Die Arbeitswelt ist durch die Corona-Zeit radikal im Wandel. Die Erfahrungen, die Berufstätige in der Pandemie gemacht haben, haben ihre Einstellung deutlich verändert. „Sicherheit in Krisenfällen, wie etwa durch Corona“, wird zum Top-Kriterium im Beruf: Von drei Viertel der Berufstätigen wird dies jetzt als wichtig eingeschätzt, so eines der Kernergebnisse einer repräsentativen bundesweiten HDI Berufe-Studie, die Fabian von Löbbecke erläutert.
Corona zeigt sehr eindrücklich: nichts ist sicher. Gerade in solchen Zeiten suchen Menschen Sicherheit und Orientierung.
Nicht nur die Arbeitssituation beschäftigt die Menschen in der Pandemie, sie sind auch sensibler für ihre eigene Gesundheit und Arbeitskraft geworden. Die Absicherung ihrer Arbeitskraft und damit die Existenzsicherung sowie der Erhalt ihres Lebensstandards rücken in den Fokus, das zeigt der gestiegene Bedarf an Vorsorgelösungen, den wir auch bei HDI feststellen.
Bis dato haben viele Erwerbstätige das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit unterschätzt. Corona zeigt drastisch auf, dass auch gesunde Menschen von jetzt auf gleich krankheitsbedingt aus dem Beruf ausscheiden, bzw. für eine lange Phase ausfallen können. Haben sie dann keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, kann schnell die finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen.
Günstigerer BU-Schutz im Rahmen der Betriebsrente
Aber auch vor Corona war das Risiko groß, im Laufe des Lebens berufsunfähig zu werden. Immerhin jeder vierte, privat abgesicherte Berufstätige scheidet wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Job aus 1. Stellt sich nur die Frage, warum sich nicht deutlich mehr Menschen gegen ein existenzielles Risiko schützen 2?
Die zwei häufigsten Gründe dafür: Vielen ist die Absicherung schlichtweg zu kostspielig, oder es sind die Gesundheitsfragen, die einen hindern. Denn wenn es um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht, können Vorerkrankungen und ausgefallene Hobbies heikel werden. Schon bei leichteren Leiden wie Asthma oder Tinnitus können Ausschlussklauseln oder Zuschläge drohen.
„Im Ergebnis ist der Nettoaufwand – je nach Einkommen und Familienstand – sogar um bis zu 35 Prozent geringer im Vergleich zur privaten Vorsorge.“
Um seine Arbeitnehmer in diesem Bereich zu unterstützen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der bAV anzubieten. Diese Alternative ist nicht nur regelmäßig kostengünstiger als ein privat abgeschlossener Vertrag, sondern punktet häufig auch mit vereinfachten Zugangsvoraussetzungen.
Ein Gewinn für beide Seiten
Finanziert ein Arbeitnehmer eine betriebliche BU aus Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung, kann er seine Arbeitskraft äußerst effizient schützen. Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung sorgt für den entscheidenden Vorteil. Außerdem senkt er seinen eigenen Aufwand häufig durch einen Zuschuss des Arbeitgebers. Denn durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) muss der Arbeitgeber für neue Verträge ab dem 1. Januar 2019 15 Prozent zuzahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung eine Sozialversicherungsersparnis realisiert.
Im Ergebnis ist der Nettoaufwand – je nach Einkommen und Familienstand – sogar um bis zu 35 Prozent geringer im Vergleich zur privaten Vorsorge; und das bei gleicher Netto-Rente. Zudem locken gegebenenfalls noch vereinfachte Annahmerichtlinien und günstige Sonderkonditionen. Gerade Arbeitnehmer mit kleinerem Budget können sich so gut absichern.
Ein Beispiel
Ein Diplom-Betriebswirt, 30 Jahre und ledig, möchte im BU-Fall eine Netto-Rente von 1.800 Euro erhalten. Schließt er die BU-Versicherung EGO Top von HDI privat ab, zahlt er rund 63 Euro Beitrag im Monat.
Auf fällige Betriebsrenten entfallen in der Leistungsphase meist höhere Abgaben als auf eine private Berufsunfähigkeitsrente. Um einen realistischen Vergleich der Netto-Renten anzustellen, sollte die betriebliche BU-Rente entsprechend höher angesetzt werden, um im Leistungsfall wieder auf die 1.800 Euro zu kommen. Im Beispiel kostet der betriebliche BU-Schutz netto nur 39 Euro. Denn der Arbeitnehmer spart 41 Euro an Steuern und Sozialabgaben und erhält einen Arbeitgeber-Zuschuss von 12 Euro. Seine Netto-Ersparnis beträgt somit 35 Prozent.
Wechselt der Betriebswirt im Laufe seiner Karriere den Arbeitgeber, kann er die Direktversicherung grundsätzlich zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen oder auch privat fortführen. Die BU in diesem Rahmen ist ein bAV-Nettojoker!
„Damit die Vorteile nicht durch Haftungsrisiken für den Arbeitgeber getrübt werden, ist Sorgfalt bei der Umsetzung geboten.“
Auch für den Arbeitgeber rechnet sich dieser Weg. Mit jeder Entgeltumwandlung senkt er seine Lohnnebenkosten um rund 20 Prozent, muss aber nur 15 Prozent als Zuschuss weiterreichen.
Arbeitgeber, die ihr Image noch attraktiver für Mitarbeiter machen wollen, können die Ersparnisse auch vollständig weiterreichen, ohne die Unternehmensliquidität zusätzlich zu belasten. Das Konzept ist also für die Unternehmen ein günstiges Instrument zur Mitarbeitergewinnung- und bindung.
Damit die Vorteile nicht durch Haftungsrisiken für den Arbeitgeber getrübt werden, ist Sorgfalt bei der Umsetzung geboten. Sensible Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer müssen vertraulich behandelt werden. Und zwischen arbeitsrechtlicher Versorgungszusage und Versicherungsschutz darf es nicht zu Deckungslücken kommen. Professionelle und kompetente bAV-Anbieter bieten sichere Prozesse und arbeitsrechtlich notwendige Vereinbarungen, die insoweit eine Haftung nach dem Betriebsrentengesetz für Arbeitgeber ausschließen.
Absicherung im Kollektiv
Die kollektive BU-Vorsorge im Rahmen des Belegschaftsmodells bietet noch einen weiteren wesentlichen Pluspunkt. Hier profitieren insbesondere diejenigen, die Vorerkrankungen haben oder ein risikoträchtiges Hobby ausüben. Auch sie können so einen vollumfänglichen BU-Schutz bekommen. Denn unter gewissen Voraussetzungen ist die Gesundheitsprüfung stark vereinfacht.
Schließt der Arbeitgeber mit dem Versicherer einen entsprechenden Rahmenvertrag ab, kann der Mitarbeiter in der Regel selbst entscheiden, ob er die Beiträge im Rahmen einer Direktversicherung oder aus seinem Netto-Einkommen finanzieren möchte. Je nach Versicherer unterscheidet sich die Anzahl der Mitarbeiter, ab welcher ein Kollektivvertrag angeboten wird und welche Konditionen für eine vereinfachte Gesundheitsprüfung gelten.
Duales Modell von HDI
Für Firmenkunden bietet HDI seit 2017 Gruppenverträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung ab 30 Mitarbeiter für alle Branchen. Als „Duales Modell“ stellt HDI dabei zwei alternative Optionen zur Wahl:
1. Den „Top-BU-Schutz“ mit nur drei konkreten Gesundheitsfragen und einem vereinfachten Antragsprozess. Dabei hat der Kunde sofort uneingeschränkten Versicherungsschutz und kann die flexiblen Bausteine, darunter eine Dynamik und die Nachversicherungs-Garantie von „EGO Top“ nutzen. Die maximale Absicherung beträgt dabei 2.500 Euro im Monat.
2. Im „Basis-BU-Schutz“ können sich Personen mit Vorerkrankungen absichern. Der Antragssteller beantwortet hierbei keine Gesundheitsfragen, sondern gibt eine stark vereinfachte „Dienstfähigkeits-Erklärung“ ab. Nach einer fünfjährigen Vertragslaufzeit hat der Kunde dann im Leistungsfall ebenfalls einen uneingeschränkten Versicherungsschutz – im Falle eines Unfalls gilt dieser bereits sofort.
Ein besonderer Vorteil im Dualen Modell: Das Angebot der vereinfachten Gesundheitsprüfung gemäß 1. und der attraktiven Sonderkonditionen gilt auch für Familienangehörige. Zudem ist dort der Einschluss von Beitrags- und Leistungserhöhungen möglich.
Soli in die Existenzsicherung
Durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021 werden viele Arbeitnehmer am Monatsende mehr Nettogehalt haben. Das Mehr können Arbeitnehmer entweder in eine BU investieren oder damit die bereits vorhandene Risikoabsicherung erhöhen.
Gerade in Zeiten von Corona sollte diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden.
Zur HDI Berufe-Studie
Über das Online-Panel des Forschungsinstituts YouGov Deutschland wurden im Auftrag der Versicherung HDI 3.647 Berufstätige ab 15 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ nach Alter und Geschlecht für alle Erwerbstätigen in Deutschland. Alle Informationen zur HDI Berufe-Studie 2020: https://www.berufe-studie.de/
Der Autor ist Diplom-Mathematiker und Betriebswirt bAV (FH), Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich.
Von Autoren des HDI sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:
Altersversorgung:
Die Kraft der Kapitalmärkte nutzen!
Von Fabian v. Löbbecke, 21. März 2024
Unternehmerversorgung:
Keine Lösungen von der Stange!
von Fabian von Löbbecke, 13. Dezember 2023
Kleine im Versorgungswerk:
Auch kleine Jobs tragen zum Unternehmenserfolg bei!
von Fabian von Löbbecke, 8. November 2023
bAV-Prax Advertorial – „HDI bAVberater“:
Corona als Digitalisierungs-Booster
von Fabian von Löbbecke, 11. Mai 2021
Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der bAV:
Mit HDI den bAV-Nettojoker ziehen
von Fabian von Löbbecke, 19. November 2020
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen:
Bilanzieller Befreiungsschlag
von Fabian von Löbbecke, 1. Oktober 2020
Soli-Wegfall als Chance für die bAV:
Im Osten geht die Sonne auf
von Fabian von Löbbecke, 16. September 2020
Fair und transparent ist am Ende meist günstiger
von Dr. Peter Doetsch und Fabian von Löbbecke, 18. Juni 2020
In der Spitze über 7 Prozent Rendite
von Prof. Thomas Dommermuth und Fabian von Löbbecke, 14. Mai 2020
Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:
Kontakt:
Email: fachcenter-bav@hdi.de
Tel.: +49 221 144-3615
Fußnoten:
1) Das ergab eine Überprüfung der Deutschen Aktuarvereinigung, Stand Dezember 2018.
2) Laut GDV kommen auf 44 Mio. Erwerbstätige in Deutschland rund 17 Mio. Verträge, die in irgendeiner Form vor Invalidität schützen, Stand April 2019.
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