… von Default, von schleichender Überlagerung und was Allgemeinwissen ist: Kurz nach und noch während laufender Reformen droht die deutsche Altersvorsorge zur Dauerbaustelle zu werden – zumindest gibt sich die Politik bereit zum großen Wurf. Grund genug, Meinung bei denen einzuholen, die es angeht. Die P●I-Redaktion hat dies getan. Heute Teil III: die Assekuranz.
Die Politik hat versichert, die Vorschläge der ASK in ihrer Gesamtheit umsetzen zu wollen, und zwar bis Ende des Jahres.
aba-Chefin Beate Petry sah das voraus: Auf der diesjährigen aba-Jahrestagung im Mai sprach sie davon, dass in der Altersvorsorge mittlerweile nicht mehr gelte, „nach der Reform ist vor der Reform“, sondern „während der laufenden Reform ist während der nächsten Reform“. Dies scheint sich zunehmend zu manifestieren.
Fragt sich, was die Stakeholder davon halten – die Verbände, Arbeitgeber, EbAV, Juristen, Versicherer, Aktuare und Asset Manager. Nach Teil I (den Verbänden) und Teil II (Arbeitgeber und EbAV zum ersten) heute Teil III, die Assekuranz:
Anm.d.Red., Abk. zur schnelleren Lesbarkeit (über bAV, pAV, gRV etc. hinaus):
Alterssicherungskommission = ASK
Nettoersatzquote = NEQ
Sozialpartnermodell = SPM
reine Beitragszusage = rBZ
Durchführungswege = DFW
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter = MA
Altersvorsorgedepot = AV-Depot
und mehr…
Die P●I-Redaktion hat gefragt:
„Wie beurteilen Sie die Vorschläge im Allgemeinen und mit Blick auf die bAV im Speziellen (Pros und Cons)?“
„Sehen Sie die Gefahr, dass ausgerechnet die bAV durch die laufenden und kommenden Reform-Bemühungen am Ende des Tages als Verlierer dastehen könnte?“
Und Sie haben geantwortet:
„Die ASK setzt mit ihrem ganzheitlichen Blick auf alle drei Säulen der Alterssicherung und der stärkeren Einbindung kapitalgedeckter Vorsorge wichtige und richtige Impulse für die Zukunft der Altersvorsorge. Dabei wird die bAV auch in Zukunft ihren politisch gewünschten und sicheren Platz als integraler Baustein in der Gesamtversorgung deutscher Arbeitnehmer haben.
„Ein BRSG III, das seinem Namen Rechnung trägt.“
Entscheidend wird jedoch sein, dass die Politik ein BRSG III auf den Weg bringt, das seinem Namen Rechnung trägt und die wirklichen Pain Points der bAV angeht: stärkere Anreizsysteme, flexiblere Garantien, eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen sowie Vereinfachungen in der Durchführung.

Mit den richtigen Stellschrauben sehen wir keinen Verdrängungswettbewerb, sondern vielmehr die Chance, gemeinsam mit Politik und Arbeitgebern die dringend notwendige, ergänzende Altersvorsorge effizient zu stärken.“
Fabian v. Löbbecke
Vorstand Produkte/Neugeschäft Leben
HDI Lebensversicherung AG
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„Es ist richtig und überfällig, dass die Zukunft der Altersvorsorge wieder stärker auf die politische Agenda rückt, und wir begrüßen ausdrücklich die angekündigten Anpassungen an der gesetzlichen Rente. Die ASK-Vorschläge enthalten interessante Impulse, bleiben jedoch in einigen zentralen Fragen noch zu wenig konkret. Die heute bereits für ein fakultatives System erfreuliche Verbreitung der bAV in Deutschland ist dem Zusammenspiel vieler Akteure zu verdanken – von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern bis hin zu Versorgungsträgern, Vermittlern und Beratern.
„Die Diskussion nicht ausschließlich im Kreis der Sozialpartner führen.“
Wer die bAV weiter stärken möchte, sollte daher alle relevanten Marktteilnehmer einbeziehen und die Diskussion nicht ausschließlich im Kreis der Sozialpartner führen, da sonst wertvolle Lösungsansätze und Potenziale ungenutzt bleiben. Kritisch sehen wir zudem, dass das Papier bei biometrischen Risiken wie Tod oder Invalidität im Erwerbsleben vor allem auf Prävention und einen früheren Renteneintritt setzt und die Absicherung derjenigen zu wenig berücksichtigt, denen dies nicht helfen kann. Kollektive und kostengünstige Risikoabsicherungen über den Arbeitgeber könnten hier einen wichtigen Beitrag leisten und sind international bereits in vielen Ländern etabliert.

Positiv bewerten wir darüber hinaus die angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbreitung der bAV leisten können.“
Alexander Katzur
Leiter Corporate Life Pension
Zurich Gruppe Deutschland
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„Reformbedarf besteht, und viele Maßnahmen der Kommission sind geeignet, gesetzliche Rente und Beitragssätze zu stabilisieren; für eine auskömmliche Gesamtversorgung und eine weitere Entlastung der gRV ist eine starke bAV aber zwingend. Mehr Kapitaldeckung ist grundsätzlich richtig – sie darf die bAV jedoch nicht relativ verdrängen, sondern muss die zweite Säule als eigenständigen Ordnungsrahmen stärken.
„Als Default ist das SPM prädestiniert.“

Entscheidend ist jetzt, dass der Sozialpartnerdialog der bAV die Chance auf annähernd flächendeckende Verbreitung eröffnet, insb. über einfache Opt-out-, Auffang- und quasi-obligatorische Lösungen. Andernfalls besteht die reale Gefahr, dass 1. und 3. Säule die bAV schleichend überlagern – und damit auch die tragenden Sozialpartnerschaften von Gewerkschaften und Arbeitgebern für eine gute Altersversorgung geschwächt werden.
Als Default ist das SPM prädestiniert, weil es Kapitalmarktnähe, kollektive Sicherheiten und eine haftungsarme Logik für Arbeitgeber verbindet; für Beschäftigte mit höherem Sicherheitsbedürfnis sollte daneben weiterhin eine sicherheitsorientiertere Direktversicherung möglich bleiben.
Leitlinie sollte daher sein: nichts Neues neben die bAV bauen, sondern das bestehende Instrumentarium verbreitern, vereinfachen und gesetzlich konsequent flankieren.“
Lars Golatka
Bereichsvorstand Firmenkunden Leben und Pensionen
R+V Lebensversicherung AG
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„Wir begrüßen das klare Bekenntnis zur Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Kapitaldeckung trägt zu Generationengerechtigkeit bei, sie stabilisiert das Gesamtversorgungsniveau. Sie sollte über die bewährten und etablierten Säulen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erfolgen und nicht neu durch den Staat organisiert werden.
„Die Kommission gibt kaum konkrete Empfehlungen zur bAV.“
In der bAV muss der Gesetzgeber allem voran noch eines tun: Garantievorgaben lockern und mehr Kapitalmarktorientierung auch in der Rentenphase zulassen – dass dies richtig und längst überfällig ist, ist zwischenzeitlich Allgemeinwissen.

Die Kommission gibt kaum konkrete Empfehlungen zur bAV und verweist die Diskussion dorthin, wo sie richtig verortet ist: an die Sozialpartner, sinnvollerweise ergänzt um alle anderen relevanten bAV-Stakeholder. Das ist sehr gut! Denn nun können die Stakeholder gemeinsam das tun, was schon lange überfällig ist, nämlich unsere jeweiligen Stärken für ein sinnvolles Neben- und Miteinander der drei Säulen der Altersvorsorge kombinieren und einsetzen. Konkret: lebenslange Einnahmen und die Absicherung der biometrischen Risiken durch die gRV (Basis für die Mehrzahl der Menschen) und die bAV. Und on top die geförderte private Vorsorge mit der Kombination aus ergänzender Vorsorge und Vermögensbildung.
Heinke Conrads
Mitglied des Vorstands
Allianz Lebensversicherungs-AG


























