Ab Anfang 2021 haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld in den Taschen. Dann fällt für die meisten Steuerpflichtigen der Solidaritätszuschlag (Soli) weg. Zugleich stellt sich die Frage: Was tun mit dem Einkommensplus? Für den Konsum ausgeben? Oder in die Altersvorsorge investieren, zum Beispiel in eine Betriebsrente? Inwiefern die bAV für Arbeitnehmer den größeren Mehrwert bietet, rechnet Fabian von Löbbecke in einem Brutto-Netto-Vergleich vor.
Die Zeiten sind herausfordernd, auch für bAV-Vermittler. Niemand weiß, wie lange die Corona-Pandemie noch andauern wird und wie weit ihre wirtschaftlichen Folgen reichen. Kein Wunder, dass sich viele Verbraucher in diesem Umfeld mit Vorsorgeentscheidungen zurückhalten.
Speziell in der bAV kommt hinzu, dass Arbeitnehmerberatungen in den Betrieben oft vertagt werden, weil sich Belegschaften ganz oder teilweise im Home Office befinden.
Lichtstreif am Horizont
Diese eher trübe Szenerie erleuchtet der Gesetzgeber jetzt mit einem Sonnenstrahl. Und der kommt aus Richtung Osten: Zum 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag, vor rund 30 Jahren als Starthilfe für die Neuen Bundesländer eingeführt, neu geordnet.
Komplett wegfallen wird der Soli für Singles mit einem zu versteuernden Einkommen bis ca. 74.000 Euro sowie für Verheiratete, die zusammen nicht mehr als ca. 148.000 Euro pro Jahr verdienen – und damit für die allermeisten Erwerbstätigen in Deutschland.
Oberhalb dieser Grenzen beginnt eine sogenannte Milderungszone. Das heißt: Es fällt ein ermäßigter Soli an; der Prozentsatz steigt mit dem Einkommen. Nur Spitzenverdiener mit Einkommen ab gut 109.000 Euro (Singles) bzw. knapp 219.000 Euro (Verheiratete) zahlen den Soli auch künftig in voller bisheriger Höhe. Das sind 5,5 Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Zoo oder Betriebsrente
Was heißt das für Arbeitnehmer konkret? Ein heute 36-jähriger, angestellter Ingenieur, ledig und Vater zweier Kinder, verdient 6.000 Euro brutto pro Monat. Wenn im Januar 2021 der Soli wegfällt, hat er jeden Monat rund 47 Euro mehr in der Tasche. Davon könnte er beispielsweise mit seiner Partnerin und den gemeinsamen Kindern einmal pro Monat in den Zoo gehen.
„Der Soli-Wegfall: Ein positives Thema, das eine Zeit mit eher düsterer Nachrichtenlage aufhellt und Anlass bietet, mit Arbeitnehmern endlich wieder einmal über Gestaltungsspielräume zu sprechen.“
Oder er investiert die Ersparnis in eine Betriebsrente, beispielsweise in eine Direktversicherung. Damit maximiert er den Nutzen, weil er die Hebelwirkung des Brutto-Sparens nutzt. Steckt der Ingenieur 47 Euro in die Entgeltumwandlung, spart er 36 Euro an Steuern und 10 Euro an Sozialabgaben – macht addiert bereits 93 Euro. Schlägt man noch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 13 Euro obendrauf, kommt ein Altersvorsorge-Beitrag von 106 Euro zusammen. Und das ganz ohne Konsumverzicht, denn netto bekommt der Ingenieur weiterhin genauso viel aufs Konto überwiesen wie im Dezember 2020.
Deutliche Hebelwirkung
Noch deutlicher wird die Hebelwirkung, wenn man sich hier die prognostizierte spätere Rente anschaut. Im Tarif TwoTrust Selekt von HDI kann der Ingenieur mit 67 Jahren bei einer angenommenen Wertentwicklung von 4 Prozent eine Betriebsrente von 218 Euro erwarten – Monat für Monat, bis zum Lebensende.1 Hinzu kommt der meist günstigere Einkommensteuersatz in der Rentenphase.
Exemplarisch für Vorteilhaftigkeit der bAV
Heute einmal im Monat in den Zoo gehen? Oder später lebenslang 218 Euro Rente kassieren? Klingt nach einer leichten Entscheidung. Aber vielen Arbeitnehmern erschließt sich die Vorteilhaftigkeit der bAV nicht von selbst.
Hier kommen bAV-Vermittler ins Spiel. Für sie ist der Soli-Wegfall eine Chance: Ein positives Thema, das eine Zeit mit eher düsterer Nachrichtenlage aufhellt und Anlass bietet, mit Arbeitnehmern endlich wieder einmal über Gestaltungsspielräume zu sprechen. Diese Gelegenheit sollten alle, die mit Arbeitnehmern über die Betriebsrente reden, aufgreifen. Denn das Beispiel des Soli-Wegfalls zeigt exemplarisch, dass Arbeitnehmer bei der Entgeltumwandlung mit wenig Einsatz viel erreichen können.
Praktische Hilfestellung bietet der Solirenten-Rechner, den das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) für HDI programmiert hat.
Der Autor ist Diplom-Mathematiker und Betriebswirt bAV (FH), Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich.
Von Autoren des HDI sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:
Altersversorgung:
Die Kraft der Kapitalmärkte nutzen!
Von Fabian v. Löbbecke, 21. März 2024
Unternehmerversorgung:
Keine Lösungen von der Stange!
von Fabian von Löbbecke, 13. Dezember 2023
Kleine im Versorgungswerk:
Auch kleine Jobs tragen zum Unternehmenserfolg bei!
von Fabian von Löbbecke, 8. November 2023
bAV-Prax Advertorial – „HDI bAVberater“:
Corona als Digitalisierungs-Booster
von Fabian von Löbbecke, 11. Mai 2021
Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der bAV:
Mit HDI den bAV-Nettojoker ziehen
von Fabian von Löbbecke, 19. November 2020
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen:
Bilanzieller Befreiungsschlag
von Fabian von Löbbecke, 1. Oktober 2020
Soli-Wegfall als Chance für die bAV:
Im Osten geht die Sonne auf
von Fabian von Löbbecke, 16. September 2020
Fair und transparent ist am Ende meist günstiger
von Dr. Peter Doetsch und Fabian von Löbbecke, 18. Juni 2020
In der Spitze über 7 Prozent Rendite
von Prof. Thomas Dommermuth und Fabian von Löbbecke, 14. Mai 2020
Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:
Kontakt:
Email: fachcenter-bav@hdi.de
Tel.: +49 221 144-3615
FN1) Zu beachten: Für umgewandelte Entgeltbestandteile gibt es keine Entgeltpunkte in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
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