Die Frage nach dem Umgang mit Pensionsrisiken wird die gesamte deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren sichtlich intensiver beschäftigen. Jüngst haben Experten das Thema in einem Webcast auf LEITERbAV diskutiert, rund um die Aspekte Insolvenzsicherung, Rentnergesellschaft, IAS 19 und BetrAVG 16 – und mehr …
„Aktives Management von Pensionsrisiken: Lösungsansätze, Hintergründe, Ausblicke“ lautete der Titel des zeitgemäßen WebCast Live-Events, das KPMG und LEITERbAV mit Experten am 11 Mai vor mehreren hundert Online-Gästen abhielten.
Im Nachgang dokumentiert LEITERbAV heute kurz und gerafft nur die wichtigsten Aussagen der Teilnehmer:
Hans H. Melchiors, Vorstand a.D. des PSV Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln: „Das deutsche System der Pensionssicherung im aktuellen Wirtschaftsumfeld.“
„Die Frage einer risikoorientierten PSV-Prämie ist in der Vergangenheit mehrfach diskutiert worden und steht derzeit nicht auf der Tagesordnung. CTAs operieren mit nicht beaufsichtigter Kapitalanlage, sind frei in der Anlage und oft volatiler als Versorgungseinrichtungen. Hinzu kommt, dass derzeit Tendenzen bestehen, bei Liquiditätsengpässen das CTA-Vermögen wieder zurück in das Unternehmen zu führen. Auf dieser Basis kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich im Insolvenzfalle des Unternehmens um eine fest zu definierende Kapitalgröße handelt, welche die Kosten für den PSV mildert.
„Man kann optimistisch sein, dass der PSV-Beitrag 2021 nicht den diesjährigen übersteigt, vielleicht sogar leicht darunter bleibt.“
Die nun wieder geltende Insolvenzantragspflicht dürfte eher kleinere Unternehmen betreffen. Selbst wenn es hier nun zu mehr Insolvenzen kommen sollte, dürfte dies sich nicht sehr stark auf den PSV-Beitrag auswirken. Man kann optimistisch sein, dass der PSV-Beitrag 2021 nicht den diesjährigen übersteigt, vielleicht sogar leicht darunter bleibt.
Grund sind die derzeitig niedrigen Insolvenzzahlen und die aktuell noch starke Unterstützung der Bundesregierung für mittelgroße und große Unternehmen, die meist eine deutlich höhere Durchdringung mit bAV haben. Aber entscheidend werden dann die tatsächlichen Insolvenzen des zweiten Halbjahres sein.
Im Rahmen der Sanierungsbemühungen vor einer Insolvenz kann auch der PSV ein Ansprechpartner sein, allerdings darf eine Sanierung nicht auf Kosten der Insolvenzsicherung und damit deren Mitglieder umgesetzt werden.
Das System der Insolvenzsicherung ist eine Einrichtung der sozialen Sicherung. Dies hat die aktuell übernommene Sicherung von Pensionskassenzusagen gezeigt. Allerdings darf es nicht missbräuchlich genutzt werden. Versuchen, die im BetrAVG vorgesehene sog. Besserungsklausel in einer Insolvenz auszuhebeln, tritt der PSV entschieden entgegen, führt rechtliche Klarstellungen herbei oder, falls dies nicht genügt, regt gesetzgeberische Initiativen an. So ist z.B. in der InsO nun vorgesehen, dass der PSVaG eine eigene Gruppe im Insolvenzverfahren bildet, wenn er nicht darauf verzichtet.
Bei Abspaltung von Altersversorgungsansprüchen auf eine Rentnergesellschaft ist von Anfang an eine solide Kapitalausstattung erforderlich. Gemäß BAG sind die Mittel auch so zu bemessen, dass für mindestens 20 Jahre die Rentenanpassung sichergestellt ist und der Rechnungszins den aktuellen und erwarteten Zinssätzen entspricht. Es handelt sich um ein versicherungsähnliches Risikogeschäft. Bei der Bewertung der Aktiva und Passiva ist, ähnlich wie bei einer Versicherung, entsprechende Vorsicht geboten. Ohne Zweifel sind auch der Beitrag für den PSV und die gesamte laufende Verwaltung mit ihren Kostenanpassungen einzukalkulieren.“
Georg Thurnes, Geschäftsführer der ThurnesbAV GmbH, München, und Vorsitzender des Vorstands der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Berlin: „Arbeitgeber, Unternehmen und ihre typologisierten bAV-Strategien: Pensionsrisiken deutscher Unternehmen – Status quo und Ausblick.“
„Risiken sind notwendiger Bestandteil unternehmerischen Handelns. Man sollte die Risiken kennen und entscheiden, ob man sie tragen will oder nicht – und dann entsprechend handeln.
In der bAV sind die traditionellen Risiken v.a. diejenigen betreffend Langlebigkeit, Inflation, Zins, Bilanz- und GuV, Liquidität, aber auch Compliance und Reputation.
Ich behaupte, dass sich durch Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Kompetenzen die meisten dieser Risiken managen lassen, zumindest die Zukunft betreffend. Hinsichtlich des Altbestands an Zusagen tut man sich in mancherlei Hinsicht allerdings schwer – aber auch hier gibt es in Teilbereichen Lösungen.
„Die bAV radikal los werden wollte erfreulicher Weise kaum ein Teilnehmer.“
Zu den genannten Risiken tritt nicht selten auch ein HR-Risiko, resultierend aus der Frage, ob man die bAV als Instrument im sog. War for Talents braucht. Während fast ¾ der Teilnehmer des Webcasts diese Frage in einer Umfrage bejahten, habe ich die Erfahrung gemacht, dass dies über Talente, Sektoren und Branchen sehr unterschiedlich sein kann.
Tendenzen und Beobachtungen zu drei exemplarischen Risikogruppen sind folgende:
– Design des Pensionsplans: Trend zu wertpapiergebundenen Zusagen und Interesse an der reinen Beitragszusage, Erhöhung der Dotierungsflexibilität trotz steuerlicher Nachteile, Kapital statt Rente, ergänzende Teilkapitalisierung, Kapitaloptionen.
– Compliance und Administration: Strukturierte interne Leitlinien, Benchmark-Studien, organisierter Erfahrungsaustausch, Delegation und Ausgliederung von Teilaufgaben an Spezialisten.
– Bilanz-, Erfolgs- und Liquiditätsrisiken: strukturiertes Controlling und Steuerung von Bewertungsparametern, Abfindung / Kapitalisierungsoption, Funding mit Kapitalanlagen. Typische Motive für ein solches Funding sind Liquiditätsvorsorge, ergänzender Insolvenzschutz, Kennzahlenverbesserung. Die Umsetzungsoptionen – mit unterschiedlichem Grad der Ausgliederung – sind Treuhandmodelle, Übertragung auf Pensionsfonds und Ausgliederung in sog. Rentnergesellschaften.
Die abschließende Umfrage im Webinar ergab, dass die Teilnehmer mehrheitlich den Rechnungszins (HGB und EStG) bei Direktzusagen auf der politischen Dringlichkeitsliste sehen, gefolgt von erleichtertem Zugang zur reinen Beitragszusage auch ohne Tarifvertrag. Die bAV radikal los werden wollte erfreulicher Weise kaum ein Teilnehmer.“
Andreas Johannleweling, Head of Pension Assessment Group, Financial Services, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln: „Aktives Management von Pensionsrisiken: Gängige und innovative Maßnahmen zur Reduktion von Risiken aus Pensionsverpflichtungen im Vergleich zueinander – bilanzielle und ökonomische Implikationen.“
„Am Markt sind die Auslagerungsmöglichkeiten von Direktzusagen vielfältig: Vom reinen Finanzierungsvehikel CTA über den echten Durchführungsweg Pensionsfonds bis hin zur finalen arbeitsrechtlichen Abspaltung in eine Rentnergesellschaft.
„Im internationalen Umfeld ist ein teilweises Settlement bei Rentnern oder die Umwandlung eines Leistungsplans in einen Beitragsplan überhaupt nicht ungewöhnlich.“
Hinsichtlich der Risikoübertragung auf einen Dritten unterscheiden sich mögliche Vehikel deutlich. Hinsichtlich der bilanziellen Folgen ist eine genaue Analyse erforderlich, welche Risiken vom Bilanzierenden weiterhin getragen werden.
Die durch nationales Umwandlungsrecht geschaffene Rentnergesellschaft sieht zunächst wie eine deutsche Kuriosität aus. Im internationalen Umfeld ist aber ein teilweises Settlement bei Rentnern oder die Umwandlung eines Leistungsplans in einen Beitragsplan überhaupt nicht ungewöhnlich. Deshalb lässt sich der beim Abspaltenden verbleibende gesetzliche und ggf. vertragliche Haftungsumfangs gut in die bestehenden Detailregelungen von IAS 19 einordnen und kann dort wie in einem Entscheidungsbaum sachgerecht abgebildet werden.
Beschränkt sich der abgebende Arbeitgeber z.B. ausschließlich auf seine unvermeidliche gesetzliche Haftung für die Versorgungszahlungen der nächsten zehn Jahre nach der Abspaltung bzw. Ausgliederung, sind alle erst ab dem elften Jahr möglichen Pensionszahlungen als Partial Settlement im Sinne von IAS 19 zu werten.“
Dirk Popielas, Geschäftsführer der Deutschen Betriebsrenten Holding, Frankfurt am Main: „Die Rentnergesellschaft mit Verkauf an einen Spezialisten als finale Pension-De-Risking-Lösung.“
„Mit der Rentnergesellschaft steht ein modernes flexibles Instrument zur Fortsetzung und bis zur Finalisierung der Pension De-Risking Journey zur Verfügung. Die flexible Gestaltung der Transaktion ermöglicht die Abbildung der individuellen Unternehmenssituation.
Durch Kapitalunterlegung wird die dabei dauerhafte und nachhaltige Sicherstellung aller Verpflichtungen gewährleistet. Die Rentnergesellschaft bietet Unternehmen über die Zeit die Möglichkeit einer finalen wirtschaftlichen und rechtlichen Enthaftung.
„Die Rentnergesellschaft ermöglicht Unternehmen, nicht mehr kerngeschäftsrelevante künftige Risiken aus Altzusagen fair auszufinanzieren und mit verbesserten Finanzkennzahlen attraktivere Finanzierungskonditionen und Bewertungen zu erzielen.“
Pensionszahlungen und deren Dynamik gem. §16 BertAVG werden von künftigen unternehmerische Risiken entkoppelt. Umfangreiche Sicherungsmechanismen (CTA, PSVaG, Kapitalunterlegung etc.) bleiben bestehen bzw. werden geschaffen.
Die Rentnergesellschaft ermöglicht Unternehmen, nicht mehr kerngeschäftsrelevante künftige Risiken aus Altzusagen fair auszufinanzieren und mit verbesserten Finanzkennzahlen attraktivere Finanzierungskonditionen und Bewertungen zu erzielen; dies schafft mehr Freiräume für die unternehmerische Weiterentwicklung.“
Moderator Jan Leiding, Partner, Deal Advisory, Financial Services, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln: „Schwierige (volks-)wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Pensionspläne.“
„Unser Fazit: Durch unsere Vernetzung im Markt sprechen wir regelmäßig mit Entscheidungsträgern und wissen daher, dass das Thema „Management von Pensionsrisiken“ für viele Unternehmen von hoher Bedeutung ist. Durch den enormen Hebel des Zinsniveaus und durch die Ungewissheit bei der weiteren Verbesserung der Lebenserwartung sowie den Folgen auf die Pensionsrückstellungen lässt sich das Thema nicht länger ignorieren. Vielmehr erscheint ein aktives Management ratsam.
In Kooperation mit LEITERbAV haben wir diese Veranstaltung organisiert, um den entsprechenden Fach- und Führungsadressatenkreis zu erreichen und freuen uns sehr darüber, dass die Veranstaltung mit über 250 Teilnehmern gut angenommen worden ist.“
Die Handouts der Referenten finden sich konsolidiert hier.