Die europäische Kommission will nun offenbar ernsthaft etwas tun, was in dieser EU selten vorkommt: Komplexität und Bürokratie reduzieren. Auch für manche EbAV gibt es die erwartete Entlastung. Doch wie immer gilt: wo Licht ist, da ist auch Schatten.
Sehen Deutschland und die EU eine kleine Verbesserung in dem Dauerthema der Berichtspflichten? Jedenfalls soll das vorgestern vorgelegte Omnibus-Gesetzgebungspaket – als Teil der von Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigten Initiative zur Reduzierung der Berichtspflichten in der EU um 25% – Erleichterung verschaffen.

Der GDV hat schon reagiert. Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen kommentierte mit Blick auf Europas Unternehmen im internationalen Wettbewerb: „Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken.

Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Rat der EU und EP sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“
„KMU erdrückt die Last, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu schreiben.“
Positiv werten die Versicherer, dass KMU von den Berichtspflichten der (auch für EbAV teil-relevanten, wegen des Ampel-Aus’ national auf Eis liegend) CSRD befreit werden und auch sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards wegfallen sollen. Dazu sagt Asmussen: „KMU erdrückt die Last, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu schreiben. Und es ist richtig, bestehende Anforderungen zu überprüfen, bevor neue, zusätzliche Standards geschaffen werden.“
In dem Entwurf der Kommission heißt es:
„The number of undertakings subject to mandatory sustainability reporting requirements would be reduced by about 80%, taking out of scope large undertakings with up to 1000 employees.“
Das sollte nun endgültig alle EbAV aus dem Geltungsbereich herausnehmen.
Die Kommission kündigt zudem an, dass die Zahl der zu berichtenden Daten substanziell reduziert werden soll. Dies wäre ein enormer Schritt zu einer effizienteren Berichterstattung, so der GDV; Asmussen: „Dieses Signal ist enorm wichtig. Die Kommission muss jetzt diesbezüglich zügig konkrete Vorschläge liefern, um die Versicherer, die bereits berichten, tatsächlich zu entlasten.“
Rückzug ist nicht – und die Frage der Datenqualität
Doch wo Licht ist, da ist auch Schatten: Erstens ist es keinesfalls so, als sei die Regulierung bei EbAV grundsätzlich auf dem Rückzug, eher ist das Gegenteil richtig. Man denke aktuell nur an die anhaltende Komplexität bei der Offenlegungverordnung, bei DORA oder im EIOPA-Meldewesen, und FIDA gibt es auch noch.
Und zweitens sind auch Pensionseinrichtungen nicht zuletzt große institutionelle Investoren, die sich mit der Datenqualität besonders im Bereich ESG täglich rumschlagen müssen. Wenn hier die Anforderung in der Breite gesenkt werden, dürfte das zumindest der Datenqualität in dem Bereich nicht dienen.
Anpassung der CSDDD
Am Rande: Auch die Anpassungen bei der „europäischen Lieferkettenrichtlinie“ (CSDDD) gehen nach Ansicht des GDV in die richtige Richtung. Besonders positiv sieht man den Verzicht auf die geplante Revision 2026, die zusätzlichen Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleistungen prüfen sollte. Dies reduziere bürokratischen Aufwand und schaffe mehr Rechtssicherheit. Ebenfalls sinnvoll sei der Verzicht auf ein EU-weites Haftungsrecht, da es parallel zu den 27 sehr unterschiedlichen nationalen Regeln stehen würde und die Rechtslage unnötig verkompliziert hätte.
Die Omnibus-Richtlinie zur Straffung der Berichtspflichten bei Nachhaltigkeitsberichten und zur vereinfachten Regelung der Überwachung und Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist der erste Teil einer Reihe von Gesetzesinitiativen mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Resilienz der europäischen Wirtschaft. Das Gesetzespaket wird im nächsten Schritt im Rat der Europäischen Union und vom EU-Parlament beraten.
Zur heutigen Headline hat zwar kein Kulturstück angeregt, dafür aber das gegenwärtige Brauchtum.