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Die Aktuare zur Alterssicherungskommission:

DAV, IVS, ASK

Die deutschen Versicherungsmathematiker haben gestern Stellung bezogen zu den ASK-Vorschlägen, welche die Politik bekanntlich umzusetzen angekündigt hat. Neben grundsätzlicher Zustimmung weiss man sehr konkret, was zum Erfolg nötig wäre.

Neben anderen Stakeholdern haben nun auch die beiden Vorsitzenden der DAV und des IVS, Susanna Adelhardt und Stefan Oecking, gestern in einer gemeinsamen Stellungnahme die Haltung ihrer beiden Einrichtungen zu den Vorschlägen der Alterssicherungskommission kommuniziert. Hier nur die Kernaussagen gerafft:

Allgemeine Zustimmung, konkrete Notwendigkeiten

Zunächst äußern DAV und IVS ihre grundsätzliche Zustimmung zu den ASK-Empfehlungen: Die 70%-Nettoersatzrate über alle drei Säulen sei ein bedeutender Schritt mit klarem Versorgungsziel, der Sozialpartnerdialog zur bAV-Stärkung positiv. Und die Kapitalrente sieht man als sinnvolle ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gRV.

Susanna Adelhardt, DAV.

Soviel zur Zustimmung, dann wird dargelegt, was man zum Erfolg konkret für nötig hält (hier im Stakkato), und das ist nicht wenig:

  • 70% kann nur Mindestniveau sein, außerdem Forderung nach Konkretisierung des Beitrags von gRV, bAV, pAV hierzu.

  • Voraussetzung für langfristig stabiles Drei-Säulen-System: verlässliche und einheitliche Datenbasis mit realistischen Annahmen.

  • bAV-Ausbau darf nicht auf SPM verengt werden.

  • Einfache, umsetzbare Lösungen für KMU, die auch ohne Sozialpartner funktionieren.

  • Für Arbeitgeber keine zusätzlichen Pflichten neben der Beitragszahlung.

  • Offenheit für alle DFW und bAV-Modelle sowie für nicht-tarifgebundene Unternehmen.

  • Verlässliche Rahmenbedingungen, Wirtschaftswachstum und Produktivitätssteigerungen wichtige Voraussetzung für weiteren Ausbau der bAV.

  • Zur gRV-Kapitalrente: muss langfristig-renditeorientiert und mit kollektiver Risikoteilung in Anspar- und Rentenphase ausgestaltet sein.

  • Zu konkretisieren, wie aus dem angesparten Kapital lebenslange Rente wird.

  • Hoher administrativer und technischer Aufwand durch neue Einzelkontenführung, daher Nutzung bestehender Systeme aus bAV und privater Altersvorsorge als effiziente Alternative erwägen.

Stefan Oecking, IVS und ehem. Mercer.

Das DAV/IVS-Statement findet sich hier. Außerdem kündigen DAV und IVS neben einem ausführlicheren Positionspapier an, das Gesetzgebungsverfahren mit fachlicher Expertise zu begleiten.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.

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