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Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen


10. Berliner bAV-Auftakt (I):

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz?

In der Rente insgesamt, speziell in der bAV, ist in diesem Jahr viel Bewegung. Im März wurden in Berlin Positionen ausgetauscht. Für PENSIONSINDUSTRIES dokumentiert Veranstalter Mathias Ulbrich die wichtigsten Aussagen. Heute Teil I seines zweiteiligen Beitrages: von Brüssel, Bürgerfonds und BRSG, von Flops und Fundamenten, von Obligatorien und Opt out, von den „vielen schönen kleinen Dingen“ – und was BMAS und BMF im Sinne der deutschen EbAV nicht akzeptieren werden.

Moderator Mathias Ulbrich.

Berlin, 5. März, mit dem 10. Berliner bAV-Auftakt beginnt die Tagungssaison im deutschen Pensionswesen. Moderator und Veranstalter Prof. Mathias Ulbrich, Hochschule Schmalkalden, Of-Counsel BLD-RAe, gibt hier als Autor im ersten Teil seines zweiteiligen Beitrages wesentliche Inhalte der Veranstaltung wieder – erneut im PI-Stakkato, die Aussagen der Referenten wie hier üblich im Indikativ.

Zunächst führt der Autor als Moderator in die Veranstaltung ein:

Zehn Jahre bAV-Auftakt: damals und heute

+++ Tagung seinerzeit im Vorfeld des BRSG I ins Leben gerufen +++ Verbreitungsgrad der bAV seitdem kaum verändert – stagniert aktuell bei 52% +++ was hat BRSG I bewirkt – geht BRSG II in die richtige Richtung? +++ aktuell viel Bewegung in allen drei Säulen +++ Ziel muss säulenübergreifendes Gesamtkonzept sein, das ausreichende Versorgung bei Alter, Invalidität und Tod sicherstellt +++ Altersvorsorge ist mehr als Vermögensbildung +++

Altersvorsorge ist mehr als Vermögensbildung.“

Gesetzliche Rentenversicherung: Aktueller Stand

+++ Rentenpaket 2025: Haltelinie Rentenniveau bei 48% bis 2031 verlängert +++ Mütterrente III umgesetzt +++ Untergrenze Nachhaltigkeitsrücklage angehoben +++ Erleichterung Befristung von Arbeitsverträgen nach Regelaltersgrenze +++ außerdem: „Aktivrente“ umgesetzt; Eckpunkte zu „Frühstarterrente“ beschlossen +++

Geförderte private Vorsorge (pAV): „Revitalisierung“ durch Riester 2.0?

+++ pAV soll „kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter“ werden +++ Fokus auf Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen +++ 2031 Evaluation durch BMF +++ Fördersystematik grundsätzlich unverändert: Ansparphase: Sonderausgabenabzug/Zulagen; Leistungsphase: nachgelagerte Besteuerung +++ erhebliche Änderungen im Produktdesign und bei Kosten (s.u. Dönnebrink) +++ Bestandsschutz für bestehende Verträge: Stichtag Abschluss vor 1. Januar 2027 +++

bAV: BRSG II über der Ziellinie – Änderungen ab 2028?

+++ BRSG II verkündet und größtenteils in Kraft getreten +++ Inhalt im Wesentlichen identisch mit letztem Regierungsentwurf +++ zwei wesentliche Änderungen: Erhöhung zustimmungsfreier Abfindungsgrenzen (§ 3 Abs. 1 BetrAVG) auf 1,5% Bezugsgröße (18/10 bei Kapital) +++ Einfügung § 30a BetrAVG: Evaluation 2027 – falls Zahl der an SPM teilnehmenden Arbeitnehmer (aktuell ca. 50.000) gegenüber 2025 nicht verdoppelt, „muss“ BMAS bis 31. März 2028 Maßnahmen vorschlagen, um allen Unternehmen Zugang zu SPM zu ermöglichen +++ wichtig aber: „alte“ Welt, d.h. über 99% der bAV, darf nicht „vergessen werden“ +++ kommt hierzu BRSG III?

Die Rentenkommission ist eine Alterssicherungskommission …

+++ Auftrag allgemein: Altersvorsorge als Gesamtsystem weiterentwickeln, inkl. Kenngröße zu säulenübergreifendem Versorgungsniveau +++ Prüfauftrag gRV: Maßnahmen zu Renteneintritt (inkl. Renteneintrittsalter); Rentenhöhe (inkl. Bemessungsfaktoren) und Rentenbeiträgen (inkl. stabiler Beitragssätze) +++ Prüfung Einbeziehung weiterer Einkunftsarten und Personengruppen in die gRV +++ Prüfung Ausbau „Grundrente“ zu „armutsfester Mindestrente“ für langjährige Versicherte +++

mit einem Auftrag auch für die bAV und pAV

+++ konkrete Prüfaufträge bAV u.a.: Ausweitung Geringverdienerförderung, Einführung „obligatorischer Elemente“+++ Maßnahmen zur Verbreitung in KMU +++ Maßnahmen zur Transparenzerhöhung der Durchführungswege und ihrer steuerlichen Förderung +++ konkrete Prüfaufträge pAV u.a.: verbesserte Nutzung des Kapitalmarkts +++ Maßnahmen zur Erhöhung der Verbreitung der pAV +++ Prüfung Einführung Standardprodukt ohne Garantie +++

Nicht zu vergessen die Vorgaben aus Brüssel

+++ Gesetz zur Umsetzung Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) 2023 muss bis zum 7. Juni verabschiedet sein +++ bislang noch kein Entwurf +++ ETRL erfasst auch die bAV +++ ungeklärte Einzelfragen, bspw.: Bewertung von Entgeltumwandlungen +++ Auswirkung bestehender Zusagen (Besitzstand) auf das Entgeltgefälle bei Gruppenbildung +++

+++ Vorschlag EU-Kommission: Stärkung pAV und bAV (Teil der Strategie zur Spar- und Investitionsunion), bspw.: Neuausrichtung PEPP +++ Möglichkeit, PEPP auch durch den Arbeitgeber anzubieten +++ Möglichkeit der Schaffung obligatorischer Lösungen (Opt out) +++ umfassendes Renten-Tracking-System +++ Entwicklung nationaler Renten-Dashboards +++ Änderung der EbAV-II-RL +++

Bündnis 90/Grüne: Obligatorium und Bürgerfonds

Armin Grau, MdB B90/Die Grünen. Foto: Stefan Kaminski.

Prof. Armin Grau, MdB, Sprecher für Arbeit und Soziales der Fraktion Bündnis 90/Grüne und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, legt den Blick seiner Fraktion auf das bAV-Jahr 2026 dar:

gRV ist Fundament, aber nicht mehr lebensstandardsichernd

+++ gRV ist Fundament der Altersvorsorge und muss es bleiben +++ Narrative, die gRV schlechtreden, nicht hilfreich +++ ab 2040 Entspannung der demographischen Entwicklung erwartet +++ Haltelinie hätte bis 2039 verlängert werden sollen +++

+++ Umlagefinanzierung und kapitalgedeckte Systeme müssen sich ergänzen, haben beide Vor- und Nachteile +++ Ausbau 2. und 3. Säule zwingend erforderlich +++ 3. Säule hat (auch) Vermögensbildungselemente +++ Funktion der bAV hingegen: ausschließlich Absicherung Lebensrisiken +++ bAV muss „stärkster Partner“ der gRV sein +++ aber 2. und 3. Säule benötigen höheren Wirkungsgrad +++ Verbreitungsgrad muss steigen +++

Ein Bürgerfonds als Standardprodukt auch in der bAV mit Opt out wäre sinnvoll.“

Reform bAV: Obligatorium und ÖR-Bürgerfonds

+++ BRSG II Schritt in richtige Richtung, aber nur ein kleiner +++ schrittweise Einführung eines Obligatoriums sinnvoll +++ Nutzung Bürgerfonds als Standardprodukt auch in der bAV mit Opt out +++ insb. für KMU sinnvoll +++ aber keine Konkurrenz zum SPM, vielmehr Bürgerfonds auch für SPM nutzbar +++ SPM in aktueller Ausgestaltung allein können angestrebten Verbreitungsgrad der bAV nicht erreichen +++ Arbeitgeber sollte sich stets an Finanzierung der bAV beteiligen (wenigstens 50%) +++

Reform pAV: unpassende Instrumente

+++ Riester war „großer Flop“ +++ aktuelle Reform „kommt nicht weit genug darüber hinaus“ +++ v.a. Kostenobergrenze für Produkte zu hoch +++ gut, dass öffentlich-rechtliches Angebot mit Blick auf Transparenz und Kosten jetzt im Gesetz enthalten ist, „aber leider ohne Opt out-Lösung“+++ Gefahr, dass Altersvorsorgereformgesetz die erhofften Effekte nicht erzielt +++

BMAS: Weiter Fokus auf SPM – Einfluss auf Vorgaben für die „alte“ bAV-Welt?

Peter Görgen, BMAS.

Peter Görgen, Leiter Referat Zusätzliche Altersvorsorge im BMAS, erläutert das BRSG II und Entwicklungen, mit denen in 2026 zu rechnen sein könnte:

Bester Weg zu mehr Verbreitung der bAV: Stärkung der SPM

+++ BRSG II enthält „viele schöne kleine Dinge“, die teilweise über Jahre gefordert wurden +++ Hauptpunkt aber: weitere Öffnung der SPM +++ SPM bester Weg zur weiteren Verbreiterung der bAV +++ dennoch SPM nur ein Bestandteil des bAV-Spektrums – „alte“ bAV-Welt wird fortbestehen +++ bAV insgesamt auch durch Änderung des § 187a SGB IV gestärkt – sog. Soli-Rente Plus der IG-Metall dadurch nicht mehr möglich +++

Die Soli–Rente Plus der IG-Metall ist nicht mehr möglich.“

SPM und Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags

+++ Ausgangspunkt für weitere Öffnung von SPM: Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags – kann grundsätzlich nur durch zuständige Gewerkschaft gewährleistet sein +++ BRSG II neu u.a.: sämtliche Arbeitgeber im sachlichen Zuständigkeitsbereich der Gründungs-Gewerkschaft können an einem SPM teilnehmen +++ Pflicht zur Beteiligung an Durchführung und Steuerung: teilnehmende (Fremd-) Sozialpartner können auf diese Beteiligung verzichten +++ sie können aber an Kosten des SPM beteiligt werden +++

Kein SPM für Freie Berufe – Bedenken gegen weitere Öffnung

+++ Freie Berufe keine „eigene Branche“, deswegen eigenes SPM nicht möglich +++ Impuls der Politik, Anschlussmöglichkeiten an SPM weiter auszubauen, zu begrüßen +++ unbegrenzte Beteiligungsmöglichkeit stieße jedoch an Grenzen: bspw. Zweifel, ob ver.di-SPM auch Metall-Arbeitgeber aufnähme +++ außerdem: Folge wäre noch stärkere Entfernung von Richtigkeitsgewähr des Tarifvertrags sowie wettbewerbsrechtliche Bedenken +++ u.U. effizienter: besondere steuerliche Regelungen für SPM +++

Übernahme abgesenkter Garantievorgaben auch für bAV (alte Welt)?

+++ Verzicht auf Garantien (reine Beitragszusage auch außerhalb SPM): grundsätzlich nicht undenkbar +++ aber zwingende gesetzliche Voraussetzungen dafür bspw.: obligatorischer Arbeitgeberbeitrag, lebenslange Leistungen, Invaliditätsabsicherung +++ Zulässigkeit 80%-Garantie: würde bei KMU wohl nicht zum Verbreitungserfolg führen (weil dennoch AG-Haftung bestünde) +++ Übernahme 80% höchstens mit Tarifvorbehalt vorstellbar +++

Zusätzliche und unverhältnismäßige Belastungen für EbAV werden nicht akzeptiert.“

Entspannter Blick auf Kommissions-Vorschlag zum Zusatzrentenpaket

+++ Möglichkeit in PEPP-VO (Vorschlag), dass Arbeitgeber „privates Produkt“ für Arbeitnehmer durchführt, bereits heute in Deutschland nicht unbekannt +++ auch Aspekt Opting out (in engen Grenzen) bereits im BetrAVG enthalten +++ EbAV-II-RL(Vorschlag): enthält Weiterentwicklungen und nichts grundsätzlich Neues +++ BMAS/BMF: zusätzliche und unverhältnismäßige Belastungen für die EbAV werden nicht akzeptiert +++

Im Ergebnis läge wohl keine bAV mehr vor, sondern Sozialversicherung.“

Die gesamte staatliche Förderung auf 2. Säule konzentrieren?

+++ gRV: weiterer Anstieg des Beitragssatzes kaum durchsetzbar +++ Kann Lösung in obligatorischer Zusatzversorgung liegen? +++ pAV-Obligatorium: politisch unwahrscheinlich, außerdem hoher administrativer Aufwand +++ bAV-Obligatorium (Durchführung über Arbeitgeber): ebenfalls hoher administrativer Aufwand +++ Beiträge müssten über Gesamtsozialversicherungsbeiträge eingezogen werden +++ Anlage wäre wohl privatwirtschaftlich, aber öffentliche Default-Lösung wäre erforderlich +++ keine Haftung des Arbeitgebers für Anlageerfolg +++ im Ergebnis läge wohl keine bAV mehr vor, sondern Sozialversicherung +++ Alternative: gesamte staatliche Förderung auf 2. Säule konzentrieren +++

BMF: pAV – Grundsatz bleibt, Details werden angepasst

Elmar Doennebrink, BMF. Alle Fotos von der Veranstaltung: Büro Ulbrich.

Elmar Dönnebrink, Leiter Referat I A 3 im BMF, erläutert einige wichtige Aspekte des Regierungsentwurfs für ein Altersvorsorgereformgesetz (die dargestellten Werte beziehen sich auf die vom Bundestag am 27. März beschlossene Fassung);

Absacken“ von Riester und (begrenzter) Paradigmenwechsel

+++ Reform war dringend erforderlich wegen rückläufiger Riester-Zahlen +++ Ziel: Verbreitung der pAV erhöhen +++ pAV wird von Politik nicht mehr ausschließlich als Substitut für gRV gesehen, deswegen Liberalisierung möglich (bspw. Garantie, Leistungsform) +++ Gesetz setzt Ergebnisse der Fokusgruppe um und greift Entwurf 2025 auf +++ Zeitplan: 8. Mai Abstimmung im Bundesrat (Anm. d. Red.: Zustimmung zwischenzeitlich erfolgt), ab 1. Januar 2027 sollen Verträge nach neuer Förderung geschlossen werden können +++

Das Ziel der Förderung muss die Erbringung von Eigenbeiträgen sein.“

Fördersystematik bleibt gleich, wird aber angepasst

+++ bisheriges System bleibt erhalten: Ansparphase – Sonderausgabenabzug/Zulagen; Leistungsphase – nachgelagerte Besteuerung +++ Ziel der Förderung muss Erbringung von Eigenbeiträgen sein, deswegen stehen diese künftig stärker im Mittelpunkt +++ Grundzulage: 50% der Jahresbeiträge bis 360 Euro, zudem ab 360,01 bis 1.800 Euro 25% der Jahresbeiträge; Kinderzulage 100% Jahresbeitrag bis 300 Euro pro Kind, also max. 300 Euro +++

Änderungen Produktdesign in der Ansparphase …

+++ biometrische Risiken: nur noch Alter (Ausnahme bAV) dadurch Erhöhung der Produktvergleichbarkeit +++ Garantieprodukte: Beginn Leistungsphase 80 oder 100% der eingezahlten Beiträge inkl. Zulagen +++ Altersvorsorgedepot: keine Garantie +++ Altersvorsorgedepot (Standardprodukt): keine Garantie – hier Anlage in zwei Sondervermögen („Sicherheit“ und „Chance“) möglich und zwingender Life Cycle-Ansatz +++ Angebot Standardprodukt durch öffentlich-rechtlichen Träger möglich +++

und in der Leistungsphase sowie Fokus auf Kosten und Wechselmöglichkeiten

+++ lebenslange Leibrente, gleichbleibend oder steigend +++ Verrentung 100 oder 80% des Kapitals +++ alternativ: Auszahlungsplan (bis frühestens Vollendung 85. Lebensjahr) +++ abweichende Vereinbarungen möglich u.a. zu: Abfindung Kleinbetragsrente (Erhöhung von 1 auf 1,5% Bezugsgröße § 18 SGB IV); bis zu 30% Kapital bei Leistungsbeginn als Einmalzahlung +++ Wechsel der Entscheidung über die Auszahlungsform bis zu Beginn der Leistungsphase möglich +++

+++ Verteilung Kosten (Abschluss und Vertrieb) grundsätzlich gleichmäßig über gesamte Ansparphase +++ Standardprodukt: über die Vertragslaufzeit Effektivkosten begrenzt (1,0%) +++ niedrigere Kosten bei Wechsel des Anbieters in der Ansparphase +++

Mögliche Interferenzen zur bAV

+++ bAV soll durch Altersvorsorgereformgesetz nicht verändert werden +++ Produkte mit 100% Garantie in allen Durchführungswegen der bAV verwendbar +++ garantielose Produkte im Rahmen des SPM als reine Beitragszusage verwendbar +++ jenseits dessen kann Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch außerhalb der bAV bei Riester-Vertrag „unterstützen“ +++

Ende des ersten Teils des Beitrages. Teil II folgt in Kürze auf PENSIONSINDUSTRIES.

Der Autor ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht, insb. für Arbeitsrecht an der Hochschule Schmalkalden, sowie Of Counsel bei BLD Rechtsanwälte.

Von ihm sind zwischenzeitlich auf PENSIONSINDUSTRIES erschienen:

10. Berliner bAV-Auftakt (I):
Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz?
von Prof. Mathias Ulbrich, 11. Mai 2026

9. Berliner bAV-Auftakt (II):
Wer ist hier der Hidden Champion?
von Prof. Mathias Ulbrich, 4. April 2025

9. Berliner bAV-Auftakt (I):
In der Regulierungsküche zwischen …
von Prof. Mathias Ulbrich, 25. März 2025

8. Berliner bAV-Auftakt (II):
Von Geburtshelfern und keinen Staatsfonds …
von Prof. Mathias Ulbrich, 4. April 2024

8. Berliner bAV-Auftakt (I):
Von Revolutionen und halb so wilden …
von Prof. Mathias Ulbrich, 18. März 2024


Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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