… fängt das Investoren-Leben an. Zumindest sieht es immer mehr danach aus, denn gestern hat die Bundesregierung den Kabinettsentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Es bleibt dabei, dass die Entwicklung nicht strategisch ist, aber grundsätzlich begrüßenswert. Erste Reaktionen – die man ambivalent sehen kann – gibt es bereits. Jedoch: Einer kann es offenbar beim besten Willen nicht lassen.
Die Einzelheiten zur Frühstartrente sind bekannt. Daher an dieser Stelle nur stark gerafft die Kernpunkte:
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Start: rückwirkend zum 1. Januar 2026; zunächst für den Geburtsjahrgang 2020. Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, erste Zahlungen 2027.
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Jedes Jahr jahrgangsweiser Einstieg der dann Sechsjährigen.
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Förderzeitraum: vom 6. bis zum 18. Lebensjahr.
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Staatlicher Beitrag: 10 Euro monatlich, also insg. max. 1.440 Euro pro Kind.
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Automatischer Anspruch: kein gesonderter Förderantrag erforderlich. Und ohne Depot wird die Förderung kollektiv durch die BuBa angelegt (Verfall der Mittel zugunsten des Bundes bei Nichtabruf bis 35; statt vorher 25).1
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Individuelle Depots: Eltern können bei einem privaten Anbieter einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag für das Kind eröffnen.
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Kostenbegrenzung: effektiv max. 1%; bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten.
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Private Zuzahlungen: durch jeden möglich; insg. max. 6.840 Euro p.a.
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Kapitalanlage: ausdrücklich kapitalmarktorientiert; Ziele: langfristiger Vermögensaufbau und Nutzung des Zinseszinseffekts.
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Steuern: Erträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei.
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Verfügbarkeit: gefördertes Kapital kann grundsätzlich erst ab 65 verfügbar.
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Ab 18: Depot wird in die steuerlich geförderte pAV überführt.
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Finanzbildung: Anbieter müssen Informationen über Anlage, Wertentwicklung und Kosten zielgruppengerecht bereitstellen.
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BMF-Hochrechnung nominal vor Steuern: Aus den staatlichen 1.440 Euro sollen bei angenommener 7%-Rendite p.a. etwa 2.200 Euro mit 18 und ohne weitere Einzahlung rund 53.000 Euro mit 65 werden:
Quelle: BMF. Grafik zur Volldarstellung anklicken.
Der altbackene Name bleibt?
Irgendwelche Bestrebungen, eine etwas griffigere, nicht so angestaubte Bezeichnung anstatt „Frühstartrente“ zu finden, gibt es offenbar nach wie vor nicht. Bleibt zu hoffen, dass Lars Klingbeil nicht morgens beim ersten Blick in den Spiegel auf einmal eine gute Idee hat. Dann lieber hier erneut Vorschläge wie „StartKlar“, „Lebensdepot“, „6Start“, „Zukunftszehner“ … und wie gehabt: keine Angst vor Anglizismen: „Generation Capital“, „YoungInvest“, „NextGen Invest“, „MyInvest“, „NextInvest“ … alles, nur bitte keine „Klingbeil-Rente“. Das fehlt uns gerade noch.2
Besser als nichts
Machen wir uns nichts vor, und niemand würde das wohl auch behaupten: Die Frühstartrente ist kein strategischer Befreiungsschlag für dieses Land auf der Rolltreppe abwärts.

Aber gleichwohl: Auf dieser Plattform – auf der Deutschland seit jeher als zurückgebliebene Nation im Asset Ownership/Management gesehen wird – wird die Entwicklung der Frühstartrente, wenn auch 50 Jahre zu spät kommend, ausdrücklich begrüßt. Immerhin ein später, kleiner, gar winziger Schritt, eine Nation näher an den Kapitalmarkt zu bringen. Eine Nation, deren zahlreiche Defizite – u.a. das oben genannte im Asset Ownership/Management – solange kein Problem waren, solange die Industrielokomotive Deutschland unter Volldampf marschierte. Diese Zeiten neigen sich bekanntlich rapidement dem Ende zu, und nun treten die unter der einstigen industriellen Stärke des Landes lange gefährlich gut verdeckten Defizite eben offen zu Tage.
Wie dem auch sei, erste Reaktionen auf den gestrigen Kabinettsbeschluss gibt es bereits, und die kann man durchaus ambivalent sehen:
DIA: Individuell statt kollektiv
Da ist zum ersten das DIA. In einer gestrigen Mitteilung begrüßt man zwar grundsätzlich die Einführung, kritisiert aber mit scharfen Worten, dass durch die kollektive Anlage bei der BuBa bei Nicht-Depoteröffnern Benachteiligungen der entsprechenden Kinder (meist aus eher einkommensschwachen Familien) zementiert würden und verweist hier auf andere, durchweg individuell gestaltete Modelle im Ausland.
Gut, das kann man so sehen. Die Alternative wäre halt, dass grundsätzlich für jedes sechsjährige Kind eines Jahrgangs bei Nichteröffnung des Depots ein individuelles Depot bei der BuBa angelegt werden müsste.

Natürlich wäre das schöner. Hier auf dieser Plattform wird allerdings seit entsprechenden Plänen des seinerzeitigen BMF Lindner zur Aktienrente die Position vertreten, dass dieser Staat nicht in der Lage ist, eine solche Infrastruktur zu schaffen, zumindest nicht im gebotenen Zeitraum. Es sei daran erinnert, dass es gerade das DIA war, welches im Zusammenhang mit der pAV darauf verwiesen hatte, dass der Staat bei der Einrichtung des Standarddepots Wettbewerbsbedingungen einzuhalten habe.
Gut, einzuräumen ist, dass die kohortenweise Erstellung dieser Depots sicherlich weniger Aufwand wäre als bei der Aktienrente und dass sich die Wettbewerbsfrage hier ja nicht so direkt stellt. Gleichwohl sollte die Bundesregierung nun aus der Frühstartrente nicht die nächste Dauerbaustelle machen, und das wird sie vermutlich auch nicht tun. Sollte sie die Kritik des DIA ernst nehmen, dann könnte sie die Altersgrenze des Verfalls auf bspw. 50 anheben, oder aber statt des Verfalls eine Weiterleitung des nie abgerufenen Vermögens als Rentenpunkte in ein irgendwann ja meist für jeden existierendes DRV-Konto vorsehen.
Spannender ist ohnehin die Frage, ob bei der Umsetzung der ASK-Vorschläge (so das denn überhaupt passiert) das hochgelobte schwedische Modell rund um AP7 & Co., dort durchaus individuell strukturiert, hierzulande jemals entwickelt werden wird. PENSIONS●INDUSTRIES hat hier bekanntlich Zweifel. Nicht auszuschließen, dass wir am Ende doch wieder stumpf nur bei einer kollektiven pufferartigen Anlage eines kleinen Teils der Mittel an den Kapitalmärkten landen statt bei individuellen Depots mit individuellen Investments.
GDV: Sicherungsvermögen zulassen und …
Ist die Kritik des DIA diskutabel, lehnt PENSIONS●INDUSTRIES dies für den zentralen Vorstoß des GDV ab, und zwar entschieden und aus grundsätzlichen Erwägungen heraus.

In einer gestrigen Mitteilung des Verbandes schlägt man vor, schneller zusätzliche ältere Kinderjahrgänge einzubeziehen; das kann man durchaus positiv finden. Doch ist das nicht das Zentrale, denn in der gleichen Mitteilung heißt es allen ernstes:
„Der GDV fordert, dass auch das Sicherungsvermögen der Lebensversicherer als Anlagebaustein zugelassen wird.“
Sicherungsvermögen für Sechsjährige? Man ist zunächst geneigt, an einen Scherz zu glauben. Jüngst erst wurde hier dokumentiert, dass die Versicherer das ständige politische Trommeln für ihre Garantiemodelle (endlich) aufgegeben haben. Es gleichwohl endlich mal zu lassen, durch die Hintertür trotzdem ihre strukturell und faktisch Garantie-gesteuerten Sicherungsvermögen ins Spiel zu bringen, das können sie dann wohl doch nicht.
… damit die Totgeburt erschaffen
Wie gesagt, Sicherungsvermögen für Sechsjährige: Wenn Sie wissen wollen, was das letzte ist, das dieses Land noch braucht, dann haben Sie es hier.
Klipp und klar: Das Zulassen von Sicherungsvermögen für dieses Produkt würde es auf der Stelle zur Totgeburt machen. Landauf, landab würden die Vertriebe, bevorzugt die mit den Buchstaben, den Eltern „garantieartige Anlage und Sicherheit“ verkaufen – also genau das (nämlich die Garantien in alle Himmelsrichtungen), was über die Jahrzehnte maßgeblich dazu beigetragen hat, dieses Land eben zu einer zurückgebliebenen Nation im Asset Ownership/Management zu machen.
Richtig, wenn auch etwas brutal, wäre das genaue Gegenteil: alles, was nicht Real Asset ist (also Aktien, Private Equity, Infra und vielleicht Rohstoffe) für diese Depots stumpf verbieten (PENSIONS●INDUSTRIES fordert dies bekanntlich auch für die bAV selbst und für alle Zusatzrentensysteme in diesem Land, welches von einer agonischen ersten Umlagesäule dominiert wird. Für die pAV sowieso).
Auf Sicherungsvermögen folgt Sparbuch folgt Matratze
Unvorstellbar, dass die Bundesregierung auf den Vorstoß der Versicherer (boshaft könnte man ihn fast als Versuch der Sabotage identifizieren) reinfällt. Als Nächstes kämen dann wahrscheinlich die Sparkassen und wollten ihr Sparbuch ins Spiel bringen. Danach kommt nur noch die Matratze. Der Bundesregierung sei zugerufen: Die Kritik des DIA ist diskutabel, die des GDV völlig indiskutabel.
Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier:
FN 1) Die Angabe der Veränderung des Alters auf 35 stammt aus der Pressemitteilung des DIA, dem offenbar der an sich noch nicht öffentliche Kabinettsentwurf bereits vorliegt.
FN 2) Wir sollten alle noch heute dankbar sein, dass der einstige Arbeitsminister Hubertus Heil keine Gelegenheit hatte, eine Rente nach sich selbst zu benennen.


























