Die Bundesregierung denkt laut darüber nach, angelehnt am schwedischen Modell künftig zusätzliche gRV-Beiträge zu erheben und diese an den Kapitalmärkten renditestark anlegen zu lassen. Droht hier ein Verdrängungseffekt zulasten der zweiten Säule? Jedenfalls haben hierzu nun deutsche Pensionskassen – kleine wie große – gegenüber dem zuständigen BMAS gesammelt ihren Hut in den Ring geworfen. Der Herausgeber hat mit zweien der Initiatoren gesprochen.
Melanie Jura, Frank Oliver Paschen, Sie haben jüngst mit 40 Pensionskassen ein Positionspapier an das BMAS gerichtet, in dem Sie gemeinsam Stellung beziehen für die Sache der Pensionskassen im Rahmen der möglicherweise anstehenden Rentenreform auf Basis der ASK-Vorschläge. Zunächst: Wir haben die aba, außerdem noch den VFPK, und zu beiden ist die Schnittmenge groß. Warum also dieser Zusammenschluss?
Jura: Die Politik strebt eine große Rentenreform an. Es geht um die umfassendsten Reformen seit der Regierung Schröder. Vor diesem Hintergrund braucht es unseres Erachtens eine möglichst breite gesellschaftspolitische Debatte unter Einbeziehung möglichst vieler relevanter Stakeholder und unterschiedlicher Sichtweisen. Natürlich bringen sich die Pensionskassen auch über die Fachverbände der aba und des VFPK ein. Das versteht sich von selbst. Und ja, es gibt Schnittmengen. Aber nicht alle Pensionskassen sind in beiden Fachverbänden vertreten.
„… eine konkrete Bedrohung des Geschäftsmodells der Pensionskassen.“
Paschen: Jede Initiative ist begrüßenswert. Gerade die Verbände und Interessenvertretungen repräsentieren aber auch ein heterogenes Spektrum an Einrichtungen, von Pensionsfonds über U-Kassen bis hin zum Lebensversicherer, die allesamt im Rahmen der aktuellen rentenpolitischen Themen unterschiedlich partizipieren, profitieren oder auch benachteiligt werden.

Wir reden neben dem ASK-Bericht ja auch über Themen wie Frühstartrente oder Altersvorsorgedepot. Und nimmt man all diese Vorhaben zusammen, fällt auf, dass insb. die zweite Säule zu kurz kommt und die Ergebnisse des Berichts der ASK eine konkrete Bedrohung des etablierten Geschäftsmodells der Pensionskassen darstellen. Von daher ist es sehr begrüßenswert, dass sich mehr als ein Drittel der deutschen Pensionskassen und darunter ein Großteil der namhaften und relevanten Kassen binnen kürzester Zeit zu einer solchen Initiative zusammenschließen konnte. Das zeigt auch die Schlagkraft der deutschen bAV.
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Melanie Jura ist Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG
Frank Oliver Paschen ist Vorstand der Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft -VVaG-.
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Jura: Die Empfehlung der ASK, die Kapitaldeckung zu stärken, ist eine völlig richtige Maßnahme. Die Pensionskassen haben in Deutschland eine sehr lange Tradition und machen – teilweise seit mehr als 100 Jahren – genau das: kapitalgedeckte Altersversorgung. Insbesondere was die operative Umsetzung anbelangt, verfügen gerade Pensionskassen über einschlägige praktische Erfahrungen, wenn es um Kapitaldeckung geht.

Die Initiative der Kassen, die das Positionspapier unterstützen, ist damit zum einen als ein sehr ernst gemeintes Gesprächsangebot an die Politik zu verstehen, auf diese Erfahrungswerte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zurückzugreifen. Zum anderen sehen wir Pensionskassen es im Interesse unserer Begünstigten, unserer Trägerunternehmen sowie der Sozial- und Betriebspartner, die mit uns seit vielen Jahrzehnten erfolgreich bAV gestalten, als eine Verpflichtung an, uns aus einer ausschließlich pensionskassenspezifischen Perspektive in diese aktuelle Debatte einzubringen.
Ihre Kernforderung lautet: „Die gesetzliche Regelung muss eine Öffnungsklausel vorsehen, nach der die geplante Beitragserhöhung für die neue ergänzende Kapitalrente von insgesamt zwei Prozent alternativ in etablierte Altersversorgungsmodelle über Pensionskassen und Sozialpartnermodelle eingebracht werden kann.“ Diese zwei Prozentpunkte1 sollen also quasi per „Escape-Klausel“ in PK fließen können. Warum? Die Regierung plant doch ohnehin, die Mittel kapitalmarktnah anzulegen (bzw. anlegen zu lassen) – im besten Fall sogar renditestärker, als es die PK je dürften. Arbeitnehmer, die Wert darauf legen, wären doch in dem neuen System der Kapitalrente (bei aller Skepsis, dass das überhaupt so von der Bundesregierung umgesetzt wird) bei der gRV diesbezüglich besser aufgehoben?
Paschen: Warum sollte die gRV renditestärker operieren können als Pensionskassen? Letztere haben doch nun schon seit vielen Jahrzehnten bewiesen, dass sie kollektiv organisierte, kapitalgedeckte und lebenslange Altersversorgung beherrschen. Die gRV muss erst Strukturen aufbauen und festlegen, ob sie die Mittel selbst anlegen oder welche Einrichtung bzw. Einrichtungen damit betraut werden sollen.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass die dabei geplante Erhöhung des Beitragssatzes in der gRV um 2 Punkte (jeweils 1 Punkt für Arbeitgeber und -nehmer) für Unternehmen und Arbeitnehmer erhebliche Kostensteigerungen bedeuten. Dies nimmt den Sozial- und Betriebspartnern Gestaltungsspielräume und führt im schlimmsten Fall dazu, dass Beiträge aus der bAV abgezogen werden, also ein Verdrängungseffekt zulasten der zweiten Säule stattfindet.
Eine Ausweitung der Kapitaldeckung in der Altersversorgung wird von uns ausdrücklich begrüßt, darf aber nicht dazu führen, dass kein finanzieller Spielraum für die bestehenden betrieblichen Altersversorgungssysteme bleibt. Deswegen unsere Forderung nach einer Öffnungsklausel, die es ermöglicht, die SV-Beitragssteigerung auch in etablierte Altersversorgungsmodelle bei Pensionskassen und in Sozialpartnermodelle einzahlen zu können.
„Vorschläge der Fachverbände liegen seit langem auf dem Tisch.“
Jura: In der Tat ist noch offen, wie und durch wen die Kapitalanlage in der ersten Säule erfolgen soll. Ob die Renditen dann wirklich sehr viel höher sind, als es bei den Pensionskassentarifen und den Sozialpartnermodellen der Fall ist, wird erst noch zu beweisen sein. Zudem könnten auch Pensionskassen noch renditeorientierter anlegen, wenn es die aufsichtsrechtlichen Vorgaben ermöglichen würden. Auch insoweit wären mit entsprechendem politischen Willen Verbesserungen möglich. Und auch hierzu liegen Vorschläge der Fachverbände seit langem auf dem Tisch, bspw. eine weitergehende Flexibilisierung der Bedeckungsvorschriften ohne das Erfordernis einer Patronatserklärung von Trägerunternehmen.
Die Verpflichtungen müssen aktuell zu jedem Zeitpunkt vollständig bedeckt sein, obwohl die zugesagte Altersrente unter Umständen erst in 30 oder 40 Jahren zur Auszahlung kommt. Diese Vorgaben beschränken eine renditeorientierte Kapitalanlage. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, die Bedeckungsanforderungen unter Berücksichtigung der Altersstruktur der Begünstigten stufenweise anzuheben. Der Bedeckungsgrad startet bspw. bei 80% (mehr als 40 Jahre bis zum Leistungsempfang) und endet bei 100% (weniger als 5 Jahre bis zum Leistungsempfang). Durch einen solchen Ansatz kann mehr in höher rentierliche, dabei aber auch volatilere sowie gegebenenfalls in illiquide Anlagen investiert und zugunsten der Begünstigten eine höhere Wertentwicklung erzielt werden. Hierdurch ließen sich zugleich weitere politische Ziele unterstützen, z.B. die stärkere Mobilisierung von Mitteln institutioneller Investoren für den notwendigen Infrastrukturausbau sowie im Bereich der Frühphasen- und Wachstumskapitalfinanzierungen.
„… ohne das politisch gewollte Gesamtpaket aufschnüren zu müssen.“
Paschen: Alle Voraussetzungen, die die ASK für eine erfolgreiche Kapitalanlage aufstellt, erfüllen die Pensionskassen jedenfalls. Das spricht ebenfalls für eine Öffnungsklausel. Das sehen auch Arbeitgeberverbände und einzelne Gewerkschaften so.
Wenn Sie schreiben „über Pensionskassen und Sozialpartnermodelle“, meinen Sie dann auch die Wettbewerbs-PK der Versicherer? Und was ist mit Pensionsfonds, U-Kassen und Direktzusagen-Schemes? Wenn nein, warum nicht?
Jura: In dem Positionspapier geht es um die spezifische Sichtweise der beteiligten Pensionskassen zu den ASK-Empfehlungen in Bezug auf eine zusätzliche Kapitaldeckung und deren konkrete Umsetzung. Diese kann sehr einfach und ohne das politisch gewollte Gesamtpaket aufschnüren zu müssen erfolgen – und zwar über eine entsprechende Öffnungsklausel für bereits etablierte kapitalgedeckte Durchführungswege der zweiten Säule. Pensionskassen und Sozialpartnermodelle sind hierfür aus unserer Sicht bestens geeignet.
„Die anderen Durchführungswege müssen für sich selbst sprechen.“
Paschen: Die Wettbewerbs-Pensionskassen der Versicherer haben sich zum Großteil bereits aus dem Neugeschäft zurückgezogen, und die anderen Durchführungswege müssen für sich selbst sprechen. Wir repräsentieren unsere Häuser beziehungsweise die beteiligten Pensionskassen.
Wenn ich mir das in der Praxis vorzustellen versuche, dann denke ich an verschiedene Steuer- und SV-Pflichten in der Anspar- wie in der Leistungsphase, an den 3.63 und seine beiden Grenzen sowie an BB-Grenzen und deren ständige Bewegung, an privat Krankenversicherte, an Arbeitgeberwechsel und beschäftigungslose Zeiten. Das war ja schon alles bei der Einführung des an sich einfachen 15er-Zuschusses äußerst kompliziert (stumpf vs. spitz usw.). Befürchten Sie nicht eine technisch-bürokratische Herausforderung?
„Es gibt kein Erkenntnisproblem.“
Jura: Wir sehen keine unüberwindbaren technischen oder bürokratischen Herausforderungen, sondern viel Potenzial bei dieser Gelegenheit, bereits vorhandene, unnötige Komplexität in der bAV insgesamt abzubauen. Voraussetzung ist, dass es hierzu einen politischen Willen gibt. Viele Themen, die die bAV bisher u.a. aus Sicht der Arbeitgeber bereits „komplex“ gemacht haben, sind bekannt und wurden über die Fachverbände bereits an die Politik adressiert, zuletzt im Rahmen der Konsultationen zum BRSG II. Auch insoweit gibt es eigentlich kein Erkenntnisproblem.
Paschen: Richtig ist, dass der größte Hemmschuh der bAV ihre Überregulierung und vor allem ihre Komplexität ist. Es wäre natürlich wünschenswert, dass Verbeitragung und Besteuerung einfacher und mit mehr Gleichklang geregelt würden. Den neuen zusätzlichen 2%-Beitrag, wenn der denn dann auch in die bAV fließen dürfte, könnte der Gesetzgeber zum Anlass nehmen, für diesen isoliert eine einfache Regelung zu treffen oder – noch besser – den § 3 Nr. 63, die unterschiedlichen Grenzen bei Steuer und Sozialversicherung, insgesamt zu optimieren.
„… ohne Weiteres innerhalb bestehender Payroll-Systeme.“
Jura: Eine Öffnung und Einbringung der für eine zusätzliche Kapitalrente vorgesehenen Beiträge in eine Pensionskasse wäre auch für die Arbeitgeber administrativ einfach umsetzbar. Die ASK-Empfehlungen sehen in Bezug auf die Kapitaldeckung in der ersten Säule vor, dass die zusätzlichen Beiträge über das bestehende Beitragseinzugsverfahren der Arbeitgeber erhoben werden. Diese müssten damit auch für die Kapitaldeckung in der ersten Säulezusätzliche Beiträge erfassen und abführen. Gibt es eine Öffnungsklausel, aufgrund derer die zusätzlichen Beiträge an eine Pensionskasse gezahlt würden, müsste lediglich die jeweilige Pensionskasse als Zielversorgungsträger benannt werden. Dies kann ohne Weiteres innerhalb bestehender Payroll-Systeme technisch umgesetzt werden.
Hand aufs Herz: 33 Vorschläge – und ich bin weiter sehr skeptisch, ob diese Bundesregierung angesichts ihrer multiplen Herausforderungen überhaupt diese gigantische Altersvorsorge-Reform, zusammenfallend mit gerade erst abgeschlossenen bzw. weiteren laufenden Umbauten des Systems – überhaupt je kommen wird. Erstepolitische Risse zeigen sich ja schon bei der Rente mit 63. Wie sehen Sie das?
„Unser Vorschlag ist minimalinvasiv.“
Paschen: Schwer einzuschätzen. Die aktuelle emotionale Debatte um die Beibehaltung oder Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren zeigt das sehr gut. Andererseits weiß die Bundesregierung auch, dass bei einer völligen Zerfaserung des rentenpolitischen Projekts oder gar eines Scheiterns das auch gleichbedeutend mit dem Ende der Koalition sein könnte. Man hat hier eine der letzten Chancen, einen sogenannten „Großen Wurf“ zu landen, die Handlungsfähigkeit der politischen Mitte zu zeigen, und man wird ansonsten die ohnehin erschreckend starken Ränder, insb. die AfD, weiter stärken. Von daher hoffe ich sehr, dass die ASK-Vorschläge in einem erfolgreichen Gesetzgebungsverfahren münden, welches aber bitte auch die Erfolgsstory der bAV angemessen berücksichtigt.
Jura: Und wenn das Reformpaket kommt, dann ist unser Vorschlag sozusagen minimalinvasiv. Das Gesamtpaket muss nicht mehr aufgeschnürt werden. Es geht nur darum, über eine einfache Öffnungsklausel etwas mehr Gestaltungsspielräume zu schaffen, die von den Sozial- und Betriebspartnern genutzt werden können, wenn sie das für richtig halten.
FN 1): Fun Fact am Rande: Hier hat man einen der seltenen Fälle, in denen die Angaben „2%“ und „2 Prozentpunkte“ gleichermaßen richtig sein können: Wer von 2 Prozent spricht, kann sich darauf berufen, 2% des beitragspflichtigen Entgelts zu meinen; wer von 2 Prozentpunkten spricht, kann sich darauf berufen, die Erhöhung des Beitragssatzes zur gRV um eben diese 2 Punkte zu meinen (übrigens entsprechend einer Erhöhung des bisherigen Satzes um satt über 10%).


























