„Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung“
Pascal Bazzazi
Pitsidia
21. September 2020
Die BaFin aktualisiert die Allgemeinverfügung zur Erhebung von Pensionsdaten vom 30. September 2019, nachdem das EIOPA-Board of Supervisors jüngst Fehler in der zugrundeliegenden BoS-Entscheidung korrigiert hat. Bis zum 16. Oktober kann das Parkett hierzu Stellung nehmen.
Die BaFin in Frankfurt am Main. Foto: Kai Hartmann.
Nun steht hier eine Anpassung betreffend die Datenerhebung der BaFin für die EIOPA bevor, da die europäische Behörde infolge eines Fehlers jüngst nachbessern musste. Das Board of Supervisors der EIOPA hat seine Entscheidung 18-114 aus dem Jahr 2018 entsprechend im Juni durch die BoS-Entscheidung 20-362 ersetzt. Außerdem hat die EIOPA die BoS-Entscheidung 20-363 umgesetzt, indem sie die Taxonomie 2.5.0 für Pensionsdaten veröffentlicht hat. Diese müssen die EbAV ab dem 1. Januar 2021 verwenden. Die EbAV müssen die aktualisierte Allgemeinverfügung, die auf der Entscheidung BoS 20-362 basiert, erstmals berücksichtigen, wenn sie die Daten für das vierte Quartal 2020 (bis 4. März 2021) und die Jahresmeldung 2020 (bis 4. Juni 2021) übermitteln.
Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main.
Die beabsichtigten Änderungen hat die BaFin am Freitag vergangener Woche zur Anhörung veröffentlicht. Im Aufsichtsdeutsch nennt sich der Vorgang heiter „Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 30.09.2019“.1Diese findet sich hier.
Stellungnahmen zur „Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 30.09.2019“ nimmt die BaFin bis zum 16. Oktober 2020 unter der E-Mail-Adresse Anhoerung-Berichtspflichten-EbAV@BaFin.de entgegen.
FN 1) Handelt es sich bei der Wortschöpfung möglicherweise um eine späte Hommage der BaFin an Reinhard Mey?
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
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