.a.), entstehen zusammen mit der staatlichen Förderung und dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss Gesamtrenditen, die in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase als herausragend zu bezeichnen sind.

In Fall 7, der zusätzlich Kollektivkonditionen berücksichtigt, sind für den Arbeitnehmer mehr als 7% Gesamtrendite drin. Das kann eine private Vorsorge mit vergleichbarem Sicherheitsniveau definitiv nicht leisten.

Fazit

Seit Inkrafttreten des BRSG und des GKV-BRG ist die bAV der privaten Altersvorsorge unter Renditegesichtspunkten in allen Konstellationen überlegen. Das liegt daran, dass die bAV aus mehr Ertragsquellen schöpfen kann als jede andere Vorsorgeform:

Produktrendite, Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse in der Anwartschaftsphase, Arbeitgeberzuschuss und teilweise Sozialversicherungsfreiheit in der Leistungsphase werden ergänzt um Kostenvorteile durch Kollektiv-Konditionen. Zu guter Letzt steht bAV-Sparern auch die Renditequelle der Riester-Förderung offen. Hier sprudeln Zulagen, und der Staat gewährt einen Sonderausgaben-Abzug auf die Beiträge. Diese Vorteile kann allerdings nur nutzen, wessen bAV-Vertrag für die Riester-Förderung geeignet ist.

Die komplette Analyse, zuzüglich arbeits- und haftungsrechtlicher Aspekte zum Thema bAV mit Riester-Förderung, wird Mitte Juni an dieser Stelle zum Download verfügbar sein (bzw. findet sich zwischenzeitlich hier).

Thomas Dommermuth ist Steuerberater, Professor für Steuerlehre an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden und Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Fabian von Löbbecke, Diplom-Mathematiker und Betriebswirt bAV (FH), ist Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich.

Von Autoren des HDI sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

Altersversorgung:
Die Kraft der Kapitalmärkte nutzen!
Von Fabian v. Löbbecke, 21. März 2024

Unternehmerversorgung:
Keine Lösungen von der Stange!
von Fabian von Löbbecke, 13. Dezember 2023

Kleine im Versorgungswerk:
Auch kleine Jobs tragen zum Unternehmenserfolg bei!
von Fabian von Löbbecke, 8. November 2023

bAV-Prax Advertorial – „HDI bAVberater“:
Corona als Digitalisierungs-Booster
von Fabian von Löbbecke, 11. Mai 2021

Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der bAV:
Mit HDI den bAV-Nettojoker ziehen
von Fabian von Löbbecke, 19. November 2020

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen:
Bilanzieller Befreiungsschlag
von Fabian von Löbbecke, 1. Oktober 2020

Soli-Wegfall als Chance für die bAV:
Im Osten geht die Sonne auf
von Fabian von Löbbecke, 16. September 2020

Fair und transparent ist am Ende meist günstiger
von Dr. Peter Doetsch und Fabian von Löbbecke, 18. Juni 2020

In der Spitze über 7 Prozent Rendite
von Prof. Thomas Dommermuth und Fabian von Löbbecke, 14. Mai 2020

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

 

 

 

 

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