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Interview zur anstehenden EU-Regulierung (II) – aba/AKA:

Das Ende unserer Anlageverordnung und …

per Stresstest durch die Hintertür zu Solvency II? Ist der Änderungsbedarf wirklich so dringend? Könnte sich die EbAV-Regulierung in der Praxis derjenigen der Versicherer angleichen? Was kann die Kommission offenbar nicht nachvollziehen? Kommt man so zu mehr Real Assets? Könnten sich die Solva-Anforderungen bald (un-)regelmäßig ändern? Wer bekommt Mühlsteine und wer Flügel? Was könnte all das auch für die Träger bedeuten? All das und mehr bespricht der Herausgeber in einem mehrteiligen Interview mit Cornelia Schmid und Roberto Cruccolini.

Roberto Cruccolini, Cornelia Schmid, nach den grundsätzlichen Themen im ersten Teil reden wir heute v.a. über die Kapitalanlage. Die wird namentlich auch über den Stresstest bestimmt: Was ist denn seitens der Com bei den EK-Vorschriften und den Stresstests geplant, und wie bewerten Sie das? Wir haben doch die noch junge ERB, reicht das nicht? Droht hier eine Art Solvency II, also risiko-orientierte Strukturen?

Schmid: Ja, die nationalen Aufsichtsbehörden von Mitgliedstaaten müssen von EbAV mit DB-Systemen laut Art. 18a des Vorschlags der EU-Kommission mindestens alle drei Jahre einen Stresstest bzw. eine längerfristige Projektionsrechnung verlangen, sofern nicht Solvency-II oder ähnliche risikoorientierte Eigenkapitalvorschriften angewendet werden. Es werden Stress-Szenarien in der Richtlinie vorgegeben, die von der nationalen Aufsicht noch durch strengere Annahmen oder längere Projektionshorizonte verschärft werden können.

Und wenn man durchfällt?

Schmid: Besteht die EbAV diesen Stresstest nicht, muss sie einen …

DER VOLLSTÄNDIGE BEITRAG FINDET SICH AUF DER SCHWESTERPLATTFORM ALTERNATIVESINDUSTRIES HIER!

Anm. d. Red.: Zuweilen kommt es vor, dass in den Medien dieser Gruppe Beiträge erscheinen, die für die Leserschaft vonPENSIONSINDUSTRIES wie auch für die von ALTERNATIVESINDUSTRIES interessant sind (wobei es zwischen beiden Leserschaften ohnehin eine erhebliche Schnittmenge gibt). Wenn dies der Fall ist, wird in den Medien querverwiesen. Besagte Schnittmenge der Leserschaft erhält an solchen Tagen also – Pardon – zwei identische Newsletter.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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