Heute in Bonn: Am Rande der gerade laufenden aba-Aufsichtsrechtstagungfordert die Arbeitsgemeinschaft ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die deutsche Altersvorsorge – mit Blick auf mögliche Wechselwirkungen und zuvorderst mit Blick auf die bAV. Im Fokus: die Überlegungen zu einer gesetzlichen Kapitalrente.
Die ASK-Empfehlungen sollten Ausgangspunkt für ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept der Altersvorsorge sein. Entscheidend sei, die Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge stärker in den Blick zu nehmen.
Auf der Tagung stellten Natalie Brall vom BMAS die Perspektive ihres Hauses sowie BVV-CEO Marco Herrmann, Leiter des aba-Fachausschusses Arbeitsrecht, die Sicht der aba zu den ASK-Empfehlungen und deren Umsetzung dar (dazu die Details in Kürze aufPENSIONS●INDUSTRIES).

„Die ASK-Empfehlungen greifen wichtige Fragen in allen drei Säulen der Altersvorsorge auf. Was bislang fehlt, ist jedoch der Blick auf ihr Zusammenspiel“, betonte heute Boschs Pensionschef Dirk Jargstorff, stellv. Vorstandsvorsitzender der aba und Leiter der Fachvereinigung Pensionsfonds.

Insbesondere müsse berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente auf bestehende Systeme der betrieblichen und privaten Altersvorsorge hätte (exakt hier hatten ja jüngst mehrere Dutzend Pensionskassen ihren Hut in den Ring geworfen).
Aus Sicht der aba darf eine neue gesetzliche Kapitalrente nicht isoliert betrachtet werden: „Zusätzliche Altersvorsorgebeiträge treffen Arbeitgeber und -nehmer nicht im luftleeren Raum. Deshalb müsse der Gesetzgeber die Belastungen und Finanzierungsspielräume insgesamt betrachten. Wenn eine gesetzliche Kapitalrente eingeführt und zugleich die bAV gestärkt werden soll, müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber verbessert werden.“ Vor allem dürften die Lohnzusatzkosten nicht weiter steigen, schreibt die aba.
Die bAV sollte bei der Konzipierung der gesetzlichen Kapitalrente berücksichtigt werden, so die aba weiter. Hierzu hat sie in ihrer Stellungnahme dem BMAS gegenüber insbesondere folgende zwei Ansätze zur Diskussion vorgeschlagen:
1. Anrechnung bestehender bAV-Beiträge: Bereits geleistete bAV-Beiträge könnten auf eine künftige Beitragspflicht zur gesetzlichen Kapitalrente angerechnet werden. Damit ließe sich zugleich stärker auf diejenigen Bereiche fokussieren, in denen tatsächlich zusätzlicher sozialpolitischer Handlungsbedarf besteht.
2. Kollektives Opting-out: Denkbar wäre eine tarifliche Öffnungsklausel, durch die Branchen mit leistungsfähigen betrieblichen Versorgungssystemen von der gesetzlichen Kapitalrente ausgenommen werden könnten.
Und Jargstorff ist sich sicher: „EbAV können und wollen beim weiteren Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge eine zentrale Rolle spielen. Dafür benötigen sie jedoch verlässliche und angemessene regulatorische Rahmenbedingungen. Dies gilt auch mit Blick auf die Weiterentwicklung der EbAV-II-Richtlinie.“
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