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Vor einer knappen Woche in Berlin – DIA-Dialog:

Von Konzepten und keinen Kunstwerken …

von Verzahnungen und Bauchschmerzen, von Gesamtumsetzungen bis Ende des Jahres, von Zeichen und Trendwenden, von allen, die besser dastehen sollen als zuvor, von einem Obligatorium, das nicht keine, sondern die letzte Wahl ist, von einem Ziel ohne Monitoring – und wer zwar in der Verantwortung ist, zur bAV aber nicht ein einziges Wort verlor. Detlef Pohl war beim DIA-Dialog dabei.

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission stehen zur Diskussion. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge ruft Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft ins Berliner Quartier Zukunft Unter den Linden. P●I-Autor Detlef Pohl ist mittendrin.

Vor sechs Jahren …

Vorab ein kurzer Blick sechs Jahre zurück ins Frühjahr 2020: Die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ legt ihren Abschlussbericht vor und will die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge stärken. Der Kommission aus 5 Sozialpolitikern der schwarzroten Koalition, 2 Vertretern von Tarifparteien und 3 Wissenschaftlern gelingt erwartungsgemäß wenig.

Ihr Bericht trifft auf überwiegend kritisches Echo. Das DIA urteilt seinerzeit: „Die Kommission blieb vage, vertagte oder schlug Maßnahmen vor, die ohnehin bereits Konsens sind. Außer Spesen nichts gewesen.“

und sechs Jahre später und …

Sechs Jahre später. 23. Juni 2026: eine weitere Kommission, dieses Mal geheißen „Alterssicherungskommission“, präsentiert ihren Bericht. Die Kommission, weitgehend erneut Politiker und Wissenschaftler, macht 33 Vorschläge für die langfristige Reform aller drei Säulen, eine Herkulesaufgabe. Zentrale Vorschläge: gesetzliche Kapitalrente, Ausweitung des Versichertenkreises, Anpassungen beim Renteneintrittsalter.

Zur bAV nur zwei Vorschläge: Sozialpartnerdialog für mehr bAV-Verbreitung insb. in unterversorgten Bereichen und perspektivisch das Ziel annähernd flächendeckender bAV-Verbreitung, um ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau für alle zu erreichen. Außerdem: durch Verbesserungen bei Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die bAV-Attraktivität erhöhen.

… vor einer knappen Woche in Mitte

Nach dem Echo zahlreicher Stakeholder und der Aktuare nun also der DIA-Dialog an einem lauschigen Abend des 8. Juli in der Mitte Berlins. Thema: „Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission – Blaupause für eine echte Reform?“

Den ersten Impuls des Abends setzt Kommissionsmitglied Prof. Martin Werding, der sich schon auf der vorjährigen aba-Tagung für mehr Kapitaldeckung in der AV ausgesprochen und in einer Studie auch schon vor einer Explosion der gRV-Steuerzuschüsse gewarnt hatte.

Beitragssatz: steigende und dämpfende Effekte – und die Fragen der Technik

Werdings Tenor: Im Kern gehe es v.a. um Reaktionen auf die rasche und starke demographische Alterung in Deutschland und die Verteilung der damit verbundenen Lasten zwischen und innerhalb der Generationen. „Die Empfehlungen, einstimmig verabschiedet, sind vielleicht kein Kunstwerk, aber ein Gesamtkonzept“, so der Professor am Lehrstuhl für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen der Ruhr-Uni Bochum wörtlich.

Martin Werding, Ruhr-Uni Bochum, hier auf der aba-JT 2025. Foto: Sandra Wildemann.

Die gesetzliche Kapitalrente (als Teil der ersten Säule) einzuführen, dürfte einen zusätzlichen Beitragssatz zwischen 0,5 und 2 Punkten kosten, bestätigt der Sachverständige zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Jedoch: Die Reform hätte für den Beitragssatz dämpfende Effekte durch höheres Renteneintrittsalter und größeren Versichertenkreis sowie gegenläufige Effekte wegen der Zusatzbelastung durch den Kapitalrenten-Anteil.

Quelle: Werding. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Als neue Kenngröße für das Gesamtversorgungsniveau empfiehlt die Kommission die mittlerweile gut bekannte Nettoersatzquote (nach Steuern) aus obligatorischer und freiwilliger Vorsorge von 70%. Hier gäbe es durch die Reform nur positive Effekte bei der gRV – und zwar im Rentenbestand (Umlagerenten), durch Einbezug der Selbstständigen und im Rentenzugang (Kapitalrente) „Der Gesamteffekt wäre eine Stabilisierung und langfristige Steigerung des GRV-Sicherungsniveaus“, so Werding.Quelle: Werding. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

Bei der ergänzenden Kapitaldeckung gibt es laut Werding aber noch offene Fragen: Wie wird das in der ersten Säule umgesetzt? Wieviel ergänzende Vorsorge braucht es in der zweiten und/oder dritten Säule? Welche weiteren Anpassungen braucht es nun für die bAV?

Zur bAV nicht ein Wort

Ein Plädoyer für mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge durch aktuelle Reformen hält in ihrem kurzen Impulsvortrag auch Lilian Tschan, als beamtete StS im BMAS die Nachfolgerin Rolf Schmachtenbergs. Wie schon auf der aba-Tagung 2026 bleibt sie relativ vage bei der konkreten Umsetzung der Kommissionsvorschläge.

Stabilität für alle Generationen wäre gewährleistet.“

Zunächst skizziert Tschan stark vereinfacht anhand einer Muster-Familie, wie sich die Altersvorsorge durch die Kommissions-Empfehlungen verbessern würde. „Stabilität für alle Generationen wäre gewährleistet“, meint die Spitzenbeamtin. Alle stünden besser da als nach bisherigem Recht. Herzstück sei die gesetzliche Kapitalrente. „Der Kompromiss funktioniert aber nur als Gesamtpaket“, so StS Tschan weiter.

Lilian Tschan, BMAS, hier auf der diesjährigen aba-JT. Foto: Sandra Wildemann.

Konkret zur bAV, die bekanntlich schon wegen der anhaltenden Garantiepflicht (außer SPM) gegenüber oder pAV ins Hintertreffen geraten könnte, verlor Tschan kein Wort.

Die Diskussion: Das Ganze versus die Details

In der Paneldiskussion – dabei neben Tschan außerdem Pascal Reddig, Klaus Stiefermann und Volker Priebe; moderiert von DIA-Sprecher Peter Schwark – geht es ins Detail, doch ohne die Stringenz des Werding-Vortrages zu erreichen. So sollen alle Diskutanten erläutern, was ihnen am besten und wenigsten bei den Kommissions-Empfehlungen gefällt – wobei sich aber doch ohnehin alle einig, dass dieses Paket nur in seiner Gesamtheit umgesetzt werden sollte.

Das ist ein Zeichen einer Trendwende.“

Viel grundsätzlich Sympathie erntet die Idee mit der Kapitalrente, ohne dass auch nur im Ansatz klar wäre, wie das vor sich gehen soll. „Das ist aber ein Zeichen einer Trendwende in der Rentenpolitik, die bislang vermieden wurde“, sagt Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ASK-Mitglied. Der Koalitionsausschuss „hat die Umsetzung noch 2026 beschlossen“, so der Abgeordnete, der schon nach wenigen Minuten das Paneel wegen einer namentlichen Abstimmung im Bundestag verlässt. Für ihn steigt Werding zurück aufs Podium.

Flagge zeigen für die bAV, und dabei Bauchschmerzen

In Sachen bAV halten zwei Diskutanten die Fahne hoch. „Die pAV berücksichtigt mit der Reform alle Bedürfnisse der Kunden, die bAV aber noch nicht“, meint Priebe, Vorstand der Allianz LV. Die bAV müsse adäquat gestärkt werden, doch bisher sei das Gegenteil zu erwarten. Die von der Kommission empfohlene Verzahnung von Frühstartrente und Kapitalrente könnte die bAV beschädigen, zumindest sei das kein Level-Playing-Field. „Ich habe da ordnungspolitische Bauchschmerzen“, so Priebe wörtlich. Zudem präferiere er eine privatwirtschaftliche Lösung für die Frühstartrente.

Das ist ungerecht und gehört liberalisiert.“

Für die bAV gebe es noch zu wenig Verbindlichkeit, ergänzt Stiefermann. Der anhaltend hohe Garantiebezug – oftmals arbeitsrechtlich begründet – ist angesichts der angedachten Kapitalrente in der 1. Säule und des AV-Depots in der 3. Säule „ungerecht und gehört liberalisiert – bis hin zu 0% Garantie“, so der aba-Geschäftsführer. Die Politik habe sich lange nicht ehrlich gemacht, dass die gRV allein kein Lebensstandardniveau bringen könne.

Klaus Stiefermann, aba, ebenfalls auf der diesjährigen aba-JT. Foto: Sandra Wildemann.

„Allerdings ist ein bAV-Obligatorium immer das letzte Mittel der Wahl“, stellt der aba-GF klar. Käme es politisch dazu, ergäben sich viele Fragen, z.B.: Kann man die bAV aus dem Bestand anrechnen? Welche Standards sollen vorgegeben werden? Wie sieht das Monitoring aus? Welche Sanktionen gibt es für Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Obligatorium? Jedenfalls sollte so schnell wie möglich der Kommissions-Vorschlag aufgegriffen werden und ein Sozialpartnerdialog starten.

777

Das vorgeschlagene Gesamtversorgungsniveau von 70% Nettoersatzquote (nach Steuern) aus obligatorischer und freiwilliger Vorsorge hält BMAS-StS Tschan für „eine politische Zielsetzung, aber dazu gibt es noch kein Monitoring“. Es sei ein erwartbares Ziel, aber eben unverbindlich. Auch zur Kapitalrente und anderen konkreten Kommissions-Empfehlungen äußert sie sich nicht.

Das erledigt dann Werding auf gewohnt souveräne Art. „Unter realistischen Annahmen kann durch Kapitaldeckung in der gRV pro Kopf 777 Euro mehr Altersrente herauskommen“, so der Wissenschaftler. Die Annahmen und Verläufe seien auf der ZEW-Website gut dokumentiert.

Drei Jahre sind kein Tag

Zur Frühstartrente meint Werding, dass ihr Wert vor allem in dem Finanzbildungsprogramm für Eltern liege. Dennoch brauchten viele Eltern eine Default-Lösung, also ein Standardprodukt, das sie nicht überfordere. „Wichtig ist, dass die individuellen Konten für die Familien sichtbar werden“, gab Werding dem Gesetzgeber mit auf den Weg – wohl wissend, wie häufig der Datenschutz einer nötigen Transparenz im Weg steht. Das zeige sich auch bei der DigiRü, deren Zugang Tschan als „bürgerunfreundlich“ beschreibt. Man arbeite daran, „Transparenz und Nutzen zu erhöhen“. Na ja, die DigiRü ist ja erst drei Jahre alt…

Fazit der PI-Redaktion: Da hilft auch kein Rosenmontagszug

Die vielfältige kassandrische Kritik der PI-Redaktion an der deutschen Vorsorgepolitik i.A.und die Skepsis an der Realisierbarkeit der ASK-Vorschläge sind bekannt. Hier nur zwei prägnante Punkte:

Erstens grundsätzlich; denn die alte Krötengleichung gilt:

Keine ökonomische Prosperität = keine funktionierende Altersvorsorge!

Wenn die Politik die Wirtschaft in Deutschland nicht ans Laufen bekommt (und alles spricht dagegen), dann kann sie zwischen Kanzleramt und Wilhelmstraße jeden Tag 100 Rosenmontagszüge aufführen – und wird in der Altersvorsorge doch genau was erreichen? Gar nichts. Axiom ist Axiom.

Zweitens konkret zur ASK: 33 Vorschläge heißt 33 Maßnahmen! Umzusetzen in ihrer Gesamtheit, wie es heißt. Noch im Jahre 2026, wie es heißt.

Aha. Soso. Dieses Land hier. 33 meist hochkomplexe Maßnahmen in sechs Monaten. In der Gesamtheit umsetzten? Ist die Leverkusener Brücke eigentlich wieder voll befahrbar? Und nicht zu vergessen, die zeitnahe deutsche Mondlandung steht ja auch noch auf der Agenda. Dieses Deutschland hat viel vor. Man darf gespannt sein.

Endlich. Deutschland auf dem Mond. Wir sind wieder wer! KI.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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