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WTW Pensionskassentag 2025:

Die volle Breitseite …

der Themen, die deutsche Pensionskassen derzeit bewegen, stand auf der Agenda der Veranstaltung, zu der der Consultant turnusgemäß die PK-Szene nach Frankfurt einlädt. Die Vielfalt kann sich sehen lassen: wer weiter reg(ul)iert, wer was nicht erwartet, welche Entwicklungen die Aufsicht registriert und welche sie selbst vorantreibt, wie der Stand der Politik in Berlin und Brüssel ist, was am Ende gut ausging, welcher Aufwand auf was einzahlt, wo die Arbeit erst anfängt und mehr … Thomas Obenberger hat für PENSIONSINDUSTRIES einige der Inhalte dokumentiert.

Hanne Borst, WTW.

27. Mai, Frankfurt, 13. Pensionskassentag von WTW. Motto „Innovation trifft Tradition“, moderiert von Hanne Borst, Head of Retirement und Mitglied der Geschäftsführung bei WTW, und Klaus Schott, Director Retirement bei WTW. Einige Inhalte, alle wie auf PENSIONSINDUSTRIES üblich im Indikativ der Referenten:

Moderation: Regulierung regiert

Moderatorin und Moderator eröffnen mit Fragen an das Publikum; ein Kernthema: die jüngst angepasste Anlageverordnung. Bei einer Umfrage, ob die neuen Anlagemöglichkeiten im Zuge der Anpassungen Wirkung auf die jeweilige Kapitalanlage der Pensionskasse haben, antwortete eine Mehrheit der 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie planen, die neu geschaffenen Spielräume zu nutzen oder sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden. Die Einrichtungen wagen hier an gleich mehreren Stellen Innovationen.

Klaus Schott, WTW.

Auf die Frage nach dem wichtigsten Thema, das die neue Bundesregierung umsetzen sollte, nannten 38% die Schärfung des Proportionalitätsprinzips; mit 29% dicht gefolgt von einer vollständigen Umsetzung der Verbesserungen aus dem Entwurf des BRSG 2.0. Es zeigt sich erneut, dass die regulatorischen Anforderungen die Häuser enorm beschäftigen.

Die Aufsicht – weitere Stabilisierung auf dem Pensionskassenmarkt …

Günther Weißenfels ist erneut Redner auf dem Tag. Der BaFin-Referatsleiter Grundsatzfragen bAV beurteilt die wirtschaftliche Lage der Pensionskassen verhalten optimistisch und sieht eine weitere Stabilisierung aus aufsichtsbehördlicher Sicht. Stille Lasten sind jedoch weiter ein wichtiges Fokusthema: Etwas mehr als die Hälfte der Kassen wies Ende 2024 stille Netto-Lasten aus. Und: In Einzelfällen könnten nötige Abschreibungen hier zu Schwierigkeiten für die jeweilige Einrichtung führen.

Erfreulich: Die Zahl der Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht ist weiter leicht rückläufig, liegt nun bei deutlich unter 20. Generell wird der überwiegende Teil der Pensionskassen – ausgehend von den aktuellen Ergebnissen des diesjährigen Jahres-Stresstests – auch kurzfristig als risikotragfähig eingestuft.

auf dem Weg zum neuen Stresstest

Der BaFin-Stresstest befindet sich laut Weißenfels derzeit in Überarbeitung und wird insb. aktuell im Hinblick auf die geänderte AnlV an einigen Stellen angepasst.

Der EIOPA-Stresstest für EbAV 2025 befasst sich mit Liquiditätsrisiken der EbAV aus Derivaten bzw. Margin Calls (Teilnehmer mussten Ergebnisse bis 11. Juli bei der BaFin einreichen). Vom Scope her werden hier laut Weißenfels wie bisher ca. 60% des hiesigen EbAV-Marktes nach Bilanzsumme abgedeckt. Die BaFin erwartet im Ergebnis keine Liquiditätsrisiken und wird ihre Ergebnisse voraussichtlich im Dezember 2025 veröffentlichen.

Die BaFin nimmt im Pensionskassenwesen Zurückhaltung bei der Auflage neuer Tarife wahr.“

Vorsicht an der Rechnungszinsbahnsteigkante

Bei der Frage der Genehmigung eines dem aktuellen HRZ nach der DeckRV entsprechenden Rechnungszinses von 1,0% zeigt sich die Aufsicht weiterhin zurückhaltend, insb. Anhebungen für den Bestand sieht man kritisch. Generell nimmt die BaFin im Pensionskassenwesen ohnehin eine große Zurückhaltung bei der Auflage neuer Tarife wahr.

Guenther Weißenfels, BaFin (hier auf der HB-Tagung im November 2022). Foto Dietmar Gust.

Bei regulierten Einrichtungen ist ein Rechnungszins von 1,00% im Neugeschäft nach Prüfung der künftigen Ertragslage laut Weißenfels gleichwohl grundsätzlich genehmigungsfähig. Auch bei deregulierten Pensionskassen, bei denen die DeckRV unmittelbar gilt, wird die BaFin die Angemessenheit des Rechnungszinses kritisch überprüfen.

Nachbesetzungen herausfordernd, Entwarnung bei Inflation

Der BaFin-Referent stellt anschließend auch die Ergebnisse der Abfrage zum Fachkräftemangel von 2024 vor. Hier zeigt sich, dass auch EbAV Probleme bei der Nachbesetzung von Stellen haben. Mit besonders betroffenen Unternehmen ist die BaFin bereits im Austausch bzw. wird hier im Laufe des Jahres 2025 noch Gespräche führen.

Die Wirkung der Inflation auf die Kostenergebnisse hält Weißenfels eher für gering; eine Untersuchung der BaFin ergab, dass wenige Pensionskassen bei einer dauerhaft erhöhten Inflation neue Tarife auflegen oder nachreservieren müssten. Unter den Pensionskassen tragen rund 20% ihre Verwaltungskosten nicht selbst, sondern die TU.

Schwerpunktthema 2025: Unterstützung durch die Trägerunternehmen

Die BaFin wird sich dieses Jahr die Untersuchung der Werthaltigkeit der Unterstützung durch TU oder Aktionäre bei Pensionskassen genauer ansehen, kündigt Weißenfels an. Wie weit geht eine etwaige Unterstützungszusage? Wie unterstützungsfähig oder -bereit ist ein TU? Hierzu wird die Aufsicht sowohl vorhandene Informationen auswerten (allen voran ERB-Berichte), als auch mit einzelnen Kassen Kontakt aufnehmen.

Einige Vorschläge zur Entbürokratisierung will die BaFin kurzfristig umsetzen.“

Dialog zwischen aba und BaFin? Läuft!

Zufrieden ist der Referent mit dem Austausch zwischen aba und BaFin zum Thema Entbürokratisierung. Weißenfels sieht Dialog ausgesprochen erfolgreich, entsprechend soll dieser fortgesetzt werden.

Einige Vorschläge zur Entbürokratisierung, wie die Überarbeitung des MVP-Portals für digitale Meldungen, will die BaFin kurzfristig umsetzen. Ein Ergebnis dieses Dialogs zeigt sich bereits in den Erleichterungen bei der Wiederbestellung, die in den Rundschreiben zur fachlichen Eignung umgesetzt wurden.

aba: Vom deutschen Koalitionsvertrag bis nach Europa

Unter der Überschrift „Zeitenwende für die bAV?“ liefert Cornelia Schmid, stellv. Geschäftsführerin der aba, einen nationalen und europäischen Überblick zur politischen und regulatorischen Gesamtlage der bAV:

Der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Bundesregierung hält insgesamt wenig für die bAV bereit. Die Koalitionäre wollen die Verbreitung auch in KMU vorantreiben, die Geringverdienerförderung verbessern sowie die bAV „digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren“. Hier erläutert Schmid die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Geringverdienerförderung, wonach die Förderziele zur bAV bislang verfehlt worden sind, eine Ausweitung nun aber ohne Evaluierung geplant ist.

Die aba wird hier auch die Arbeit der angekündigten Rentenkommission beobachten, welche einen Überblick über das Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen bis Mitte der Legislaturperiode liefern soll.

Warten auf das BRSG 2.0

Die bAV-Welt wartet weiter auf ein umfassendes Zweites BRSG. Ob der vormalige Regierungsentwurf aus der vergangenen Legislatur in der Gestalt unverändert kommt, bleibt, so Schmid, abzuwarten (Anm.d.Red.: Zwischenzeitlich hat das BMAS den Referentenentwurf vorgelegt).

Reform der Riesterförderung und die Frühstartrente

Aus dem Koalitionsvertrag ging Schmid auf die angekündigte Reform der Riester-Förderung ein: Geplant ist hiernach die Überführung in ein neues Vorsorgeprodukt mit möglichst geringen Verwaltungs- und Abschlusskosten sowie einem Verzicht auf zwingende Garantien.

Cornelia Schmid, aba.

Kern der reformierten Riester-Rente soll ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardprodukts gibt und gerade die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen erreichen soll. Auch eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten soll geprüft werden.

Zum 1. Januar 2026 wollen die Koalitionäre zudem die Frühstart-Rente einführen. Der Staat soll hier für jedes schulpflichtige Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Bis zum Renteneintrittsalter soll das Depot durch private Einzahlungen auch bis zu einem Höchstbetrag bespart werden können. Eine Auszahlung soll mit Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgen.

EbAV-II Richtlinie und PEPP

Die Kommission arbeitet gegenwärtig an den Entwürfen für eine überarbeitete EbAV-II Richtlinie sowie eine geänderte PEPP-Verordnung. Mit einer Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge wird laut Zeitplan im Q.IV gerechnet. Es wird sich zeigen, ob die EbAV-II-Richtlinie (2. Säule) und die PEPP-VO (bisher privates Vorsorgeprodukt als 3. Säule) als zwei parallele Regelwerke im Sinne eines Nebeneinanders weiterhin bestehen bleiben. Die Zielsetzung der Gewährleistung einer angemessenen Altersversorgung ist jedenfalls gleich und entspricht der im März dieses Jahres mitgeteilten SIU-Strategie der Kommission („Spar- und Investitionsunion“).

Laut Schmid scheint der europäische Gesetzgeber mit den angekündigten Empfehlungen zu Pension Dashboard, Pension Tracking und automatischer Einbeziehung auf den Ausbau kapitalgedeckter Altersversorgung zu setzen statt auf immer mehr Regulierung für den Bestand, was die aba ausdrücklich begrüßt.

Die aba hat die Hoffnung, dass EbAV wirklich ausgenommen bleiben.“

Entwarnung bei FIDA – mit Vorbehalt

Der EU-Gesetzgebungsprozess zu FIDA hat am 1. April den Trilog erreicht. Laut Schmid sind sich Rat und Parlament einig, dass bAV-Daten, die von EbAV oder LVU organisiert werden, grundsätzlich nicht von der Verordnung erfasst werden sollen – es sei denn, die EbAV bieten private Altersversorgung an. Es stellt sich jedoch noch die Frage, wie mit etwaigen Beiträgen von Mitgliedern einer EbAV, die den Vertrag nach Ausscheiden beim Arbeitgeber privat fortführen, umzugehen ist, berichtet Schmid, doch die aba hat die Hoffnung, dass EbAV wirklich ausgenommen bleiben.

Bosch: Die Alternatives in der Pensionsfonds-Praxis

Salvatore Socci, Bosch.

Salvatore Socci, Director im Asset Management der Bosch Pensionsfonds AG, stellt den Teilnehmern die Welt der Alternative Investments im Rahmen der Kapitalanlage des 2002 gegründeten Pensionsfonds vor:

Die Alternatives sind von einer anfänglichen Gesamtquote von 10% der SAA 2010 auf mittlerweile immerhin 21% angestiegen.

Aufwand, der sich lohnt

Alternative Investments, wie Private Equity, Infrastructure Equity, Private Debt etc., bieten oft höhere Renditechancen, sind als illiquide Assets mit längerer Kapitalbindung und weniger Transparenz jedoch mit besonderen Risiken verbunden.

Richtig umgesetzt, können Alternatives auch eine Risikoreduzierung ermöglichen.“

Socci hält daher eine sorgfältige Investitionsplanung sowie eine detaillierte und umfassende Due Diligence für erforderlich. Dies umfasst insb. Informationsbeschaffung und Hintergrundrecherche und erfordert entsprechende Ressourcen, erhebliches Knowhow, striktes Risikomanagement und eine versierte Auswahl der jeweiligen Fondsmanager. Richtig umgesetzt, können Alternatives jedoch über die breitere Diversifikation, neben zusätzlichen Renditechancen, auch eine Risikoreduzierung ermöglichen, speziell im Hinblick auf volatile Märkte.

Happy-End in der Filmbranche

Martin Schrader, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse Rundfunk VVaG, referiert gemeinsam mit dem Autor dieses Beitrages zur neuen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende – von der Idee zum fertigen Tarifvertrag:

Martin Schrader, Pensionskasse Rundfunk.

Die 1971 für freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten gegründete Pensionskasse Rundfunk – 1,7 Mrd. Euro AuM für inzwischen über 27.000 Berechtigte – hat sich gemäß dem am 19. Mai unterschriebenen Tarifvertrag über die bAV für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende als die bAV exklusiv durchführender Versorgungsträger durchgesetzt.

Wie Schrader berichtet, war die Ausgangslage bei den Tarifvertragsverhandlungen, dass man nicht nur für die bei ÖR-Rundfunkanstalten beschäftigten freien Mitarbeiter, sondern auch für die bei privaten Produktionsunternehmen für etwaige Filmproduktionen befristet beschäftigten Filmschaffenden eine bAV ermöglichen wollte. Eine private oder eben betriebliche Versorgung ist häufig die einzige Alterssicherungsvorsorge in der Filmwelt, weiß Schrader zu berichten.

Vom Opt-out zum arbeitsvertraglichen Angebot

Der Autor trägt zur Entwicklung der Rechtsgrundlagen des Tarifvertrags und der guten Abstimmung mit der BaFin vor:

Ursprünglich sollte nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine automatische Entgeltumwandlung nach § 20 Absatz 2 BetrAVG eingeführt werden. Es stellte sich im Laufe der Verhandlungen jedoch schnell heraus, dass die gesetzlichen Vorgaben des Opt-out nicht zu befristeten, ständig wechselnden Beschäftigungsverhältnissen passen. Dies gilt insb. wegen der einzuhaltenden dreimonatigen Frist, in welcher ein Arbeitnehmer der Entgeltumwandlung widersprechen kann.

Nachdem die Tarifvertragsparteien anschließend auch ein freiwilliges „Log-in“ als Alternative zum klassischen Opt-out geprüft haben, wurde die Idee am Ende verworfen, und man kam zu dem Schluss, dass mit Abschluss des jeweiligen Arbeitsvertrags ein obligatorisches Angebot zur Entgeltumwandlung an Filmschaffende ab Beginn der Beschäftigung in Höhe von 4% des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber unterbreitet werden soll. Bei einer Teilnahme an der Entgeltumwandlung durch den Filmschaffenden ist zusätzlich ein gleich hoher Arbeitgeberbeitrag zu entrichten.

Aktuell laufen Gespräche bezüglich einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung.“

Thomas Obenberger, WTW.

Dies entspricht auch der bislang schon bestehenden Systematik eines Matching-Modells bei der Pensionskasse Rundfunk. Die Einrichtung hat zur Umsetzung des Tarifvertrags ihre Regularien entsprechend anpassen müssen. Die nötigen Änderungen hat die BaFin bereits genehmigt.

Aktuell laufen positive Gespräche der Tarifparteien mit dem BMAS bezüglich der Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Das Antragsverfahren ist bereits gestartet.

Die Pensionskasse Rundfunk ist nun ab Juli startklar für die Umsetzung der tarifvertraglich zugesagten bAV. Schrader drückte es wie folgt aus: „Wie in einem guten Film gibt es hier für die Filmschaffenden letztlich ein Happy End“.

Praxisbericht zur DORA

Reiner Egeler, Vorstand der IBM Deutschland Pensionskasse VVaG, führt die Teilnehmer durch die Umsetzung der ab dem 17. Januar auch für EbAV geltenden DORA-Verordnung („Digital Operational Resilience Act“):

Der Referent stellte hierbei in einem Praxisbericht eigene erste Erfahrungen im Zuge der DORA-Implementation und das entsprechende Projektmanagement vor.

Anlage im Spannungsfeld zwischen Regulatorik und Vola

Zum Ende der Veranstaltung gibt Carolin Apfel, Director Investments bei WTW, einen Überblick zum für die Pensionskassen besonders wichtigen Thema Kapitalanlage, z.B. zur Anlageverordnung:

Die Instrumente müssen Errichtung, Ausbau, Sanierung, Erhaltung, Bereitstellung, Halten, Betreiben oder Bewirtschaften dienen.“

Die AnlV ermöglicht fortan eine Infrastrukturquote in Höhe von 5% des Sicherungsvermögens der Pensionskassen. Unter jene Quote fallen EK- und FK-Instrumente. Diese müssen Errichtung, Ausbau, Sanierung, Erhaltung, Bereitstellung, Halten, Betreiben oder Bewirtschaften von Infrastruktur dienen.

Carolin Apfel, WTW.

Auch die Erweiterung der Öffnungsklausel ist erfreulich, denn danach können Investitionen in Vermögenswerte außerhalb zugelassener Anlageformen oder in solche, die Mischquoten überschreiten, bis zu 5% des Sicherungsvermögens weiterhin getätigt werden – doch jetzt können diese Vermögenswerte auch oberhalb der geltenden Streuungsgrenzen der Öffnungsklausel zugeführt werden.

Des Weiteren steigt die Risikokapitalanlagequote von 35 auf 40% des Sicherungsvermögens. Dies ermöglicht größere Flexibilität bei der Investition in renditestärkere Anlagen.

Auf die Portfoliostrategie kommt es an

Laut Apfel kommt es generell auf eine für die jeweilige EbAV passende Portfoliostrategie an. Die Anleger müssen eine Balance zwischen Risikotragfähigkeit und dem individuell erklärten Renditeziel finden. Hierbei lohnt sich auch der Blick in die Vergangenheit und die Erkenntnisse, die dabei in Bezug auf die Fragen gewonnen werden können, ob und wie sich die Erfolgschancen im Vergleich zu einem 60/40 Aktien-Anleihen-Portfolio bei einer 10-jährigen Betrachtung verbessern lassen sowie wie ein resilientes Portfolio aussehen kann.

Aus Sicht der Referentin lassen historische Erfahrungen Zweifel aufkommen, ob sich die starke Performance einfacher Aktien-/Anleiheportfolien fortsetzen wird. Die erhöhte Wahrscheinlichkeit größerer politischer, geopolitischer, technologischer, ökologischer und finanzieller Veränderungen führt auch zu einer großen Streuung der langfristigen Resultate.

Apfel schließt den Vortrag – und damit den diesjährigen WTW Pensionskassentag – mit einer Fragerunde. Teilnehmer fragten die Investment-Expertin vor diesem Hintergrund auch zu ihrer Einschätzung zu den gegenwärtigen Unsicherheiten in den USA. Schließlich sind viele Anlageportfolios stark US-lastig. Apfels Antwort: Kurzfristige und unmittelbare Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Der Autor ist Director Retirement Legal bei WTW.


Von Autorinnen und Autoren von WTW sind zwischenzeitlich bereits auf PENSIONSINDUSTRIES erschienen:

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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