Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (VI):

Reden wir über unsere Generation

Auch die Frage der Generationengerechtigkeit in der Altersversorgung war Thema auf dem neulichen Treffen der Aktuare in Dresden. Katja Jucht und Kai Spier erläutern den vielfältigen Komplex aus verschiedenen Blickrichtungen. Zwei Mal konnten die Aktuare auf der Tagung zu dem Thema abstimmen – mit Ergebnissen entlang einer klaren Grenze.

Katja Jucht, Heubeck AG.

Unter den fünf Ende April auf der DAV-Jahrestagung in der Gruppe Pensionen vorgestellten Modellen zur Generationengerechtigkeit sticht das Generationenvertragsmodell hervor, in dem die Generationen durch kluge Verhandlung für Gerechtigkeit sorgen und Regeln vereinbaren, denen Mitglieder aller Generationen als Vertragspartner zustimmen könnten. Man spricht vor allem bei der gesetzlichen Rentenversicherung häufig vom Generationenvertrag, diese Definition lässt sich aber auch auf die bAV erweitern.

Hinreichend gut …

Der Suffizientarismus definiert Gerechtigkeit so, dass eine Generation der nächsten das an Gütern, Ressourcen und Institution (Regelsystem) schuldet, was diese braucht, damit es ihr hinreichend gut geht. Die Definition dieses Niveaus ist dann die gesellschaftliche Aufgabe, und die Erreichung des Niveaus kann beliebig anspruchsvoll werden.

Generationengerechtigkeit lässt sich danach insgesamt nicht auf eine einzelne Ressource oder Institution beschränken.

in einen Index gefasst

Die Australischen Aktuare haben sich sechs Segmente dazu genauer angesehen:

  • Wirtschaft und Steuern (inkl. Einkommen)

  • Wohnen

  • Gesundheit

  • Soziales

  • Bildung und

  • Umwelt.

Zu diesen Themenfeldern wurden Daten gesucht, die langjährig öffentlich zugänglich sind, aussagekräftige und voneinander unabhängige Indikatoren für ein Segment liefern und mathematisch ausgewertet werden können. Im Ergebnis ist ein Index entstanden, der die Generationengerechtigkeit über die Unterschiede und die Entwicklung des Index zu drei ausgewählten Altersgruppen aufzeigt:

Quelle: Mind the Gap – The Australian Actuaries Intergenerational Equity Index. Green Paper, August 2020. Grafik zur Volldarstellung anklicken. Das gesamte Green Paper findet sich hier.

Was es in einem halben Jahrhundert braucht

Die europäische Arbeitsgruppe (AAE) hat sich der Frage gestellt: Wie soll Altersversorgung im Jahr 2070 aussehen und auf der Grundlage von Prognoserechnungen folgende Forderung aufgestellt:

• Lebenslanges Lernen als Grundlage für eine längere und qualifiziertere Phase der Erwerbsfähigkeit.

• Ältere Generationen müssen möglichst lange einen aktiven Platz in der Gesellschaft ermöglicht bekommen.

• Besserer und umfassenderer Zugang zu Informationen über das persönliche Absicherungsniveau.

• Nachhaltigkeit von Rentenversicherungssystemen: bestmögliche Sicherung von Generationengerechtigkeit für eine dauerhafte breite Akzeptanz.

Vom Klima zur Vorsorge?

Der Vergleich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz, in dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, Vorkehrungen zur Gewährleistung eines Freiheitsschutzes künftiger Generationen beim Übergang in die Klimaneutralität zu treffen, lässt sich nach Ausführung einiger Juristen nicht direkt auf die Altersversorgung übertragen, da es an einer grundgesetzlichen Verankerung und dem Nachweis eines bald erreichten „Point of no Return“ fehle.

Jedoch gibt es zu dieser Sicht auch Kritik und Forderungen, den Nachhaltigkeitsgedanken in den sozialen Sicherungssystemen zu stärken. In einer Umfrage auf der DAV-Tagung schaffte allerdings eine denkbare Grundgesetzänderung keine 2/3-Mehrheit.

Wie sieht es mit der Generationengerechtigkeit der Altersversorgung in Deutschland aus? Eine subjektive Einschätzung der Autorin ergibt folgendes Fazit als Diskussionsgrundlage:

Quelle: Heubeck AG, IVS. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

DAV/DGVFM-Jahrestagung Ende April 2023 in Dresden.

Wie in LEITERbAV schon berichtet, wünscht das IVS eine Diskussion über die Generationengerechtigkeit bei der Anpassungsklausel des § 16 BetrAVG. Ältere Zusagen werden häufig nach Inflation angepasst, neuere häufig mit 1% jährlich.

aba-Chef Georg Thurnes hat am Ende der Podiumsdiskussion zusammengefasst: Gerechtigkeit kann es nur geben, wenn jemand bereit ist, etwas abzugeben. Immerhin etwa 2/3 der anwesenden Aktuare waren dazu bereit.

Katja Jucht ist Aktuarin (DAV/IVS) sowie Teamleiterin Gutachten und Beratung für betriebliche Altersversorgung der Heubeck AG in Köln.

Kai Spier ist Aktuar (DAV) sowie Leiter Versicherungsmathematik/Risikocontrolling der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe in Münster.

Der Beitrag beruht auf einem Vortrag der Autoren, gehalten auf der DAV-Jahrestagung am 28. April 2023 in Dresden.

Das zur heutigen Headline anregende Kulturstück findet sich hier.

Der, denn man dort hört, äußerte sich zur Generationenfrage jüngst hier.

Von Jucht bzw. anderen Autorinnen und Autoren der Heubeck AG sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

Wachstumschancen-Gesetz:
Eine Chance für das Wachstum?
von Martin Knappstein und Dmitrij Heimann, 26. April 2024

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (VI):
Reden wir über unsere Generation
von Katja Jucht und Kai Spier, 17. Juli 2023

Heubeck-Kolloquium 2022:
Von langen Wegen, kurzen Läufern und Alleskönnern
von Martin Knappstein und René Kublank, 22. November 2022

15. IVS-Forum:
Von Widerspruch, Politik und Passgenauigkeit
Dr. Christoph Poplutz und Daniel Fröhn, 4. November 2021

Konkretisierungen aus der Wilhelmstraße:
Klar, unklar, Vorfreude
von Martin Knappstein, 21. September 2021

BAG zur Einstandspflicht des Arbeitgebers:
Abgerechnet wird zum Schluss
von Alexander Bauer, 21. Juli 2020

BAG urteilt zum 16er:
In der Praxis meist erfüllt …
von Alexander Bauer, 26. Mai 2020

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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