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PEPP-Experten gesucht (I):

EIOPA wants you – für zwölf Monate

Gestern EIOPA auf LEITERbAV, heute EIOPA auf LEITERbAV … Die europäische Aufsicht hat noch nie unter einem Mangel an Agilität gelitten – und es sieht nicht danach aus, als ändere sich daran etwas. Gestern nun hat sie das Parkett aufgefordert, sich bei ihr zu engagieren – zumindest für eine bestimmte Zeit.

 

Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat gestern eine Aufforderung zur Kandidatur für ein Expertengremium zur Paneuropäischen PEPP-Verordnung (PEPP) veröffentlicht.

 

Auf der Grundlage der bevorstehenden PEPP-Verordnung müsse die Behörde wesentliche politische und regulatorische Anforderungen für die wirksame Umsetzung der Verordnung ausarbeiten, schreibt die EIOPA. Die Verordnung verpflichte sie außerdem, bei der künftigen PEPP-Beaufsichtigung eine zentrale Rolle zu spielen – Befugnisse müssen definiert, technische Normen entwickelt, die Europäische Kommission betreffend delegierter Rechtsakte beraten werden; und das alles in Absprache mit EBA, ESMA und EZB.

 

Während PEPP sich auf der Zielgeraden im Trilog befindet, sucht die EIOPA in Sachen PEPP den Kontakt zum wahren Leben, denn:

 

Angesichts der politischen Perspektive, ein PEPP zu entwerfen, das qualitativ hochwertige Produktmerkmale rund um Informationen, risikomindernde Techniken und eine Kostenobergrenze für das Basic PEPP aufweist, kann die EIOPA durch Feedback und Unterstützung von Praktikern überlegene Lösungen finden und smarte politische Beratung entwickeln, die Anreize für finanzielle Innovationen zum Nutzen der europäischen Verbraucher schafft.“

 

Daher will man am Frankfurter Westhafen nun besagtes Expertengremium (neben den beiden Stakeholdergruppen) einrichten, das sich regelmäßige treffen soll – physisch oder elektronisch – um sich fachtechnisch auszutauschen. Im Kern sollen dabei stehen:

  • PEPP Key Information Document (KID)

  • PEPP Benefit Statement (PBS)

  • Kostenobergrenze für das Basic PEPP

  • Technik der Risikominderung.

 

Die EIOPA sucht „highly knowledgeable professionals with extensive practical experience of designing personal pension products“. Der Bewerbungsschluss ist Dienstag, der 21. Mai 2019, um 23:59 Uhr MEZ. Das Gremium soll seine Arbeit im Juni aufnehmen. Doch seine Halbwertszeit ist begrenzt: Wenn die PEPP-Verordnung umgesetzt ist, soll die Truppe wieder aufgelöst werden. Die EIOPA rechnet hier mit zwölf Monaten.

 

Weitere Einzelheiten zum Bewerbungsprocedere finden sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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