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Koalitionsabgeordnete zum BRSG:

Bahn frei im Bundestag

Nachdem es vor kurzem noch nach einem Konflikt aussah, sind sich die drei Koalitionsparteien im Bundestag nun endgültig einig, den Regierungsentwurf zur bAV-Reform mitzutragen. In einigen Punkten satteln die Fraktionen drauf, doch substantiell ändert sich an der Reform nichts mehr.

 

Gestern in Berlin, Deutscher Bundestag: gut besuchte Pressekonferenz der Koalitionsfraktionen zur Einigung der Streitpunkte im BRSG. Auf dem Podium Karl Schiewerling, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Mast, die ebendiese Funktion in der SPD-Fraktion inne hat, und schließlich Stephan Stracke, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

 

Wurde jüngst noch von Widerstand aus der CSU gegen das zwingende Garantieverbot berichtet, hatte sich vergangene Woche jedoch schon angedeutet, dass das Verbot das Gesetzgebungsverfahren unbeschadet überstehen dürfte.

 

Stephan Stracke, Karl Schiewerling und Katja Mast (auf dem Podium mittig v.l.n.r.) auf der Pressekonferenz zum BRSG gestern im Bundestag.

Im Anschluss and die Pressekonferenz betonte Stracke gegenüber LEITERbAV ausdrücklich: „Der Entwurf des Paragrafen 244b Absatz 1 Nummer 1 VAG schreibt vor, dass unter anderem Pensionsfonds reine Beitragszusagen nur dann durchführen können, wenn sie dafür keine Verpflichtungen eingehen, die garantierte Leistungen beinhalten. Diese Regelung, die den Rahmen abdeckt, in dem eine Versorgungseinrichtung reine Beitragszusagen durchführen darf, ist im parlamentarischen Verfahren unverändert geblieben.“

 

Die Anlageentscheidungen und das Risikomanagement dagegen blieben in der Hand der Sozialpartner beziehungsweise der von ihnen gesteuerten Versorgungseinrichtungen, so der CSU-Abgeordnete weiter zu LbAV.

 

 

Die Änderungen

 

Dürfte die Reform damit hart am Regierungsentwurf am Mittwoch durch den Ausschuss und am Donnerstag mit 2. und 3. Lesung durch den Bundestag gehen, haben die Abgeordneten gleichwohl punktuelle Änderungen durchgesetzt, als da wären:

 

– Tarifexklusivität: Mittels einer Sollvorschrift werden die Tarifpartner ermahnt, die neuen Versorgungswerke auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen zu ermöglichen. Etwaige Kosten für nicht-tarifgebundene Beschäftigte müssen sachlich gerechtfertigt sein („keine sachlich unbegründeten Sonderkonditionen“). Besonders von Gewerkschaftsseite waren in der Vergangenheit solche Kosten bereits ins Spiel gebracht worden.

 

– Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen: Arbeitgeber werden bei Entgeltumwandlung verpflichtet, ihre Ersparnis pauschal zugunsten des Arbeitnehmers an die EbAV weiterzugeben (nicht bei Direkt- und U-Kassenzusagen). Im SPM ist diese Vorschrift zwingend, ansonsten tarifdispositiv. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2019 nur für ab dann neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Für den Bestand wird der Arbeitgeberzuschuss nach einer Übergangsfrist von vier Jahren ab 2022 verpflichtend.

 

– Puffer: Die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung wird insofern ergänzt, als nach einer Rentenerhöhung der vorhandene Puffer noch zu einem Kapitaldeckungsgrad von mindestens 110 Prozent führen muss.

 

– Einkommensgrenze für den Förderbetrag: Statt bisher ein Monatsarbeitslohn von 2.000 Euro wird nun ein solcher von 2.200 Euro als Obergrenze festgelegt.

 

– Grundzulage in der Riester-Förderung: Von derzeit 154 Euro pro Jahr wird diese nicht auf 165 Euro, sondern auf 175 Euro steigen.

 

– Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG: Nachdem sich der Dritte Senat des BAG geweigert hatte, dem an sich offenkundigen Willen des Gesetzgebers zu folgen, dass die Anpassung der Regelung auch für Versorgungen vor dem Inkrafttreten der Vorschrift Anfang 2016 gelten soll, wird das BRSG dies nun ausdrücklich festlegen. Für schon erfolgte Anpassungen gilt ein Vertrauensschutz.

 

Keinen Zweifel ließen die drei Abgeordneten in ihrer Pressekonferenz daran, wo der Ball nun liege: bei den Tarifparteien. Besonders Schiewerling wurde nicht müde, mehrfach die „große Verantwortung der Sozialpartner“ zu betonen, die diese in dem SPM nun erhielten.

 

Ein Überblick über die nun von Koalitionsparteien ausgehandelten Änderungen stellt die aba hier zur Verfügung.

 

 

Die ersten Reaktionen

 

Mit deutlichen Worten begrüßte gestern der Fondsverband BVI die Einigung. „Der Entwurf zum BRSG ist das seit langem Beste, was die Politik zum Thema Rente vorgelegt hat“, äußerte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, „der Verzicht auf Garantien ist revolutionär“. Er sorge für zusätzlichen Wettbewerb in der bAV und sei damit letztlich auch im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so Richter weiter. „Die bAV braucht renditestärkere Anlagen, damit sie ihrem sozialpolitischen Auftrag zur Sicherung der finanziellen Basis für das Alter gerecht werden kann.“ Der Verzicht auf Garantien mache die bAV insgesamt effizienter, weil Aktien mehr als bisher zur Rendite der Kapitalanlage beitragen könnten. Noch wirkungsvoller wäre allerdings, die reine Beitragszusage auch außerhalb tarifvertraglicher Vereinbarungen zuzulassen.

 

Zufrieden gab sich gestern auch der GDV, vor allem mit Blick auf die stärkere Förderung gerade auch für Geringverdiener, die höhere Riester-Zulage sowie angesichts des Freibetrages bei der Grundsicherung. Doch zeigt man ebenfalls Skepsis angesichts der geringen Tarifbindung von KMU. Das Garantieverbot ließ der Verband gestern unerwähnt.

 

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