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Reinhard Dehlinger im Gespräch zu den anstehenden Rentenreformen:

„Dieser Termin ist unrealistisch“

Als Ex-BVK-Vorstand und Aktuar kennt er die Herausforderungen der Entwicklung und Steuerung großer Vorsorgeeinrichtungen bestens – und erklärt: wo die Pläne Stärken und Schwächen haben, inwiefern gut verdienende Männer den Steuerzahler viel Geld kosten, von wem keine Lösungen zu erwarten sind, welchen Zeitrahmen er für machbar hält, welche Kosten zu erwarten sind, was beim Rentenalter nötig wäre, mit welchem Deal man die Reform retten könnte und mehr …

Reinhard Dehlinger, Rückblick: als die ASK ihren Bericht vorlegte und Politik wie Medien sich überschlugen vor Begeisterung? „Gesamtkunstwerk“. „Wird im Herbst umgesetzt“. Tja, und nun? Drei Wahlniederlagen später scheinen die Koalitionäre plötzlich sichtlich weniger enthusiastisch, und die Risse werden immer größer. Und jetzt noch der Rückzug der Bärbel Bas. Meine Skepsis an der Sache hat zwei Facetten. Die erste ist eine politische: dass diese Koalition sehr bald andere Sorgen hat, als weitere Großbaustellen in der Altersvorsorge aufzumachen; und außerdem sind ihre Schnittmengen viel zu gering. Was denken Sie?

Die Empfehlungen der ASK haben Stärken und Schwächen. Positiv – wenn auch sehr spät – ist der Einstieg in die Kapitaldeckung durch die gesetzliche Kapitalrente. Sie wird ab Ende der 2040er Jahre zu einem Anstieg des Rentenniveaus führen, wenn Umlagen- und Kapitalrente addiert werden.

Für die Entlastung des Bundeshaushalts ist es notwendig, die Rente mit 63 abzuschaffen. Dieses Privileg für gut verdienende Männer mit hohen Rentenansprüchen kostet die Steuerzahler jährlich runde 13 Mrd. Euro.

Reinhard Dehlinger

Reinhard Dehlinger ist Aktuar (DAV) und war bis 2018 Vorstandsmitglied der Bayerischen Versorgungskammer und Bereichsleiter der Bayerischen Ärzteversorgung in München.

Besser als keine Rentenreform ist es, die Empfehlungen der ASK in dieser Legislaturperiode vollständig umzusetzen. Von der Regierung nach der nächsten Bundestagswahl 2029 erwarte ich keine Lösungen für die Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung.

Nun gut, ich habe aber noch eine zweite Skepsis in petto, und diese betrifft die Technik, konkret bei der geplanten Kapitalrente. Und das hat auch mit Ihnen zu tun: Schon bei Lindners Versuch der damals sog. „Aktienrente“schätze ich und belegten Sie, dass es für diesen Staat ein echtes Hindernis ist, Dutzende Millionen individueller Fonds-Accounts aufzubauen und zu betreiben – zumindest in den avisierten Zeitfenstern. Sehen Sie das bei der Kapitalrente weiterhin so?

Die Erhebung von Beiträgen in die Kapitalrente sollte laut ASK zügig, idealerweise ab 2028, eingeleitet werden. Dieser Termin ist unrealistisch. Bisher ist kein Plan für die Umsetzung der Kapitalrente bekannt. In den Medien wird lediglich über die Fondsverwaltungsgesellschaft diskutiert, die die Gelder der gesetzlich Versicherten in Fonds anlegt. Mitarbeiter der DRV reisen im Herbst nach Schweden, um die Verwaltung der Prämienrente zu studieren.

Reisen bildet.

Das ist zu hoffen. Bei der Kapitalrente sind rd. 40 Mio. individuelle Kapitalkonten für die aktiven Beitragszahler zu führen.

„Eine Verwaltung unter dem Dach der DRV Bund halte ich rechtlich für ausgeschlossen.“

Die Guthaben der Kapitalkonten sind als Eigentum der Versicherten grundgesetzlich geschützt. Eine Verwaltung unter dem Dach der DRV Bund halte ich deshalb rechtlich für ausgeschlossen. Die Ausgliederung der Kapitalrente in eine selbständige öffentliche Versorgungseinrichtung ist notwendig, um die Guthaben vor staatlichem Zugriff zu sichern. Die Versorgungseinrichtung ist mit Eigenkapital auszustatten. Ihre Bilanz dient als Nachweis, in welchen Fonds die Gelder der Versicherten angelegt sind und wie die Fonds performed hab en. Als staatliche Aufsicht kommt nur die BaFin in Frage.

Die DRV ist ja eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie halten den Schutz einer eigenen Einrichtung gleichwohl für unerlässlich, v.a. wegen der Größenordnungen an echtem Geld und nicht an Umlage, welche dann dort vorliegen, nehme ich an?

Genau. Auch die ASK spricht in ihren Empfehlungen an, dass „das angelegte Kapital vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden muss“. Rechtlich sind die Guthaben m.E. Eigentum der Versicherten. Diese zahlen die Hälfte der Beiträge selbst, und die Beiträge werden nicht unmittelbar für die Auszahlung der Renten verwendet wie im Umlageverfahren, sondern am Kapitalmarkt angelegt.

„Für die Betreuung ist eine vierstellige Zahl von Mitarbeitern erforderlich.“

Bei einem Beitragssatz von 2% ergeben sich Beiträge für die Kapitalrente im Jahr 2033 ca. 45 Mrd. Euro mit jährlichem Wachstum von 3%. Durch die Anlage in Aktienindexfonds wachsen die Kapitalerträge dynamisch. Es ist realistisch, dass das gesamte Anlagekapital aller Versicherten bis 2050 auf 2 Bio. Euro, also 2.000 Milliarden Euro, anwächst. Diese gewaltige Summe weckt Begehrlichkeiten künftiger Bundesregierungen, z.B. Staatsschulden durch den Zugriff auf die Guthaben der Versicherten zu tilgen.

Klingt nach „Sondervermögen“.

Zum Beispiel. Und der Bundestag könnte beschließen, den Versicherten Rentenpunkte im Umlageverfahren entsprechend der Höhe ihres Guthabenstands zuzusagen und im Gegenzug alle Guthaben der Versicherten einzuziehen. Die Renten für die Rentenpunkte würden erst später ausgezahlt. Dies ist die Problemstellung.

Ich habe eine bessere Idee: Er lässt die Mittel per Gesetz zwangsweise in 30jährige Bundesanleihen investieren, die sind ja sogar „mündelsicher“.

Oder das. Aber noch kurz zur DRV Bund: Diese ist formal eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie wird aber wie eine Behörde behandelt. In der juristischen Fachsprache ist die DRV mittelbare Staatsverwaltung. Wenn die Guthaben der Kapitalrente bei der DRV Bund geführt würden, wäre die Hürde für einen staatlichen Zugriff niedrig, wenn ein Bundesgesetz das beschließt. Technisch noch erleichtert würde der Zugriff durch die gemeinsame Buchhaltung des Umlageverfahrens und der Kapitalrente.

Die Guthaben wären als Eigentum der Versicherten also sicherer, wenn man die Kontoführung mit den Guthaben aus der DRV Bund in ein anderes öffentliches Unternehmen mit Eigenkapital und Bilanzierung ausgliedert. Dafür kommt eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Frage. Diese wäre eine rechtlich selbstständige juristische Person des öffentlichen Rechts, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe dauerhaft erfüllt. Sie würde durch einen Vorstand und einen Verwaltungsrat vertreten.

Gut, eine eigene Anstalt also. An sich sollte das aber machbar sein, oder nicht?

Ja, dieser Teil der Umsetzung ist Standard. Er kann jedoch Zeit bis Ende 2027 in Anspruch nehmen. Weiter ist eine Geschäftsleitung für die Versorgungseinrichtung einzusetzen und ein Projektteam hochqualifizierter Fachkräfte aufzustellen. Die DRV selbst wird voll ausgelastet sein, die Empfehlungen der ASK umzusetzen, die das Umlageverfahren und die Reorganisation der DRV betreffen. Fachkräfte für das Projektteam mit öffentlichen Angestelltentarifen in kurzer Zeit zu finden, ist herausfordernd. Im Übrigen sind alle betrieblichen Funktionen einer Versorgungseinrichtung aufzubauen. Für die Betreuung von 40 Mio. Beitragszahlern ist eine vierstellige Zahl von Mitarbeitern erforderlich.

Und meine Skepsis bezüglich der Fonds-Accounts?

Nun, in der Realität sähe das Ganze so aus: Auf 40 Mio. individuelle Konten gehen monatlich Beiträge ein, die bei dem KENFO, dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Versorgung, in Fonds angelegt werden. Von Beginn an ist monatlich mit rd. 10.000 Änderungen der Konten zu rechnen, weil Versicherte sterben, erwerbsgemindert werden, in Rente gehen oder ihre eingezahlten Beiträge zurückverlangen. Die Beitragseinnahmen der Versorgungseinrichtung betragen im vierten Jahr nach dem Starttermin über 40 Mrd. Euro.

„Selbst 2030 ist als Starttermin ehrgeizig.“

Die Projektgruppe muss zuvor den Kauf eines Verwaltungssystems für die Kontenführung einschließlich Rentenauszahlungsphase öffentlich ausschreiben, die Angebote prüfen und ein System auswählen. Das System ist an die Anforderungen der Kapitalrente anzupassen und zu testen. Das Verwaltungssystem wird mit den IT-Systemen der DRV und des KENFO vernetzt. Diese Aufgaben werden sich über das gesamte Jahr 2028 bis nach 2029 hinein erstrecken.

Moment, da Sie nur vom KENFO sprachen: In Schweden ist es doch so, dass es nicht nur den AP7 gibt, sondern ein ganzes Universum zertifizierter, privater Fonds, die jeder persönlich auswählen kann. Der AP7 ist nur die – populäre – Default-Lösung!

Für die Beitragszahler, die nicht in den öffentlichen Fonds einzahlen wollen, empfiehlt die ASK eine möglichst begrenzte Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer, privater Anbieter zur Auswahl, soweit die Fonds die strengen Kriterien erfüllen.

Und das alles neben dem laufenden Rentenalltag, der ebenfalls Veränderungen unterliegt.

Genau. Ich schließe aus dem Aufwand für die Umsetzung, dass die Kapitalrente nicht zum 1. Januar 2028 starten wird. Selbst der 1. Januar 2030 ist als Starttermin unter den Bedingungen staatlichen Handelns ehrgeizig.

Und ein verspäteter Starttermin birgt ein besonderes Risiko für die Steuerzahler:

Was? Also für mich? Wieso denn das?

Weil die ASK die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung empfiehlt. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der Kapitalrente profitieren, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird ein Rentenniveau von 48% auch ab 2032 sichergestellt. Und diese Kosten des Übergangsfaktors sollen durch Bundeszuschüsse aus Steuermitteln finanziert werden.

Also NOCH mehr Steuerzuschuss?

Ja. Die Steuerzahler überweisen bereits in diesem Jahr rd. 130 Mrd. Euro an die Rentenversicherung, ca. ein Viertel des Bundeshaushalts. Bereits nach heutigem Stand wird der gesamte Bundeszuschuss im Jahr 2040 auf rd. 200 Mrd. Euro anwachsen. Wenn dann noch hohe Niveauzuschläge dazukommen, weil sich der Start der Kapitalrente verschiebt, werden die Steuerzahler für die Rentenversicherung extrem beansprucht.

Wunderbare Vorstellung. Und umsonst gibt’s die Verwaltung der Kapitalrente auch nicht.

Nein. Laut ASK sollen für die Kapitalrente effektive Kosten von 0,1% der Fondsguthaben angestrebt werden. Das entspricht den Verwaltungskosten, die in die Prämienrente in Schweden eingerechnet sind.

„Behörden arbeiten im Allgemeinen weniger effizient als die Privatwirtschaft.“

Die niedrigen Gebühren in Schweden sind möglich, weil der staatliche Pensionsfonds AP7 – sicher gute 150 Mrd. Euro schwer – rd. 90% der Gelder in Indexfonds anlegt. Bei hohem Anlagevolumen zahlt er lediglich eine Gebühr von 0,01% bis 0,02% der Fondsguthaben an die Indexfonds. Was die Verwaltung der Fondskonten und die Rentenauszahlung betrifft, dürfte es schwierig sein, die niedrigen Gebühren der schwedischen Rentenversicherung zu erreichen.

Warum das?

Behörden arbeiten im Allgemeinen weniger effizient als die Privatwirtschaft. Und im Vergleich zu Schweden hat der deutsche Staat Rückstände in der IT und der Digitalisierung. Tatsache ist, dass die Verwaltungskosten der DRV in diesem Jahr 5,9 Mrd. Euro betragen. Dies entspricht – in Bezug auf die richtige Bezugsgröße, nämlich die Summe der Beiträge (!) – einem Verwaltungskostensatz von 1,8%. Die Allianz LV kommt 2025 auf 1,0% in der Verwaltung.

Bei zwölfmal so hohen Beitragseinnahmen wie die Allianz LV sollte man – selbst wenn dieser Vergleich nicht zur Gänze scharf ist – erwarten können, dass die DRV effizienter arbeitet. Das ist aber nicht der Fall.

Und noch ein Wort zu den Kostenzuschlägen für die Verwaltung. Die Politik verwendet Zuschläge in Prozent des Fondsguthabens. Diese sind für die internen Kosten eines Fonds angemessen. Für die Verwaltung der Fondskonten einschließlich der Rentenauszahlung sind sie jedoch ungeeignet. Ein jährlicher Zuschlag von bspw. 0,5% des Aktienfondsguthabens ist anfänglich sehr gering. In Prozent des jährlichen Beitrags wächst er exponentiell, langfristig auf rd. 30%. Verwaltungskostenzuschläge in Prozent des Beitrags sind besser geeignet als in Prozent des Fondsguthabens, um die tatsächlichen Verwaltungskosten abzubilden.

Kurzer Säulenwechsel zwischendurch: Das bereits in Kraft getretene AltersvorsorgereformG sieht vor, dass ein öffentlicher Träger einen eigenen Standarddepot-Vertrag als AVD anbieten kann. Ich rate dem Gesetzgeber hiervon ab, und zwar ausdrücklich: Die Produkte sind ausreichend reguliert, ein staatliches AVD ist daher gar nicht nötig. Das wäre wie besprochen schon bei der Kapitalrente anspruchsvoll genug, doch hier im AVD besteht noch nicht einmal irgendeine Notwendigkeit hierzu. Das wird auch dadurch belegt, dass das in der Frühstartrente ja gerade nicht vorgesehen ist, warum dann also im AVD?

Beim staatlichen AVD tritt der Staat in Konkurrenz zu privaten Anbietern. Deshalb hat er m.E. rechtlich die gleichen Anforderungen zu erfüllen wie die Unternehmen. Dies betrifft z.B. Versicherungsbedingungen und Informationspflichten.

„Ich schätze hier ebenfalls einen Starttermin nicht vor 2030.“

Es stellen sich auch vertriebliche Anforderungen. Der Staat muss für sein Produkt werben. Die Realisierung des staatlichen AVD in der beschriebenen Versorgungseinrichtung wird nicht weniger aufwendig sein als bei der Kapitalrente. Ich schätze hier ebenfalls einen Starttermin nicht vor dem 1. Januar 2030.

Zu diesem Termin wird aber ein sehr großer Marktanteil durch die privaten Anbieter, die zum 1. Januar 2027 bereits in den Startlöchern stehen, verteilt sein. In der Tat, der Staat wäre gut beraten, das AVD privaten Anbietern zu überlassen.

Die staatliche Frühstartrente ist durch die Normierung auf 10 Euro Monatsbeitrag pro Kind einfacher zu verwalten. Aber auch sie muss später auf die Versorgungseinrichtung übertragen werden, da z.B. freiwillige Zuzahlungen der Eltern möglich sind.

Zurück zu den Kommissions-Vorschlägen: Die ASK schlägt vor, das Renteneintrittsalter von 2031 bis 2041 um 6 Monate auf 67,5 Jahre entsprechend der Erhöhung der Lebenserwartung der Bevölkerung bei Geburt zu erhöhen. Sie halten diesen Vorschlag für nicht sachgerecht. Warum nicht?

Die Veränderung der Lebenserwartung der Bevölkerung bei Geburt, zwei Drittel davon für die Beitragszahler angerechnet, ist kein geeignetes Maß für die Erhöhung des Rentenalters. Ich vermute, dass die geringe Erhöhung des Rentenalters um 6 Monate der Preis für die Abschaffung der Rente mit 63 war. Der Vorschlag berücksichtigt jedoch nicht die Belastung durch die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1969 und die darauf folgende niedrige Geburtenrate von 1,4 Kindern pro Frau. Für ein langfristiges, finanzielles Gleichgewicht des Umlageverfahrens ist eine dauerhafte Geburtenrate von annähernd 2,1 Kindern pro Frau notwendig.

„Man könnte die Kapitalrente durch die Beitragsersparnis fast vollständig finanzieren.“

Im Jahr 2025 kommen auf einen Rentner drei Beitragszahler, 2040 sind es nur noch zwei. Um diese massive Verschlechterung des Altenquotienten zu kompensieren, müssen die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung erhöht und die Rentenausgaben vermindert werden. Dies kann in erster Linie nur über eine deutliche Erhöhung des Rentenalters nach 2031 geschehen.

Besser wäre also was?

Das Finanzierungsproblem der Rentenversicherung würde weitgehend gelöst, wenn das Rentenalter von 2032 bis 2043 um 2 Jahre auf 69 Jahre erhöht wird. Das Rentenalter würde also in diesem Zeitraum – wie derzeit – jährlich um 2 Monate angehoben.

Der positive Effekt: Legt man Faktoren aus dem Bericht der ASK zugrunde, steigt das Rentenniveau bei vorsichtiger Schätzung während dieses Zeitraums grob um 1,5 Prozentpunkte, und der Beitragssatz der Rentenversicherung sinkt um 1,5 Prozentpunkte. Also könnte man die Kapitalrente durch eine derartige Beitragsersparnis fast vollständig finanzieren.Außerdem würden die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung abnehmen.

Zuletzt hat Prof. Fuest, Präsident des IFO-Instituts, in der FAZ angemahnt, das Rentenalter stärker als um 6 Monate zu erhöhen. Wenn man angesichts der derzeitigen Regierungs koalition realistisch bleibt, schlage ich folgenden Deal vor:

Die SPD möchte die Abschaffung der Rente mit 63 abschwächen bzw. zeitlich strecken. Als Gegenleistung sollte die CDU/CSU fordern, das Renteneintrittsalter von 2032 bis 2043 um 1 Jahr auf 68 Jahre anzuheben. Diese Maßnahme würde das Rentenniveau immerhin um 0,75 Prozentpunkte steigern und den Beitragssatz zur Rentenversicherung um 0,75 Prozentpunkte vermindern.

Sie hatten hier gefordert: „Die DRV Bund braucht einen Chefaktuar!“ Halten Sie daran fest?

Ja. Der jährliche Rentenversicherungsbericht gibt keinen Aufschluss über die Höhe des gesamten Bundeszusch usses zur Rentenversicherung und seine langfristige Entwicklung. Er beträgt in diesem Jahr die oben erwähnten rd. 130 Mrd. Euro, und steigt bis 2040 überproportional weiter an. Der Bundesrechnungshof sieht laut FAZ die Gefahr, dass unter ungünstigen Umständen im Jahr 2040 fast die Hälfte aller Steuereinnahmen des Bundes für Rentenausgaben verbraucht werden. Derzeit sind es rund 30%.

Was kann ein Aktuar da tun?

Ein unabhängiger Chefaktuar der Rentenversicherung kann wie in Kanada und den USA jährlich in einem Aktuarbericht über die Finanzlage der Rentenversicherung berichten und in langfristigen Pro jektionen die Entwicklung des Rentenniveaus, des Beitragssatzes, der Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung und des gesamten Bundeszuschusses als Saldo darstellen.

Der Chefaktuar kann Reformen versicherungsmathematisch bewerten und der Regierung frühzeitig Handlungsbedarf aufzeigen. Die Regierung behält die Entscheidungsgewalt. Die Aufgabe des Chefaktuars ist messen, projizieren, informieren, warnen, beraten.

„Die Funktion des Verantwortlichen Aktuars ist m.E. ebenfalls notwendig.“

In jedem Fall sind Aktuare der DRV bei der Kapitalrente und dem staatlichen AVD erforderlich. Dort sind lebenslange Renten vorgesehen, die aus den Guthaben bei Renteneintritt versicherungsmathematisch berechnet werden. Die Aktuare benötigen dafür Generationensterbetafeln der Rentenversicherung. Sie müssen auch die Überschussbeteiligung in der Leistungsphase kalkulieren, da die Guthaben der Versicherten nach Rentenbeginn in der Versorgungseinrichtung verbleiben und vorsichtig anzulegen sind. Die Funktion des Verantwortlichen Aktuars ist m.E. ebenfalls notwendig.

Apropos Aktuar: Mir ist aufgefallen, dass unter den 13 ASK-Mitgliedern kein einziger dabei war.

Um die langfristige Entwicklung der Rentenversicherung beurteilen und Rentenreformen finanziell bewerten zu können, sind neben demographischen und ökonomischen Annahmen auch Schätzungen der biometrischen Entwicklung in der Zukunft erforderlich. Man denke nur daran, dass sich die Rentendauer wegen der zunehmenden Langlebigkeit von 1960 bis heute von 9 auf über 20 Jahre mehr als verdoppelt hat.

Aktuare können die Entwicklung der Sterblichkeit der Rentner und Rentnerinnen wie auch der Witwen und Witwer mit Hilfe von Generationensterbetafeln der Rentenversicherung gut abschätzen. Aktuare sind dafür ausgebildet, Demografie, Ökonomie und Biometrie in ein Modell zu packen und den Politikern sehr verlässliche Schätzungen für die langfristige Entwicklung der Rentenversicherung zu liefern. Mit diesen Informationen könnten die Politiker bessere Entscheidungen treffen.

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