Auch zu Jahresbeginn hat es die Bonn-Frankfurter Anstalt nicht an ihrer üblichen Agilität fehlen lassen. Zeit für einen gesammelten Überblick: Über MaGO, CTPP, IKT, DORA, STS, ABCP, Private Debt im Stresstest und mehr … und ein Problem, das EbAV genauso trifft wie alle anderen auch.
Heute auf PENSIONS●INDUSTRIES nur eine kleine, nahezu unkommentierte und nicht tiefgehende Übersicht über Themen, welche die deutsche Aufsicht gerade auf der Agenda hat und die direkt oder indirekt das Pensionswesen betreffen:
BaFin (12. Februar): „Wie Pensionskassen und -fonds mit Personalnot umgehen.“
Thema Fachkräftemangel bei EbAV, bekanntlich auch hier stetes Thema. Die Anstalt hat 158 EbAV befragt, und abseits der Schlüsselfunktionen ist auch hier die Lage nicht einfach.
Besonders neuralgisch: Kapitalanlagen, Risikomanagement, Leistungsbearbeitung, Bestandsverwaltung. Speziell im Bereich der IT – derzeit ohnehin ihr Kernthema (s.u.) – bestehe aufgrund der unzureichenden Personalausstattung die Gefahr, dass EbAV die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen können, so die Anstalt. Hier dürfte der Rückgriff auf Dienstleister künftig weiter an Bedeutung gewinnen, erwarten die Bonner. Aber auch hier gilt bekanntlich: Vorsicht an der Bahnsteigkante, s.u. zu IKT-Drittdienstlestern.

Ausgliederungen sind das eine, ganze Bestandsübertragungen oder gar Unternehmensauflösungen das andere. 22 EbAV gaben bei der Anstalt an, auch infolge Fachkräftemangels bis 2030 eine (Teil-)Bestandsübertragung in Erwägung zu ziehen, 15 Unternehmen denken gar über Auflösung nach. Einen prominenten Fall einer tiefen Kooperation hat es bekanntlich gerade zwischen Bonn und Berlin gegeben.
BaFin (31. Januar 2023): „Sammelverfügung zum Stresstest für Pensionskassen.“
Hier steht zwar das Datum Anfang 2023, doch die Sache ist trotzdem aktuell, denn die Anstalt hat hier eine Konkretisierung im Stresstest für Pensionskassen vorgenommen, Thema Private Debt (bekanntlich gerade hoch-populär):
Wie die BaFin gegenüber PENSIONS●INDUSTRIES erklärte, nimmt sie hier lediglich eine Klarstellung vor – nicht zuletzt, um der zunehmenden Bedeutung von Private Debt Rechnung zu tragen. Bislang war Private Debt im PK-Stresstest nicht explizit erwähnt; es war also nicht eindeutig geregelt, wo derartige Anlagen zu erfassen sind. In der Folge haben die EbAV die Strategie zuweilen unter Aktien einsortiert und entsprechend wie Aktien gestresst. Die BaFin stellt nun klar, dass Anlagen in Private Debt entsprechend ihrer Natur wie Nachrangdarlehen (und Genussrechte) zu behandeln sind. Hilfreich ist das allemal.
BaFin (29. Januar): „Versicherungsaufsicht: BaFin stellt das überarbeitete Rundschreiben 2/2017 (VA) – Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen zur Konsultation.“
Das überarbeitete Rundschreiben soll bestehende Themen präzisieren und begrenzen: Kapitel 8 die Anforderungen an die Geschäftsorganisation auf Gruppenebene zur Überwachungs- und Steuerungsverantwortung des OMU und die Letztverantwortung der OMU-Geschäftsleitung. Weitere Themen sind bspw. Nachhaltigkeitsrisiken und v.a.: das (unveränderte!) BaFin-Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von EbAV“ und (nicht für EbAV) das Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen VU nach § 211 VAG“.

Frist zur Stellungnahme: 26. Februar.
BaFin (28. Januar): „Risiken im Fokus der BaFin 2025.“
IT zum ersten: Über die Rede von Anstalts-Chef Mark Branson auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz derselben anlässlich des aktuellen, vierten Risikoberichts der BaFin wurde auf PENSIONS●INDUSTRIES.schon berichtet. Und während Anfang 2024 die Anstalt v.a. die schwer kalkulierbaren IT-Risiken im Fokus hatte, bei insg. sieben aufgeführten Risiken, stehen für 2025 – immer noch bei Dominanz der IT-Risiken – „nur“ deren fünfe im Fokus der Aufsicht, alle auf diesem Parkett wohlbekannt, nämlich solche aus:
-
signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten
-
dem Ausfall von Unternehmenskrediten
-
Cyber-Vorfällen mit gravierenden Auswirkungen
-
unzureichender Geldwäscheprävention
-
Konzentrationen bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen.
BaFin (15. Januar): „Informationsregister und Anzeigepflichten: Konzentrationen bei IT-Dienstleistungen erkennen.“
IT zum zweiten, und Branson hat schon vielfach darauf hingewiesen: Aus Konzentrationen bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen entstehen besondere Risiken, da sich ein einzelner Ausfall dort direkt auf zahlreiche Akteure auswirkt. Zugleich wächst die Angriffsfläche. Das kann bis zur Gefährdung des gesamten Finanzmarktes führen.

Für ein effektives Risikomanagement und die Analyse von Drittparteienrisiken müssen Unternehmen und Aufsicht einen Überblick über die Nutzung von IKT-Drittdienstleistern (Critical ICT Third-Party service provider – CTPP) haben. Art. 28 DORA legt die Einzelheitern fest.
BaFin (15. Januar): „Informationsregister und Anzeigepflichten – BaFin informiert über Kapitel V, Abschnitt I, Art. 28 Abs. 3 DORA.“
IT zum dritten, und hier die Einzelheiten zum vorherigen Beitrag: Frisch in Kraft, verpflichtet DORA Finanzunternehmen zur Führung eines Informationsregisters samt weiterer Einreichungs- und Anzeigepflichten. Im Fokus hier besagte IKT-Drittdienstleister.
BaFin (14. Januar): „Erste Kapitalmarktkonferenz 2025 der BaFin.“
Die Anstalt veranstaltet ihre erste Kapitalmarktkonferenz – am 2. Juni im Kap Europa in Frankfurt am Main.
Die Veranstaltung will v.a. einen Gesamtüberblick über die Tätigkeit der Wertpapieraufsicht geben und aktuelle Entwicklungen beleuchten. Angesprochen: alle, die der Markt- oder Fachaufsicht unterliegen. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung voraussichtlich ab Mitte Februar auf Seiten der BaFin. Teilnahme kostenlos, Plätze begrenzt, Vormerkung nicht möglich.
BaFin (15. Januar): „Verbriefungen: BaFin veröffentlicht Rundschreiben.“
Das neue Rundschreiben konkretisiert die Kriterien für einfache, transparente und standardisierte (STS) Bilanzverbriefungen und setzt veränderte Leitlinien für Asset-Backed Commercial Paper (ABCP)- und Nicht-ABCP-Verbriefungen um.
Mit dem Rundschreiben 01/2025 (BA) übernimmt die Anstalt die EBA-Leitlinien (EBA/GL/2024/05) in ihre Verwaltungspraxis.
BaFin (21. Januar): „BaFin-Konferenz ‚Sustainable Finance‘ am 9. Mai in Frankfurt am Main: Anmeldung jetzt möglich.“
Im Fokus der Konferenz insb.: physische Risiken des Klimawandels, das Themenfeld Transition sowie Erfahrungen mit der SFDR und Ideen für deren Überarbeitung. Außerdem: die Vorbereitung des Finanzsektors auf die Nachhaltigkeits-Berichterstattung sowie die Bedeutung von Green Bonds und Carbon Markets für die Finanzindustrie.
Angesprochen fühlen dürfen sich laut Anstalt Chefs und Beschäftigte von Kreditinstituten, VU , EbAV und Wertpapierfirmen, deren Verbände und die Wissenschaft. Teilnahme kostenlos, Anmeldung bis zum 5. März, begrenzte Zahl an Plätzen.
Moment mal, koordinierte Aufsichtsmaßnahmen gegen einen slowakischer Anbieter? War da nicht was?
Richtig, der einzige Anbieter der Totgeburt mit Ansage namens PEPP stammt doch aus der Slowakei. Es wäre ja ein echter Treppenwitz, wenn die Aufsichten nun ausgerechnet gegen diesen vorgehen müssten.
Kurze Recherche bei EIOPA: nein, Novis ist nicht der Anbieter des PEPP.
BaFin (29. Januar): „‘Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA’: BaFin konsultiert Neufassung.“
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“ überarbeitet und den Entwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund: die europäische Aufsicht hat ihre Entscheidung zur regelmäßigen Erhebung von Pensionsdaten angepasst. Nur diese setzt die BaFin nun um, ohne darüber hinausgehende Anforderungen, wie sie betont.
Die EIOPA hatte den bisherigen Beschluss (EIOPA-BoS/20-362) aktualisiert und die Taxonomie 2.9.0 neu gefasst einzelne Templates ergänzt, Unstimmigkeiten beseitigt, vereinheitlicht und Ausfüllhinweise hinzugefügt.
Stellungnahmen nahm die BaFin allerdings nur bis zum 12. Februar 2025 entgegen. Wer hier das Kommentieren versäumt hat, weil dieser Beitrag zu spät erscheint: Desolé!