Hat ein Arbeitnehmer eine betriebliche Rentenversicherung mit einem „unwiderruflichen Bezugsrecht mit Vorbehalt“, so hat bei einer Insolvenz des Arbeitgebers der Insolvenzverwalter auch bei Nichterreichen der Unverfallbarkeitsfristen nicht ohne weiteres Zugriff auf den Rückkaufswert.
Dies hat der IV. Zivilsenat des BGH hat am 22. Januar entschieden und entsprechend auf Revision der beklagten Versicherung das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. Mai 2013 aufgehoben. Dieses hatte dem Insolvenzverwalter noch Recht gegeben. Anders der BGH:
„Auch in Fällen insolvenzbedingter Beendigung ist zu fragen, ob der erkennbare Sinnzusammenhang der Klausel unter Berücksichtigung der Interessen von Versicherungsnehmern und Versicherten eine von einem reinen Wortlautverständnis abweichende Interpretation gebietet.“
Die Sache wird damit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG Stuttgart zurückverwiesen.
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
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