… Erwartungen, Forderungen und Stillstand: Turnusgemäß fand Ende Januar die erste größere bAV-Tagung im Jahr statt. Die Agenda vollgepackt vor allem mit Politik und Recht rund um die Altersvorsorge. Für PENSIONS●INDUSTRIES dokumentiert Veranstalter Mathias Ulbrich die wichtigsten Aussagen, Teil I eines zweiteiligen Beitrages.
Ende Januar hatte der Autor erneut zum Berliner bAV-Auftakt eingeladen. Zur mittlerweile 9. Auflage der Veranstaltung, mit der das neue bAV-Jahr eröffnet wurde, kamen über 120 persönlich eingeladene Teilnehmer (in Präsenz und digital) aus Politik, Verbänden, Ministerien und Rechtsprechung sowie aus den Reihen der Berater, der Versorgungsträger und der Sozialpartner.

Wegen der Dichte der Informationen werden Inhalte der Tagung nachfolgend in gewohnter Weise im bekannten P●I–Stakkato wiedergegeben, die Aussagen der Referenten wie hier üblich im Indikativ:
Mathias Ulbrich: Dürftige Bilanz des vergangenen Jahres …
Zunächst führt der Autor als Veranstalter in die Veranstaltung ein:
+++ Bruch der Ampel hat die Bilanz der ausgehenden Legislaturperiode in der Altersvorsorge stark geschmälert +++ nennenswerte Ergebnisse lediglich in der GRV durch Umsetzung des Rentenpakets I (Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, Abschaffung Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitigen Rentenbezug) +++ Rentenpakete II und III hingegen auf dem Abstellgleis +++ ebenso das bereits sicher geglaubte BRSG II sowie das pAV-Reformgesetz +++
+++ Vergleich zum 8. Berliner bAV-Auftakt: auch ansonsten weniger geschehen als erhofft +++ neueste Zahlen: Verbreitungsquote der bAV sinkt leicht auf 52% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten +++ lediglich ein weiteres SPM eingerichtet (in der Chemischen Industrie über Höchster Penka) +++1)
… und auch die Wahlprogramme waren eher dünn
+++ Aussagen zur Altersvorsorge in den Wahlprogrammen der (ehemaligen) Ampel und der CDU eher dünn +++ in der gRV teilweise erstaunliche Übereinstimmung: bspw. Flexibilisierung des Renteneintritts; keine Anhebung Regelaltersgrenze; Beibehaltung Rente mit 63; Einbeziehung Selbstständiger in die gRV (SPD, Grüne, CDU) +++

+++ in der geförderten privaten Vorsorge: bekannte Positionen +++ Fokussierung auf untere und mittlere Einkommen (SPD, Grüne, CDU) +++ Schaffung eines Altersvorsorge-Depots (FDP) +++ Nutzung eines Bürgerfonds (Grüne) +++
+++ in der bAV: gute Nachricht ist, dass bAV gestärkt werden soll +++ Fokussierung der (steuerlichen) Förderung auf geringere mittlere Einkommen (CDU, SPD) +++ SPD sieht bAV hauptsächlich im Rahmen von Tarifverträgen und durch Förderung von SPM +++ Grüne wollen Bürgerfonds auch in bAV nutzen +++ FDP und SPD wollen die Reine Beitragszusage (RBZ) weiter fördern – FDP auch außerhalb von SPM +++ FDP will Frage zu BOLZ-Garantien gesetzlich regeln +++
Mario Löffler: mehr SPM-Möglichkeiten im BRSG II-E …

Mario Löffler, Referent im Referat Zusätzliche Altersvorsorge im BMAS, erläutert einige wichtige Aspekte des auf Halde liegenden Regierungsentwurfs für ein BRSG 2.0:
+++ neue Regelungen zur Teilnahme am SPM stehen im Mittelpunkt +++ Schwerpunkt auf geplanter Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten „Dritter“ an „fremden“ SPM +++ bisher: Nichttarifgebundene können Anwendung eines einschlägigen SPM vereinbaren, § 24 Abs. 1 BetrAVG +++ Nutzung eines SPM auch durch sog. Anschluss-Tarifvertrag möglich +++
+++ künftig: Möglichkeiten der Teilnahme auch an nicht-einschlägigem SPM, § 24 Abs. 2 BetrAVG-E +++ entweder durch Öffnungsklausel in einem für die Nichttarifgebundenen einschlägigen Tarifvertrag, § 24 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG-E (sog. Öffnungsmodell) +++ oder wenn die das SPM tragende Gewerkschaft nach ihrer Satzung für das betreffende Arbeitsverhältnis tarifzuständig ist, § 24 Ab S. 2 Nr. 2 BetrAVG-E (sog. Satzungsmodell) +++ in beiden Fällen Zustimmung der das SPM tragenden Tarifvertragsparteien erforderlich +++
+++ bei Teilnahme an nicht-einschlägigem SPM: Kann dessen Inhalt durch Bezugnahmen modifiziert werden? +++ wenn Teilnahme über Anschluss-Tarifvertrag (§ 24 Abs. 1 BetrAVG-E): grundsätzlich möglich +++ im Öffnungs- oder Satzungsmodell (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BetrAVG-E): grundsätzlich nicht möglich +++
+++ Klarstellung, dass mangelhafte Beteiligung nicht zur Unwirksamkeit der RBZ führt, § 21 Abs. 1 S. 2 BetrAVG-E +++ Pflicht zur Beteiligung entfällt für Tarifvertragsparteien eines Anschluss-Tarifvertrags (bleibt aber möglich), § 21 Abs. 2 BetrAVG-E) +++ bei Nutzung des Öffnungs- oder Satzungsmodells ebenfalls keine Beteiligung erforderlich, aber in Abstimmung mit den das SPM tragenden Tarifvertragsparteien möglich +++
… sowie zu Abfindungen und Obligatorien
+++ § 3 Abs. 2 BetrAVG-E: einseitiges Abfindungsrecht des Arbeitgebers bis 2% der Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV, wenn Abfindung in GRV eingezahlt wird +++ § 3 Abs. 7 BetrAVG-E: wird regulierte Pensionskasse liquidiert, erfolgt automatisch Abfindung +++ § 6 BetrAVG: Abschaffung Erfordernis der Vollrente bei gesetzlichem Anspruch auf vorzeitige Altersleistung +++ §§ 9 ff. BetrAVG: Digitalisierungsmöglichkeiten für den PSVaG +++ § 20 Abs. 2 BetrAVG: Zulässigkeit von Optionsmodellen durch Betriebsvereinbarung, sofern es nicht um Entgelt geht, das in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelt ist oder üblicherweise geregelt wird +++
+++ Evaluierungsaufträge für 2028: Hat BRSG II bis dahin zu einer weiteren Verbreitung der bAV geführt, § 24a BetrAVG-E? Welche Nettorenditen haben Versorgungsträger in den mittelbaren Durchführungswegen erreicht, 30a BetrAVG-E? +++ falls nicht zufriedenstellend: Prüfung weiterer Handlungsoptionen, darunter auch die eines Obligatoriums auf Grundlage RBZ +++ Inhalt und Ausgestaltung noch völlig offen +++
Georg Thurnes: Erwartungen, Ernüchterungen und Hoffnungen, denn …
Georg Thurnes, Vorsitzender der aba und Inhaber der ThurnesbAV, greift aktuelle Entwicklungen der bAV 2025 auf – mit Blick auf große Pläne zu Beginn der Legislaturperiode … und schmale Ergebnisse an deren Ende:
+++ laut Koalitionsvertrag sollten gRV, pAV und bAV gestärkt werden (hier: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Aufsichtsrecht) +++ die meisten Reformansätze aber gescheitert/nicht umgesetzt: Rentenpaket II (Haltelinie 48%, Generationenkapital), Rentenpaket III (u.a. Einbeziehung Selbstständiger in die gRV), BRSG II, pAV- Reformgesetz +++
… BRSG II-E war ein guter Ansatz …
+++ § 3 Abs. 2, 7 BetrAVG-E: Erweiterung der Abfindungsmöglichkeiten +++ § 6 BetrAVG-E: Wegfall Erfordernis der Vollrente für gesetzlichen Anspruch auf vorzeitige Altersleistung +++ § 20 Abs. 2 BetrAVG-E: Optionsmodelle durch reine betriebliche Lösungen (sofern es nicht um tarifvertragliches Entgelt geht) +++ § 9 Abs. 3 BetrAVG-E: Vermögensübergang auf PSV bei Insolvenz eines Trägerunternehmens einer Gruppen-UK +++ § 9 Abs. 3b BetrAVG-E: Vermögensübertragung auf PSV bei Insolvenz eines Trägerunternehmen eines nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds +++
+++ § 24 Abs. 1 BetrAVG-E: Erweiterung der Möglichkeiten für „Andocken“ auch an nicht-einschlägige SPM +++ § 24 Abs. 2 BetrAVG-E: Möglichkeiten, „angedockte“ Dritte an den Kosten zu beteiligen +++ § 21 Abs. 3 BetrAVG-E: keine Unwirksamkeit einer RBZ bei mangelhafter Beteiligung der Tarifvertragsparteien an Steuerung/Durchführung des SPM; Freistellung von der Beteiligungspflicht für „angedockte“ Dritte +++ § 22 Abs. 4 S. 3 BetrAVG-E: Tarifdispositivität der Abfindungsgrenzen im Rahmen einer RBZ +++

+++ Anlageverordnung: Lockerungen für Streuung und Mischung der Kapitalanlage regulierter Pensionskassen +++ § 234j Abs. 4 VAG-E: Flexibilisierung der Bedeckungsvorschriften für bestimmte Pensionskassen +++ § 236 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, S. 2 VAG-E: Klarstellung Zulässigkeit Ratenzahlungen für Pensionsfonds +++ § 35 Abs. 4 PFAV-E: Verbesserung der Pufferungsmöglichkeiten für die RBZ +++ § 100 EStG-E: Anhebung und Dynamisierung der Einkommensgrenze im Rahmen der Geringverdienerförderung +++ § 187 a SGB VI-E: Rückkauf von Abschlägen in der GRV nur noch ab Alter 50 zulässig +++
… aber dennoch bei weitem nicht ausreichend, daher Wunschliste an die neue Regierung sowie …
+++ § 6a EStG: Anpassung Rechnungszins und Finanzierungsverfahren; Abschaffung Schriftformerfordernis +++ § 3 Nr. 66 EStG: Verbesserung Rahmenbedingungen für Auslagerungen +++ § 226 SGB V: Abschaffung Doppelverbeitragung +++ § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV: Anhebung Beitragsfreiheit 4%-Grenze +++ 3 Nr. 63 EStG: Anhebung Dotierungsgrenze Steuerfreiheit +++ KStDV: Anhebung Leistungsobergrenzen für Körperschaftsteuerbefreiung von U-Kassen +++ gesetzliche Regelung zu Anpassungsmöglichkeiten für Versorgungszusagen (Generationengerechtigkeit) +++ § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG: Absenkung Mindestgarantieniveau BZML +++ § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG: Klarstellung zu ggf. erforderlicher Mindestleistung für BOLZ +++
… ein Blick auf die pAV und die europäische Regulierungsküche
+++ pAV-Reformgesetz enthält viele gute Ansätze +++ so bspw. Ablehnung eines öffentlich verantworteten Altersvorsorgefonds +++ angepasste/modifizierte Riesterförderung auch weiter in der bAV verwendbar +++ schwierig: Absicherung des Langlebigkeitsrisikos nicht mehr zwingend erforderlich +++ ebenfalls schwierig: Altersvorsorgekapital kann auch in gRV eingebracht werden +++
+++ Regulierung: eine Reihe von Regelungen in der Pipeline: Überprüfung der EbAV II-RL +++ SFDR +++ DORA-Verordnung (Level II) +++ FIDA (Verordnungsvorschlag für den Zugang zu bestimmten Finanzdaten) +++ Überlegungen zur Kapitalmarktunion (Verbesserungen PEPP, neue Überlegungen PEOP) +++ Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) +++ zentrales europäisches Zugangsportal für Zugriff auf bestimmte Informationen (ESAP) +++ Lieferkettensorgfaltspflichten-RiLi (CSDDD) +++
Elvira Wittke: Weitergehende Forderungen und mehr Wettbewerb im SPM …
Elvira Wittke, Fachsekretärin Abteilung Tarifrecht/-gestaltung in der IGBCE, erläutert die Sicht der IGBCE auf das BRSG II-E und die bAV 2025:
+++ BRSG II-E enthält viele gute Ansätze +++ regelt wichtige Fragen, zu denen aktuell Klärungsbedarf besteht +++ so bspw. Flexibilität bei Renteneintritt: Bezug von Rente bei Fortbestand eines aktiven Arbeitsverhältnisses; Bezug von Rente und gleichzeitige Entsparung von Wertguthaben +++ außerdem: Regelungen zu SPM, bspw. Beteiligung an der Durchführung und Steuerung; Teilnahme „Dritter“ an „fremdem“ SPM +++
Elvira Wittke, IGBCE.
+++ IGBCE hält weitgehend an Forderungen nach gesetzlichen Änderungen von 2021 (7. Gewerkschaftskongress) fest +++ BOLZ mit Garantieniveau unter Beitragssumme, soll (nur) unter Tarifvorbehalt zulässig sein +++ Erweiterung der Mitbestimmung auf Durchführungswege und Zusagearten bei Entgeltumwandlung +++ SPM weiterhin nur tarifvertraglich zulässig +++
+++ Tarifvertrag Einmalzahlung und Altersvorsorge (TEA) 2022 um Regelungen für ein „SPM Chemie“ ergänzt +++ zunächst nur für Neueintritte +++ Bestands-Mitarbeiter verbleiben also im bisherigen System +++ Umsetzung seit 2022 über Chemie-Pensionsfonds +++ seit Dezember 2024 Umsetzung auch über Hoechster Penka mit ZielrenteCHEMIE (Kapitalanlage über Fidelity) +++ dadurch bessere Auswahl und mehr Wettbewerb in den Chemie SPM +++ Unterschiede vor allem in der Kapitalanlage +++
… sowie die Beteiligung an Durchführung und Steuerung in den Chemie-SPM
+++ Umsetzung der nach § 21 Abs. 1 BetrAVG vorgeschriebenen Beteiligung an der Durchführung und Steuerung erfolgt durch paritätisch besetzten Steuerungsausschuss +++ dieser berät, empfiehlt, überwacht zum Anlage- und Risikomanagement (Kapitalanlage): Anlageziele und -richtlinien, Risikolimits, Modell-Parameter +++ er beschließt zu: Höhe der Leistungen zu Rentenbeginn (Kapitaldeckungsgrad), Leistungserhöhungen und ggf. -senkungen, Verwendung des Sicherungsbeitragspuffers +++
+++ Plan: auch Bestands-Mitarbeiter sollen künftige Beiträge (Future Service) in die SPM zahlen können +++ Möglichkeit eines „Andockens“ anderer Branchen in aktuellen Regelungen der beiden SPM bereits vorgesehen +++ soll von möglichst vielen Branchen/Betrieben genutzt werden +++
Alexander Gunkel: es muss mehr passieren und …
Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA, legte die Sicht der Arbeitgeber auf die bAV 2025 dar:
+++ leicht sinkende Verbreitung der bAV trotz hoher Finanzierungsbeiträge der Arbeitgeber +++ Aufschwung für bAV durch BRSG I blieb aus +++ Verbreitungsgrad sank leicht auf 52% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten +++ Finanzierungsbeiträge zur bAV nach wie vor zu rund 75% von den Arbeitgebern +++

+++ BRSG II-E: nicht ausreichend +++ Entwurf enthält einige sinnvolle Maßnahmen +++ aber zu wenige für deutliche Erhöhung der Verbreitung +++ Weiterentwicklung an vielen Stellen erforderlich +++ neue Regierungskoalition muss zeitnah Reformen in allen Säulen der Altersvorsorge angehen +++
+++ Nutzungsmöglichkeiten der RBZ verbessern +++ sämtliche Arbeitgeber sollten Zugang zu einer RBZ haben, und zwar durch Nutzung von SPM unabhängig von der Einschlägigkeit +++ Nutzung auch für AT-Beschäftigte und leitende Angestellte ermöglichen +++ möglichst weitgehender Verzicht auf inhaltliche gesetzliche Vorgaben zu SPM (§§ 21-23 BetrAVG) und damit auch für RBZ +++ Tariferfordernis für RBZ wird seitens BDA akzeptiert +++
… die Subsidiärhaftung der Arbeitgeber an die Entwicklung des Kapitalmarktes angepasst werden …
+++ Garantieanforderungen an BZML modifizieren +++ Klarstellung für BOLZ, dass keine 100%-ige Beitragsgarantie verlangt wird +++ flexible Gestaltung von Betriebsrentenzusagen ermöglichen +++ Anpassungen/Änderung von Zusagen für die Zukunft vereinfachen +++ Abbau des hohen Besitzstandsschutzes könnte Schließung von Versorgungswerken verhindern +++ rechtssichere und vorhersehbare gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit eines Eingriffs in Versorgungszusagen +++
… sowie Abfindungsbeträge anpassen und Optionsmodelle öffnen
+++ einseitige Abfindungen im Rahmen des § 3 BetrAVG bis zu einer Höhe von 2% der Bezugsgröße zulassen +++ einvernehmliche Abfindung laufender Versorgungsleistungen wieder einführen +++ Optionsmodelle auf rein betrieblicher Ebene zulassen, unabhängig vom Vorliegen eines Tarifvertrags +++
Weiterentwicklung Geringverdienerförderung und steuerliche/bilanzielle Erleichterungen +++ § 100 EStG: Dynamisierung des Förderbetrags +++ Einbeziehung Direktzusage und U-Kasse in § 100 EStG +++ Relevanz der nach dem HGB zu bildenden Rückstellungen auch für die Steuerbilanz +++ gesetzliche Festlegung eines festen HGB-Zinssatzes für die Bewertung von Pensionsrückstellungen +++ Weiterentwicklung Aufsichtsrecht und Verbesserungen für den PSV +++ Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen flexibilisieren +++ eigenständiges Aufsichtsrecht für EbAV oder zumindest klarere Regelungen im Gesetz +++ Digitalisierungsmöglichkeiten für den PSV +++
Soweit zum ersten Teil der des 9. Berliner bAV-Auftaktes.
Teil II des Beitrages findet sich zwischenzeitlich auf PENSIONS●INDUSTRIES hier.
Der Autor ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht, insb. für Arbeitsrecht an der Hochschule Schmalkalden, Inhaber der Kanzlei für bAV Prof. Dr. Ulbrich und of counsel von BLD Bach Langheid Dallmayr RAe in Köln sowie Geschäftsführer der Treuhand für betriebliche Vorsorge GmbH in Leipzig.
Von ihm sind zwischenzeitlich auf PENSIONS●INDUSTRIES erschienen:
9. Berliner bAV-Auftakt (II):
Wer ist hier der Hidden Champion?
von Prof. Mathias Ulbrich, 4. April 2025
9. Berliner bAV-Auftakt (I):
In der Regulierungsküche zwischen …
von Prof. Mathias Ulbrich, 25. März 2025
8. Berliner bAV-Auftakt (II):
Von Geburtshelfern und keinen Staatsfonds …
von Prof. Mathias Ulbrich, 4. April 2024
8. Berliner bAV-Auftakt (I):
Von Revolutionen und halb so wilden …
von Prof. Mathias Ulbrich, 18. März 2024