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Die Arbeit an einem europäischen Rentenaufzeichnungssystem:

Tietiewaipie-i ante portas?

 

Mit „Track and Trace Your Pension in Europe” hat die Europäische Kommission ein Projekt eingeleitet, bei dem sich am Ende auch für Arbeitgeber und EbAV technische Herausforderungen mit regulatorischen paaren könnten. Erste Schritte sind getan, vieles ist noch unklar.

 

 

Zur Genese eines Projektes

 

Schon in ihrem Weißbuch für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten hatte sich die Europäische Union die Förderung von Pensions- und Rentenaufzeichnungsdiensten auf die Fahnen geschrieben. Dies soll zum einen in der Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie berücksichtigt werden, zum anderen nennt das Weißbuch ein Pilotprojekt zur grenzüberschreitenden Aufzeichnung von Anwartschaften. Im Oktober 2012 hat die Europäische Kommission dann eine Ausschreibung veröffentlicht, die mögliche Lösungen für einen europaweiten Aufzeichnungsdienst sondieren sollte. Ziel der Initiative ist es, Arbeitnehmern einen besseren Überblick über die erworbenen (betrieblichen) Ansprüche zu geben.

 

Ein Konsortium aus sechs Rentenanbietern respektive -dienstleistern aus den Niederlanden, Dänemark und Finnland entwickelt daher seit Juni 2013 allgemeine Empfehlungen für die Entwicklung eines europäischen Rentenaufzeichnungsdienstes. Das Konsortium des Projektes „Track and Trace Your Pension in Europe” – kurz: TTYPE – hat dazu eine EU-weite Umfrage durchgeführt und schon existierende Aufzeichnungssysteme in einzelnen Ländern untersucht. Zusätzlich hat es mehrere Expertenworkshops gegeben, und das TTYPE-Team hat verschiedene Länder besucht, um einen Überblick über die verschiedenen bAV-Systeme in der EU zu bekommen.

 

Das Projekt bezieht sich nicht nur auf EbAV, sondern auf die gesamte betriebliche Altersversorgung. Sollte ein solcher Aufzeichnungsdienst eingeführt werden, dürfte dies allein bei Direktzusagen und Unterstützungskassen über 85.000 Arbeitgeber betreffen.

 

 

Sinn und Unsinn eines EU-weiten Rentenaufzeichnungsdienstes

 

Aktuellen Zahlen der Kommission zufolge lebten und arbeiteten 2013 etwas mehr als 7 Millionen EU-Bürger in einem anderen als ihrem eigenen EU-Staat. Dies entsprach 3,3 Prozent der insgesamt Beschäftigten in der Union. Die Kommission erwartet, dass diese Zahlen in den kommenden Jahren weiter steigen werden und dementsprechend eine erkleckliche Anzahl von EU-Bürgern Betriebsrentenansprüche in mehreren Ländern haben wird. Insofern befürchtet man offenbar, dass so Mancher Unterlagen und Informationen zu diesen Ansprüchen verlieren könnte. Ein möglicher europäischer Aufzeichnungsdienst könnte Betroffenen helfen, diese wiederzufinden. Darüber hinaus soll ein solches Portal auch von Arbeitnehmern genutzt werden können, die verschiedene Ansprüche innerhalb eines einzelnen Mitgliedsstaates haben. Alle Arbeitnehmer mit mehreren Rentenansprüchen sollen so einen Überblick über ihre Zusagen erhalten und basierend darauf entscheiden können, ob ihre bisherige Vorsorge ausreicht oder ob sie zusätzlich vorsorgen wollen.

 

Die Grundidee des TTYPE-Projektes ist es daher, ein web-basiertes Portal einzurichten, das es Arbeitnehmern erleichtert, einen Überblick über ihre Rentenansprüche zu bewahren. Aus einem Vortrag des Konsortiums bei einem Expertentreffen letzten Mai in Brüssel geht hervor, dass das Projekt drei Anspruchsniveaus („Ambition Levels“) haben soll. Das erste Anspruchsniveau sieht vor, allgemeine Informationen zu den Rentensystemen in verschiedenen Ländern darzustellen. Hier könnten sowohl die jeweils nationalen Regelungen sowie die Besonderheiten von grenzüberschreitenden Ansprüchen erläutert werden. Darüber hinaus sollen Benutzer unter Berücksichtigung von Land, Beruf, Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses et cetera ihren „Rentenanbieter“ suchen können. Wird ein solcher gefunden, soll gegebenenfalls auch ein Link zur Website des jeweiligen Anbieters angegeben werden.

 

Level 2 soll es Arbeitnehmern ermöglichen, ihre verschiedenen Betriebsrentenansprüche über ein Portal zu finden. Der Benutzer soll sich hierfür einloggen. Das Portal sammelt dann die Informationen von verschiedenen Anbietern und zeigt sie dem Nutzer genauso, wie der Anbieter sie zur Verfügung gestellt hat. Level 3 geht über Level 2 hinaus, indem die eingespeisten Informationen in einer standardisierten Weise dargestellt und so Vergleiche möglich werden.

 

Um die Einführungskosten für das Projekt niedrig zu halten, soll soweit möglich auf existierende Plattformen zurückgegriffen werden. Der Log-In könnte möglicherweise ebenfalls über bereits existierende Portale passieren: Über die vernetzten einzelnen Anbieter könnten sich Benutzer dann in das europaweite System einloggen – damit müsste möglicherweise zumindest dort, wo bAV-Anbieter bereits online Portale anbieten, keine neue Log-In-Funktion geschaffen werden. Gleichwohl: Derartige Migrationen dürften technisch nicht einfach werden, und man muss schon fragen, welche IT-Aufgaben hier besonders auf kleinere EbAV unter Umständen zukommen könnten.

 

Der Datenschutz muss in diesem Bereich gleichermaßen für Arbeitnehmer und Anbieter respektive Arbeitgeber eine wichtige Rolle spielen. In der angedachten Architektur des Portals sollen verschiedene Instrumente genutzt werden, um rechtliche Bedenken in diesem Bereich auszuräumen. Zunächst sollen Daten nur mit dem expliziten Einverständnis des Nutzers an die europäische Plattform weitergeben werden. Dabei soll die europäische Plattform die Daten nicht speichern, sondern lediglich während einer Sitzung abbilden. Bei Beendigung der Sitzung sollen die Daten dann wieder gelöscht werden. Sofern der Nutzer dies möchte, können aber bestimmte Informationen (beispielsweise die Einwilligung, dass Daten in das europäische Portal übermittelt werden können) gespeichert werden, so dass die relevanten Informationen beim nächsten Besuch einfacher einzusehen sind.

 

 

TTYPE und die deutsche bAV

 

Bei einem Workshop Ende September 2014 traf sich ein Teil des TTYPE-Projektteams mit deutschen bAV-Stakeholdern. Ziel des Treffens war es, sowohl mehr über TTYPE zu erfahren als auch die Besonderheiten der deutschen bAV mit dem Projektteam zu diskutieren.

 

Als Besonderheiten des deutschen Systems wurde die Rolle des Arbeitgebers hervorgehoben und die Komplexität des deutschen bAV-Systems mit fünf Durchführungswegen und verschiedenen steuerlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Fragen an das Projektteam drehten sich vor allem um den Mehrwert und die Machbarkeit eines solchen Informationsportals: Ist die Zahl der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer groß genug, um eine europäische Lösung zu rechtfertigen? Wie viele Arbeitnehmer würden von dem Portal profitieren? Warum sollten sich grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer nicht an den Namen ihres Arbeitgebers erinnern? Wie sollen verschiedene Ansprüche in verschiedenen Währungen, mit verschiedenen Garantien, Eintrittsaltern et cetera verglichen werden? Auch Fragen hinsichtlich der Kosten (wer trägt die Einführungskosten, wer die laufenden Kosten?) und des Datenschutzes wurden nicht als hinreichend beantwortet angesehen.

 

 

Die nächsten Schritte

 

Das TTYPE-Team wird im November im Rahmen eines Expertentreffens die Grundzüge eines Geschäftsmodells mit Umsetzungsstrategie zur Diskussion stellen. Ein Abschlussbericht wird für März 2015 erwartet. Momentan sieht es nicht so aus, als würde die Kommission in diesem Bereich eine gesetzliche Regelung vorsehen. Wie sie aber letztendlich mit den Ergebnissen umgehen wird, ist derzeit noch offen. Jedoch könnte je nach Sachlage auf Arbeitgeber, EbAV und Anbieter beizeiten noch einiges zukommen. Die Tatsache, dass das Konsortium des Teams aus Rentenanbietern respektive -dienstleistern besteht, die deduktiv möglicherweise genau den Bedarf ermitteln könnten, den sie ermitteln wollen, sollte man im Auge behalten.

 

 

TTYPE auf der aba-Tagung

 

Track and Trace your Pension in Europe“ wird auch ein Thema der Allgemeinen Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung am 4. und 5. November 2014 in Köln sein. Doch neben europäischen Dingen wie TTYPE werden im Schatten des Doms auch nationale Themen diskutiert werden: Auf dem Programm stehen politische und fachliche Vorträge von Referenten unter anderem aus Sozialministerium und BaFin, aus Wissenschaft und von Praktikern.

 

Das Programm der aba-Herbsttagung findet sich hier.

 

 

Zur Anmeldung geht es hier.

 

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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